cumulus schrieb:Ehe man juristisch über die Frequenzen nachdenkt, sollte man pragmatisch ran gehen.Wenn Du diese Frequenz tatsächlich dort air-to-air nutzt, wo die selbe Frequenz in Reichweite von einem Landeplatz genutzt wird, dann quatscht Du dem Platzrundenverkehr da unten dazwischen. Das gerade versucht man durch die Verteilung von Frequenzen zu vermeiden. Wie man sieht, ist die 123,45 nirgendwo sonst vergeben, Du kannst also überall quatschen ohne jemand zu stören.Man unterstell den Behörden ja viel Schwachsinn, aber hier hat man sich etwas sinnvolles gedacht, übrigens schon lange...
Wie man sieht, ist die 123,45 nirgendwo sonst vergeben, Du kannst also überall quatschen ohne jemand zu stören.Aus der Tatsache, dass die 123,450 MHz in deutschen öffentlichen Unterlagen nicht aufgeführt ist, darf man nicht schließen, dass diese Frequenz auch für andere Zwecke nicht vergeben ist und dass man sie benutzen darf.
cumulus schrieb:
uups@peterWenn Pragmatismus ...
cumulus schrieb:
Die oben von flyingdentist angeführt 120,975 vermeidest Du aus pragmatischen Gründe, ich aus Zulassungsgründen.
cumulus schrieb:Kann ich ja auch, die Frage war ja auch rein rhetorisch.
@Michael,Du hast Dich irgendwo als Segelflieger geoutet; ich kann mit dieser Pappe nicht dienen. Also müsstest Du eigentlich die Frage beantworten.