Regionale Haltergemeinschaften

Forum - Vorschläge & Ideen
  • Da ist kein Smiley.
  • Hallo Flightlevel,

    wie kommst Du auf 68 Euro/h in Alleinhalterschaft? Meine Kalkulation sieht so aus - und ich hoffe, daß ich alle Kosten (außer Anschaffung/Kapitalkosten) berücksichtigt habe:



    UL C42
     
     





    Fixkosten/anno
    4.493


     




    Haftpflicht
    333€
     




    CSL        
    300€

    Avionic Gebühren
    60€
    anteilig pro Jahr




    Hangar/Freistellplatz
    1.800€
    (150€ *12)

    JNP, incl. Rep. u.a.
    150€

    Rettungsschirm
    350€
    Rücklage




    Flächen bespannen
    1.000€
    Rücklage




    Reparaturen
    500€


     

    Variable
    / Fh
    45,5 €




    Benzin / Liter pro Fh
    15L  Mischbetankung AVGAS / MOGAS 1,7 Euro
    = 25,5€
    Öle / Hydraulik
    2€

    Wartung +  50h/100h
    10€
    Rücklage


    pro Flkugstunde

    TBO Motor / Prop
    8€
    Rücklage


    pro Flugstunde


    KTS
    85 bzw. km/h
    157


    Kosten
    für Flugstunde (variabler & fix) 1
    Halter


    Fixkosten/Jahr
    4.493€
    Fiskosten/Monat 374,42€
     






    gesamt Flugstunden    €/J        
    €/FH       
    €/NM




    20
                              5.403      
    270,15     
    3,18




    35                          
    6.086
          173,87     
    2,05




    50
                              6.768       135,36     
    1,59




    70                          
    7.678      
    109,69     
    1,29




    100
                            9.043        
    90,43     
    1,06
     
    Die Faustformel stimmt auch hier: erst ab mind. 100 (eher 150h) Flugstunden pro Jahr ist ein eigener Flieger rein von den Kosten her günstiger als Chartern.

    Aus dem Rechenmodell ergibt sich:
    Wenn der Flieger gekauft ist, sollte man mindestens 500, eher 700 bis 1000 Euro im Monat frei zur Verfügung haben (für die E-Klasse VFR liegt der Betrag bei 1.000 bis 2.000€, IFR ab 2.500 aufwärts).
  • aareb hat Recht, eine Haftpflichtversicherung wird zunächst immer leisten. Ob die V.-Summe ausreicht, ist eine Frage des Abschluß und der damit verbundenen Kosten.
    Aber: Natürlich kann sie, wenn die Versicherungsvertragsbedingungen es so bestimmen, im Falle eines Falles Regress verlangen. Der geht aber i.d.R. nicht an die HG sondern an den Verursacher persönlich, da haftet er mit seinem ganzen Vermögen und seine Erben ggf. mit.

    Insofern ist die HG nicht schlimmer (oder besser) als jede andere Form der Nutzung eines Flugzeugs.

    Im Falle eines Kaskoschadens wird es schon kritischer. Da kommt es auf die Bedingungen im Haltervertrag an.

    In meinem Fall, nach Bauchlandung wg. Wasser im Tank, zahlte die Kasko, aber das war allein meine Sache, den Flieger wieder in den Urzustand zurück zu bringen. Meine Mithalter haben mich nur angekuckt (naja, die haben schon speziell gekuckt) und das wars.
    Hier war die Ursache, dass ich aus einem Behälter in dem ich - zu Recht - Benzin vermutete, Wasser war. Nach 3 l. einfüllen gemerkt. Drainventil auf, alles mögliche zum Entfernen des Wassers aus dem Tank gemacht, neu getankt, 15 Min. laufen lassen, Start und in 25 m war der Motor aus.
    Was ich nicht gemerkt habe, war, dass das Drainventil wg. eines Baufehlers im Tank nicht völlig entleeren konnte. Trotz aller Sorgfalt hats geknallt. Im Normalfall ist das Sache der gesamten HG. Wir hatten aber einen anderen Vertragstext. Das fanden meine Mithalter wiederum gut. ;-)

    @ Lechpilot: Deine Aufstellung zeigt, ein Ul zu unterhalten ist teuer.
    Deshalb meine ich, wenn 3 bis 8 Mann sich zusammentun, wird das eine sehr preiswerte Sache.
    Natürlich sind in der ersten Zeit nicht alle spontanen Nutzungswünsche erfüllbar. Aber wie bei allen neuen Späßchen, vergeht auch hier nach einer Zeit der Drang, ständig in der Luft sein zu wollen. Und dann kann man das auch mit mehreren Leuten ganz gut unter einen Hut bekommen.
    Stichwort: Buchung über das Internet. Wer zuerst kommt, malt zuerst.
  • Mit 4 Leuten würde sich eine C 42 gut realisieren lassen. Inkl Sprit wäre man wohl irgendwo um die 80,- € die Stunde bei 200 Stunden im Jahr. Jeder Teilhaber sollte vertraglich verpflichtet sein, 50 Stunden im Jahr zu fliegen. Dafür werden 4,5 Stunden im Monat automatisch abgebucht. Nicht abgeflogene Stunden verfallen zum Jahresende. So wären die Fixkosten gesichert. Ob am jeweiligen Flugplatz getankt wird, oder der Sprit vorher an einer hg Tankstelle erworben wird ist eine kostensparende Überlegung wert. Man spart dabei nicht unerheblich. Anfallende Aufgaben sollten von vornherein auf alle Teilhaber verteilt werden, am besten vertraglich.


    Tja und Einstieg in so eine Haltergemeinschaft bei einem Anschaffungspreis von sagen wir jetzt mal 50000 wären denn ca 12500,- €. Diese würden gewinnbringend angelegt und beim Ausstieg aus der Gemeinschaft nach Abzug der Abschreibung am Fluggerät wieder ausgezahlt. Kündigungsfrist müsste ein halbes Jahr sein, da man sich ja nach einem neuen Teilhaber umsehen muss, damit die Kosten weiterhin gedeckt werden können. Früherer Ausstieg nur möglich, wenn ein Nachfolger zur Verfügung steht.


    So könnte ich mir das gut vorstellen.

  • Ohje. Jetzt haben schon vier Eigner abgelehnt, und alle anderen haben auch nicht gerade "hier" geschriehen. Monaco Franze würde sagen: "Schpatzl, jetzt musst stark sein! A bissl was geht doch immer..."


    Wir haben ca. 2500 zugelassene 3-Achs-ULs in Deutschland. Da kommt also ein UL auf 143km^2, oder ein UL pro Umkreis von 7km. Damit lassen sich Fahrtkosten auch noch minimieren. Sollte man ja eigentlich machen, schon alleine wegen CO2 und so.


    Einen wunderschönen guten Morgen,


    Rüdiger

  • @ rlippok: Ohje. Jetzt haben schon vier Eigner abgelehnt,...


    Ja, Du hast völlig Recht mit Deiner Analyse: Wenn unter 2.500 ULs schon 4 abgelehnt haben, dann ist das statischtisch gesehen eine völlig aussichtslose Sache.

    Vergessen wir es, rlippok hält nix davon.
  • So langsam verstehe ich euer Problem nicht mehr



    • Charterbetriebe sind froh um jeden neuen Kunden

    • Vereine klagen über mangelnden Nachwuchs

    • Haltergemeinschaften sind so alt wie die Fliegerei selbst: z.B. Brüder Wright

    Aber Flugzeugeigner, die ihre Flugzeuge der Allgemeinheit zu Verfügung stellen, das wäre wirklich was neues. Da wäre ich auch sofort dabei! Natürlich nicht als Verleiher, aber als Nutzer. Das wird der Renner, davon bin ich absolut überzeugt! Bis Ihr das alles soweit (Juristisch, Finanziell usw.) geregelt bekommt, muss ich halt in den sauren Apfel beissen und mit meinem eigenen Flieger fliegen, auch wenn ich dabei mächtig draufzahle. 


    Allen ein schönes (Flug-)Wochenende,


    Rüdiger


  • DAL4 schrieb:
    aareb hat Recht, eine Haftpflichtversicherung wird zunächst immer leisten. Ob die V.-Summe ausreicht, ist eine Frage des Abschluß und der damit verbundenen Kosten.
    Aber: Natürlich kann sie, wenn die Versicherungsvertragsbedingungen es so bestimmen, im Falle eines Falles Regress verlangen. Der geht aber i.d.R. nicht an die HG sondern an den Verursacher persönlich, da haftet er mit seinem ganzen Vermögen und seine Erben ggf. mit.

    Insofern ist die HG nicht schlimmer (oder besser) als jede andere Form der Nutzung eines Flugzeugs.


     



    § 823 Schadensersatzpflicht(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

    § 31 Haftung des Vereins für Organe

    Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt  


    § 128 


    Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.


    ("Quelle": BGB)


    Man darf bei der Bewertung das Innen- und Außenverhältnis nicht durcheinander werfen. Zunächst einmal haftet die Gesellschaft (HG) gesamtschuldnerisch gegenübr dem Dritten (Geschädigten). Tritt die Versicherung (begründet oder unbegründet) nicht ein bzw. nimmt diese den Verursacher in Regress, so haften alle Gesellschafter mit Hab und Gut. Im Innenverhältnis werden die HG Mitglieder sicherlich versuchen, vom Verursacher das Geld wieder zurückzubekommen, notfalls mit Klage usw. Ob dann aber noch was von diesem zu holen sein wird, isr fraglich.


    Keine Frage, zu 99% wird sich ein solches Szenario (hoffentlich) nicht ereignen und einige von euch sehen das ganze nicht als kritisch an. Das ist in Ordnung, nur finde ich, sollte man sich zumindest über die rechtliche Situation im Klaren sein.


    Nichts für ungut.

  • Andi, ich habe ja ganz zu Anfang schon mal geschrieben, "Einer für Alle, alle für Einen".
    Klar, wenn der "Eine" nicht kann, sind die restlichen Mitglieder dran.

    I.d.R. passiert das gar nicht, aber ausschließen, nach Methode Augen zu (Et häd nochens immer jood jejange) ist hier völlig fehl am Platz.
    Das kann so kommen und dessen muss man sich stets bewusst sein.

    Das trifft auch auf die hier oft bestrittenen Schadens-Haftungsszenarien im Falle Unfall mit Übergewicht zu.

    Nb.: Es wäre unredlich, dieses Thema nur unter der rosaroten "Möchtegern"-Brille zu betrachten. Ohne Nachteile ist nix.
  • DAL4 schrieb:


    Nb.: Es wäre unredlich, dieses Thema nur unter der rosaroten "Möchtegern"-Brille zu betrachten. Ohne Nachteile ist nix.
    Zustimmung; habe es nur noch mal so deutlich geschrieben, da sich scheinbar nicht alle 100% über mögliche Risiken im Klaren zu sein scheinen!
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