Verkehrslandeplätze haben meines Wissens eine Betriebspflicht während der veröffentlichten Betriebszeiten aus der AIP. Wenn sie davon abweichen muß ein NOTAM herausgegeben werden.
Ungeachtet dessen nehme ich lieber vorher mal kurz das Telefon und frage am Platz nach.
Aktuell sind 6 Besucher online.