ich habe soeben meine Lizenz eingetragen. Jetzt sagt mir jedoch hier das Flugbuch, dass meine Lizenz bis 2 Jahre nach Austellungsdatum verlängert werden muss?
Die SPL ist 5 Jahre gültig und nicht 2. Nicht zu verwechseln mit den Überprüfungsflügen aus.
Oder bin ich hier im Irrtum?
Also im Gesetzt heißt es:
Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Würde so viel heißen wie, dass die Lizenz zwar 5 Jahre gültig ist, die Rechte (Fliegen) aber nur ausgeübt werden dürfen, wenn oben genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Vielleicht steh ich ja auch auf dem Schlauch, aber ist es nicht so, dass man alle zwei Jahre diesen Nachweis erbringen muss? Ansonsten ist das im System schnell geändert, aber wir sollten das mal gerade klären :)
Ich glaube nicht, dass man das alle zwei Jahre nachweisen muss. Man muss es aber nachweisen können, wenn jemand danach fragt. Und nach 5 Jahren muss man die Lizenz verlängern lassen. So hab ich es jedenfalls verstanden. Frage am WE mal meinen Fluglehrer.
Hallo, das mit den 5 Jahren ist schon auf der einen Seite richtig.Auf der anderen Seite gibt es ja noch das Tauglichkeitszeugnis, das je nach Alter ja auch unterschiedlich lange gilt und dann noch den obligatorischen Überprüfungsflug alle 2 Jahre.12 Starts und Landungen, 12 Flugstunden sind immer rückwirkend ab dem aktuellen Datum im Flugbuch nachzuweisen. Ihr seht es ist eine Kombination aus mehreren Faktoren. Bei mir Stimmen die Angaben mit meinen Daten überein nur mein Arztbesuch ist natürlich früher, da ich ja schon vor meinem Lizenzerhalt die Flugtauglichkeitsuntersuchung hatte. Da kann man schön Vorschriftsmäßig alle Flüge machen wenn die Tauglichkeit nicht nachgewiesen ist, ist man im Versicherungsfall ohne Schutz. Gruß Joerg
"Da kann man schön Vorschriftsmäßig alle Flüge machen wenn die Tauglichkeit nicht nachgewiesen ist, ist man im Versicherungsfall ohne Schutz."
Naja, ohne gültigem Medical darfst du ja auch nicht fliegen.
Also mein Wissenstand ist folgender: Den Überprüfungsflug mit FI benötigt man alle zwei Jahre. Die Lizenz selbst ist 5 Jahre gültig und davon in den letzten 2 Jahren benötigt man 12 Stunden und 12 Starts für die Verlängerung.
Du könntest also auch 4 Jahre lang nicht fliegen und dann mit einem Fluglehrer die 12 Stunden und 12 Starts nachholen um die Lizenz zu verlängern.
Das Medical selbst ist davon unabhängig, muss aber gültig sein, wenn du startest.
Hallo tomd, Da stimme ich dir zu. Nach genauem durchlesen der Voraussetzungen bin ich genau zu deinem Ergebnis gekommen. Ich hab meinen ersten Überprüfungsflug mit FL im August vor mir. Das mit den 12 Stunden mit FL im letzten Jahr vor Verlängerung ist irgendwie aber nicht besonders schlau geregelt. Da fehlt einem die Flugerfahrung und das trägt auch nicht zur Flugsicherheit bei. Ist aber ein anderes Thema. Gruß Jörg