Regionale Haltergemeinschaften

Forum - Vorschläge & Ideen
  • Es wird bestimmt Halter geben, denen das eigene Flugzeug zu teuer ist, die evtl. anstehende Reparaturen mit etwas größerem Umfang anstehen habe und die Barschaft dafür fehlt.
    Die werden aber dennoch nicht irgendjemand den Flieger anvertrauen. Zumal eine Kasko unbedingt bestehen sollte.

    Die Kasko muss bei zusätzlichen Piloten angepasst werden und wird dann richtig teuer. Das sind dann bei einem 60.000 €-Flieger gleich 1.500 bis 2.000 € mehr. Deshalb ist das "mal" chartern, abgesehen von den von Maja erwähnten Problemen, gar nicht interessant für einen Halter.

    Interessant können aber Leute werden, die er kennt/kennengelernt hat, von denen er weiß, dass sie pfleglich mit seinem Prachtstück umgehen.
    Aber Avis kann ein Lied davon singen, viel "pfleglich" Mietkunden mit den Autos umgehen. Also, ist auch ein "mal mieten-Modell" für den Halter nur bedingt interessant.

    Nein, ich glaube, es muss eine klare, monatliche Verpflichtung/ggf. Grundgebühr etc. in Geld geben, aus der ein definierter Flugzeugnutzungsanspruch  entsteht. Der aber verfällt, wenn nicht geflogen wird. Es wird so Übung und Mit-Eigentum erzeugt, und damit auch eine selbstgewählte Verpflichtung der Maschine und den Mithaltern gegenüber.
  • DAL4 schrieb:
    Leute, wie es nicht geht, was Ärger bereitet usw.  wissen wir doch zur Genüge.

    Machbares organisieren, das ist m.E. der Punkt, über den es hier zu reden gilt.
    Pessimisten sollten hier mal die Füße hochlegen und abwarten, ob was bei rauskommt.

    Zerreden kann man alles und Angst ist der größte Hemmschuh des Menschen.

    Aber: Ein Glas ist halbvoll und gleichzeitig halbleer.
    Argument für und gegen, gibt es ohne Ende. Das allein bewegt aber auch nichts.

    @DAL4: Nun lass es seboel doch wenigstens mal versuchen.

  • wsn schrieb:


    ... Wie aber sähe es aus, wenn Du



    • gleich einen vernünftigen Charter/Überlassungsvertrag dabei hättest?
    • eine Versicherung vorweisen könntest, die Dein Risiko mit fremdem Fluggerät abdeckt?

    Die Verwirrung wäre geringer und die Chancen steigen.


     



    Ja, genau in diese Richtung. Gibt es denn eine solche Versicherung? Ich hatte mal vor einiger Zeit eine Anfrage bei einem Luftfahrtversicherer gemacht aber keine Antwort bekommen.


    Eine Kasko scheint ja, so wie ich das bis jetzt gelesen habe, bei dem geringsten Anzeichen von Fahrlässigkeit nicht zu zahlen.
    Aber jetzt mal so ins Blaue geschossen, die meisten Schäden beim Fliegen entstehen meines Erachtens doch durch fahrlässige Handlung. Wer braucht denn dann noch eine Kasko?


    Eine interessante Institution sind die Quax-Flieger. Vielleicht kann man ja auch in diese Richtung denken. Ein bundesweiter UL-Verein der Flugwillige und Fliegenlassenwillige unter einen Hut bringt. Der Verein würde dann z.B. eine Art Fähigkeitsprüfung verantstalten oder man würde nur Mitglieder zulassen die mindesten 100 h Erfahrung haben. Und im Falle eines Schadens kommt der Verein auf? Ja, das hört sich sehr nach Solidargemeinschaft an, aber eine Versicherungsgesellschaft  ist ja nichts anderes.


    Und noch eine Frage. Bei einer herkömmlichen 2er Haltergemeinschaft, z.B. 100000,- € UL, einer der Partner schrottet das Gerät durch fahrlässige Handlung, da steht doch der andere auch ganz schön blöd da, oder wie wird so etwas geregelt? 

  • Hallo DAL4,


    Du hast doch so ein schönes Flugzeug und hast mal geschrieben dass sich die Haltergemeinschaft auflöst.Wäre es für Dich nicht am besten die andere Hälfte günstig zu übernehmen?Beim UL ist doch der größte Kostenfaktor die Anschaffung,wobei die meisten Flieger sehr wertstabil sind.Wenn man alleine ist kann man sich überlegen ob man wirklich eine Kaskoversicherung (die sich vorm Bezahlen sträuben wird) abschliesst.Damit hätte man die laufenden Kosten relativ gering aber maximale Unabhängigkeit.


    Ich denke ein großes Problem ist jeh mehr Leute sich ein Flugzeug teilen wird (kann) es früher oder später zu Problemen bzgl. der Verfügbarkeit kommen.Jeder zahlt (welches Kostenmodell auch immer) und sieht da ein Stück Eigentum.Aber jetzt kommt das Wochenende mit schönem Wetter und zu allem Ärger stehen nun auch noch alle 10Beteiligten am Flugplatz,die gerne mal auf die Inseln fliegen möchten.


    Für welches Flugzeug entscheidet man sich?Die Leistungen der Piloten mag ganz unterschiedlich sein.Wärest Du denn daran interessiert wenn man von einem high performance UL kommt auf eine C42 oder Breezer etc. zu wechseln?


    Wir haben mal für unseren Flieger die jährlichen Kosten (Halle,Haftpflichtversicherung,Landegebühren,Sprit,Öl,Reperaturen etc ) aufgelistet und die Rechnung als Alleinbesitzer aufgestellt.Wenn ich annehme dass ich alleiniger Halter bin und im Jahr 35h fliegen würde,würde mich eine Flugstunde inklusive aller Kosten,bis auf Anschaffung 68Euro kosten.Mit dem Gedanken,dass ich den Flieger für diesselbe Summe-Kaufpreis wieder verkaufen kann ist das doch super.1h-68Euro


    Für diejenigen,die den Anschaffungspreis bei einer Bank finanzieren müssten denke ich dass man einen Stundenpreis von 100Euro durchaus verwirklichen kann.Hier bedenke ich einen Anschaffungspreis bis c.a. 40000Euro.Aber man hat danach etwas Eigenes und ist halt unabhängig.Im Vergleich dürfte man wenn man chartert auch zw. 90-100Euro für einen Dreiachser hinblättern.


     

  • seboel schrieb:

    Und noch eine Frage. Bei einer herkömmlichen 2er Haltergemeinschaft, z.B. 100000,- € UL, einer der Partner schrottet das Gerät durch fahrlässige Handlung, da steht doch der andere auch ganz schön blöd da, oder wie wird so etwas geregelt? 

    Bingo! Jetzt hast du′s. Das ist eben genau die Problematik einer HG; und weitergedacht eben auch in Bezug auf das Thema "Haftung" im Schadenfall. Was z. B., wenn dein HG-Kollege in ein Mehrfamilienhaus knallt, und Leute zu Schaden kommen. Dein Kumpel kann nicht zahlen, aber vielleicht ist bei dir, als Haltergemeinschaftskollege, und damit als Gesellschafter der BGB-Gesellschaft (und eine solche ist eine Haltergemeinschaft) ja was zu holen?! Versicherungen werden hier sehr phantasievoll...


    Daher ist für mich dieses ganze Thema HG eben nichts und würde auch meinen Flieger keinem zur Verfügung stellen.

  • Andi_Air schrieb:

    seboel schrieb:

    Und noch eine Frage. Bei einer herkömmlichen 2er Haltergemeinschaft, z.B. 100000,- € UL, einer der Partner schrottet das Gerät durch fahrlässige Handlung, da steht doch der andere auch ganz schön blöd da, oder wie wird so etwas geregelt? 

    Bingo! Jetzt hast du′s. Das ist eben genau die Problematik einer HG; und weitergedacht eben auch in Bezug auf das Thema "Haftung" im Schadenfall. Was z. B., wenn dein HG-Kollege in ein Mehrfamilienhaus knallt, und Leute zu Schaden kommen. Dein Kumpel kann nicht zahlen, aber vielleicht ist bei dir, als Haltergemeinschaftskollege, und damit als Gesellschafter der BGB-Gesellschaft (und eine solche ist eine Haltergemeinschaft) ja was zu holen?! Versicherungen werden hier sehr phantasievoll...


    Daher ist für mich dieses ganze Thema HG eben nichts und würde auch meinen Flieger keinem zur Verfügung stellen.


    Bingo, auch von mir. Ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Spaßverderber.


    Diese BGB Gesellschaften sind aber Dein Ruin !


    Da machst Du eine HG mit Deinem besten Freund und dann hatte  der bei der Außenlandung leider ein Bierchen vorher gezischt.  Dabei ist dann der Tanklaster von der Straße angekommen ( hat sich erschrocken)  oder  ein altes Mütterchen konnte nicht mehr zur Seite springen. Außerdem saß Deine Freundin als Copilot mit drin und kann jetzt nicht mehr so recht lachen.


    Danach hast Du keine Freunde und Freude mehr.


    Du wirst die nächsten 10 Jahre  mit Rechtsanwälten verbringen und alles verlieren nur weil Du gemeinschaftlich haftest.  Vielleicht gibt es hier auch RA –Flieger die das bestätigen können.


    Ein unnötiges Risiko von dem man dringend abraten muß. Da helfen auch keine Verträge. Ein geschädigter Dritter wird  gnadenlos bei Dir vorstellig werden. Diesen Aspekt kann man nicht ausschalten.


    Grüße Peter


     


     

  • Womit wir dann wieder beim unheimlich praktischen Rechtskonstrukt "eingetragener Verein" wären.
  • Bananenbieger schrieb:
    Womit wir dann wieder beim unheimlich praktischen Rechtskonstrukt "eingetragener Verein" wären.
    da fehlt mir der Smilie. Meinste das im Ernst? Dann willst du sicher der Vorstand sein und für jedes und alles in diesem Verein deinen Kopf hinhalten. Das gemeine Mitglied ist da fein raus. In der Fliegerei ein brutal heißes Eisen!

    Anders rum ist mir so manches an rechtlichen Bedenken zur HG schon sehr weit hergeholt. Es gilt immer noch ein Verursacherprinzip und (persönliche!) Haftung zum Selben.  Stellt euch mal vor, was Autovermieter, Taxiunternehmer oder Kurierdienste am Hals hätten, wenn die für manchen Exzess ihrer Mieter/Mitarbeiter vor den Kadi müssten. Also lasst mal die Kirche im Dorf.

    Und schon interessant: zur letzten Frage an die Eigner, wer sein Schätzchen verchartern würde gibts nur sehr dürftige - negative - Resonanz. Persönlich fliege ich beruflich, im Verein, in einer HG und hab noch selbst ein UL im Hangar stehen. Ratet mal, wo ich am liebsten einsteige?? Genau, und da steigt mir auch kein anderer ein, selbst wenn pro Stunde 50 E oder mehr hängen bleiben würden. Dabei gehts mir gar nicht um einen möglichen, schwerwiegenden Schaden durch den Charterer. Ich will in den Flieger steigen und wissen, dass alles so ist wie ich den Flieger zuletzt abgestellt habe. Nicht mehr, nicht weniger.

    Aareb
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