Die ulForum Funkfrequenz

Forum - Vorschläge & Ideen
  • @Colarbear
    Wenn in einer Kneipe alle Leute ihre Cola bezahlen müssen und einer nicht, dann ist das für den einen eine Sonderbehandlung. Völlig richtig. Aber man kann daraus nicht schließen, dass alle jetzt die Cola gratis bekommen. 

    Genau so ist das mit der air-to-air Frequenz. Die DFS redet klar von der Verteilung von Frequenzen für BODENstationen, die selbstredend für die Kommunikation mit fliegenden Teilen da sind. Gerade durch den ausdrücklichen Sonderfall Motorflug erschließt sich für mich, dass die anderen nicht für air-to-air gedacht sind. 
    Wenn Du diese Frequenz tatsächlich dort air-to-air nutzt, wo die selbe Frequenz in Reichweite von einem Landeplatz genutzt wird, dann quatscht Du dem Platzrundenverkehr da unten dazwischen. Das gerade versucht man durch die Verteilung von Frequenzen zu vermeiden. Wie man sieht, ist die 123,45 nirgendwo sonst vergeben, Du kannst also überall quatschen ohne jemand zu stören.
    Man unterstell den Behörden ja viel Schwachsinn, aber hier hat man sich etwas sinnvolles gedacht, übrigens schon lange...
  • cumulus schrieb:

    Wenn Du diese Frequenz tatsächlich dort air-to-air nutzt, wo die selbe Frequenz in Reichweite von einem Landeplatz genutzt wird, dann quatscht Du dem Platzrundenverkehr da unten dazwischen. Das gerade versucht man durch die Verteilung von Frequenzen zu vermeiden. Wie man sieht, ist die 123,45 nirgendwo sonst vergeben, Du kannst also überall quatschen ohne jemand zu stören.
    Man unterstell den Behörden ja viel Schwachsinn, aber hier hat man sich etwas sinnvolles gedacht, übrigens schon lange...
    Ehe man juristisch über die Frequenzen nachdenkt, sollte man pragmatisch ran gehen.

    Jeder, der in die Karte schaut, wird feststellen, dass die 123,425 und die 120.975 Ul-Platzfrequenzen sind. Diese Frequenzen kann man nicht nutzen, oder der Ärger ist vorprogrammiert. Die Hörweite wächst schon 'mal locker auf über 200 km.

    Im Nahbereich (bis 50 km) sind bei mir 7 reine Ul-Plätze (keine Segelplätze)!
    Man hört also dauernd die anderen Plätze mit, auch wenn die Flieger da meist noch sehr niedrig sind.


    Gruß peter.
  • servus
    habe mal eine e-mail an die Bundesnetzagentur geschickt
    mal sehn was die dazu sagen
    Gruss
    Heiko
  • uups@peter
    Wenn Pragmatismus der Regulator in der Diskussion über die Verteilung von Flugfunkfrequenzen ist, dann können wir den fred schließen und jeder funkt lustig auf 0815 Mhz oder 4711, wie er gerade möchte. Aber das ist ja wohl nicht der Sinn der Unterhaltung.
    Aber im Prinzip bestätigst Du genau meine Argumentation, dass nämlich die Frequenzverteilung etwas mit Trennung der Nutzer zu tun hat. Die oben von flyingdentist angeführt 120,975 vermeidest Du aus pragmatischen Gründe, ich aus Zulassungsgründen.

    Die von Dir als locker bezeichneten Reichweiten von über 200km stehen im Gegensatz zu den Angaben der DFS, die da sagen: Towerfrequenz in 4000ft bis 25 NM. Natürlich gibt es Überreichweiten aus vielen Gründen, aber die 25nm sind die Grundlage für Verteilung, so weit ich weiß.

  • Wie man sieht, ist die 123,45 nirgendwo sonst vergeben, Du kannst also überall quatschen ohne jemand zu stören.
    Aus der Tatsache, dass die 123,450 MHz in deutschen öffentlichen Unterlagen nicht aufgeführt ist, darf man nicht schließen, dass diese Frequenz auch für andere Zwecke nicht vergeben ist und dass man sie benutzen darf.

    In einem anderen Forum habe ich folgendes Zitat gefunden:

    ICAO Annex 10 states that “123.45 Mhz shall be designated for use as
    an Air-to-Air communications channel to enable aircraft engaged in
    flights over remote and oceanic areas, out of range of VHF ground
    stations, to exchange necessary operational information and to
    facilitate the resolution of operational problems“

    Da ich dieses Dokument nicht besitze, kann ich die Richtigkeit nicht überprüfen. Wenn es jedoch stimmen sollte, wäre die 123,450 MHz über bewohntem Gebiet nicht nutzbar.

    MfG
    Helmut
  • cumulus schrieb:
    uups@peter
    Wenn Pragmatismus ...

    Deinen Denkansatz unterstütze ich. Aber pragmatisch heißt nicht willkürlich, sondern handlungsorientiert. Und ich sehe es als handlungsorientiert an, den anderen nicht dazwischen zu funken.

    Deine angegebenen 25 NM beziehen sich eine Bodenstation. Wie weit reicht dann meine Luftstation?

    Gruß peter.

    P.S.: Klar die 200 km beziehen sich auf Überreichweiten.
  • cumulus schrieb:
     Die oben von flyingdentist angeführt 120,975 vermeidest Du aus pragmatischen Gründe, ich aus Zulassungsgründen.

    Die Frequenz hatte ich eigentlich als Hinweis erwähnt, dass es sehr wohl eine "UL-Frequenz" gibt.
      
    Deinem Einwand, dass es sich dabei immer um Boden-Luft-Boden-Kommunikation handelt, kann ich eigentlich folgen. Ich hatte mir darüber bislang auch keine großen Gedanken gemacht, zumal ich eine solche Frequenz sowieso nur dann benutzen würde, wenn ich keinen anderen Funkverkehr störte.
     
    Allerdings komme ich mit Deiner Argumentation bei den Segelflugfrequenzen wieder ins Straucheln. Wozu dient denn eine Frequenz für Überlandstreckenflüge 122.550 MHz? Aus der Reichweite des Startplatzes ist man hoffentlich schnell raus und mit wem spricht man dann, wenn nicht mit anderen Streckenfliegern??
    Sicher nicht mit der Rückholermannschaft, denn die erreicht man auf einer eigenen Frequenz 123.400 MHz!

    Michael
  • @Michael,
    Du hast Dich irgendwo als Segelflieger geoutet; ich kann mit dieser Pappe nicht dienen. Also müsstest Du eigentlich die Frage beantworten.

    Ich habe das so verstanden, dass die Segelflugfrequenz für die kreisenden Adler über dem Horst ist, die Streckenflugfrequenz zwischen dem hoffnungsvollen Piloten, der sein Dreieck zu schaffen glaubt auf der einen Seite und dem Kaffee trinkenden Partner/Lehrer/Prüfer.....auf der anderen Seite.
    Wenn das Dreieck dann doch nur zu einem Streckenflug mit Landung im Seerosenteich wurde, gibt es die Rückholerfrequenz, die dem Führerscheininhaber mit Anhänger (kein Pilot) die Anweisungen übermittelt, wie er am einfachsten zum Ententeich zwecks Abholung kommt.

    (Ich kenne das "Einfangen & Rückholen" selber sehr gut, weil ich auch Ballone fahre)
  • Da gibt es doch so eine Redensart: Reden ist silber, Schweigen ...
    Ich weiß, das gilt auch beim Schreiben in Foren.

    Aber: Wenn ich manchmal die überaus wichtigen und inhaltsvollen "Gespräche" der Segelflieger höre (ich bin natürlich keiner) da suche ich schon gelegentlich den "AUS"-Knopf.
  • cumulus schrieb:
    @Michael,
    Du hast Dich irgendwo als Segelflieger geoutet; ich kann mit dieser Pappe nicht dienen. Also müsstest Du eigentlich die Frage beantworten.

    Kann ich ja auch, die Frage war ja auch rein rhetorisch.

    Also ganz klar: die 122.550 ist der Bundesrepublik für die Luft-Luft-Kommunikation beim Streckensegelfliegen reserviert und wird auch so ohne Beanstandungen genutzt. In ganz Österreich ist es die 122.800 und in der Schweiz sind es je nach Region die 123.025, 123.575 und 123.675 (zumindest war es letztes Jahr noch so).
    Natürlich ist es ein Unding, wenn Segelflieger irgendwelche anderen Frequenzen als die 122.550, die vielfach auch als Platzfrequenzen vergeben sind, für ihre teils sehr überflüssige Luft-Luft-Kommunikation missbrauchen.

    Ich wollte damit auch nur aufzeigen, dass es sich bei den anderen Frequenzen als der explizit für zur Luft-Luft-Kommunikation im Motorflug gemäß NFL I-135/02 freigegeben 122.800 nicht automatisch um solche handelt, die ausschließlich der Boden-Luft-Kommunikation dienen, ohne dass das besonders vermerkt wäre.
    Insofern erachte ich eine Luft-Luft-Kommunikation von ULs auf der 120.975 für legal, namentlich untersagt ist es nämlich nicht.

    Michael
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