Staubwolke über Deutschland

Forum - Wetter & Meteorologie
  • Ich hab neulich was ganz tolles im Radio gehört: "Die Luftraumsperrung über Deutschland lockert sich auf. Airlines können nun mit einer Sondergenehmigung nach Sichtflugregeln fliegen, das bedeutet, dass sie ihre Instrumente nicht benutzen dürfen." Da waren wohl welche schlecht informiert hihi :P
  • Hallo - ich hatte mich vor einiger Zeit der Protestnote des DAeC (übertriebene Einschränkung des Luftverkehrs) angeschlossen und dem Bundesminister Ramsauer geschrieben - er hat mir geantwortet - besser: antworten lassen - aber immerhin !

    Hier die Antwort - die leider keinen Hinweis auf Einmots oder gar ULS gibt - ich werde also nachhaken.

    Sehr geehrter Herr ,
    Bundesminister Dr. Ramsauer dankt Ihnen für Ihre
    E-Mail ...
    Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

    Seit
    dem ersten Auftreten der Aschewolke am 15.04.2010 fand eine sehr
    dynamische
    Entwicklung aufgrund sich rasch ändernden Vorher-sagen über
    kontaminierte
    Lufträume statt. Erschwerend kam hinzu, dass es seitens
    der Industrie keine
    belastbaren technischen Grenzwerte gab, welche
    Aschekonzentration bzw.
    kumulierten Aschemengen für Luftfahrzeuge,
    Triebwerke und andere Systeme ohne
    Sicherheitseinbuße zulässig wären.
    Selbst Auswirkungen auf die Gesundheit von
    Luftfahrtpersonal konnten
    mangels verfügbarer Daten, insbesondere der
    Herstellerindustrie, nicht
    ausgeschlossen werden.

    Vor diesem
    Hintergrund war das betreffende NOTAM sehr allgemein gefasst
    und ist über das
    zur Verhinderung von Gefahren erforderliche Maß
    möglicherweise
    hinausgegangen. Hierfür bitte ich angesichts der
    Notwendigkeit rascher
    unaufschiebbarer Entscheidungen um Verständnis.

    Neuesten Erkenntnissen
    zufolge wird es Einschränkungen aufgrund von
    Vulkanasche, gemäß den Vorgaben
    der Europäische Agentur für
    Flugsicherheit (EASA), nur für turbinengetriebene
    Luftfahrzeuge geben.
    Dies schließt Turboprops mit ein. Segelflugzeuge,
    Gleitschirme,
    Hängegleiter sowie Heißluftballons sind von diesen
    Einschränkungen in
    Zukunft ausgenommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im
    Auftrag
  • - ich werde also nachhaken.
    Ich weiß die Staubwolke ist weg - aber ich hatte ja versprochen nachzuhaken - hier der Text meiner Nachricht an das Bundesverkehrsministerium vom 18.06.2010:

    Sehr geehrter Herr ......,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Leider findet sich
    darin kein Hinweis darüber, ob der Bundesminister für einmotorige
    Flugzeuge ebenfalls keine weiteren
    Einschränkungen in solchen Fällen plant.
    Im Wesentlichen geht es bei
    meiner Frage um Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg Abflugmasse, die ...von Benzinmotoren mit 50 bis 100 PS angetrieben
    werden. Wenn Sie mir diesen Hinweis bitte nachreichen würden wäre ich Ihnen
    sehr dankbar. Wir verfolgen in einem Forum (ulForum.de) die Aktivitäten
    des zuständigen Ministeriums und auch auf europäischer Ebene sehr genau
    und fühlen uns leider häufig unbegründet benachteiligt.  Vielen Dank
    und freundliche Grüsse  GX

    Hier die heutige (28.07.2010) Antwort vom Bundesverkehrsministerium:

    Sehr geehrter Herr (GX),
    da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
    (EASA) nur

    turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
    oder

    Motorsegler wird es nach heutigem Stand für UL kein Verbot mehr
    geben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Na also  !

    VG GX
  • Antwort vom Bundesverkehrsministerium:

    ... da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
    (EASA) nur

    turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
    oder

    Motorsegler ...
    I break together.

    Man ist ja inzwischen einiges an Kompetenz in den Ministerien gewohnt. Aber das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht. Stand das tatsächlich so in der Antwort???

    gero
  • Stand das tatsächlich so in der Antwort???
    wortwörtlich
  • gero schrieb:
    Antwort vom Bundesverkehrsministerium:

    ... da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
    (EASA) nur

    turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
    oder

    Motorsegler ...
    I break together.

    Man ist ja inzwischen einiges an Kompetenz in den Ministerien gewohnt. Aber das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht. Stand das tatsächlich so in der Antwort???

    gero
    Ich möchte mich auch aufregen. Sehe aber den Grund nicht. Meinen Information nach stimmt die Aussage aus dem BMVBS voll: Nachzulesen im Amtsblatt der europäischen Union vom 19.3.2008, Anhang II zu Artikel 4 Absatz 4
  • cumulus schrieb:
    gero schrieb:
    Antwort vom Bundesverkehrsministerium:

    ... da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
    (EASA) nur

    turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
    oder

    Motorsegler ...

    Ich möchte mich auch aufregen. Sehe aber den Grund nicht. Meinen Information nach stimmt die Aussage aus dem BMVBS voll: Nachzulesen im Amtsblatt der europäischen Union vom 19.3.2008, Anhang II zu Artikel 4 Absatz 4
    Hallo Cumulus,
    ich mag Deinen Spaß an Rechtsverordnungen und Amtsblättern nur ungern schmälern. Aber die Auslegung, daß die EASA sich nur um turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge kümmert, geht aus dem genannten Dokument m.E. nicht hervor. Anderenfalls sollte man denen mal eine eMail schicken, damit sie die auf ihrer Webseite downloadbare Liste der Flugzeugtypen, die unter ihre Fittiche fallen, entsprechend korrigiert. Ich finde dort massenweise Cessnas, Mooneys und Zlins.

    Das ULs und Motorsegler noch nicht in die Fänge dieser Krake geraten sind, ist richtig. Das ist gut so, aber das hab ich aber gar nicht in Abrede gestellt.

    gero
  • gero schrieb:
    Das ULs und Motorsegler noch nicht in die Fänge dieser Krake geraten sind, ist richtig.


    Die Krake ist schneller als Du glaubst. Die Motorsegler hat die EASA schon lange vereinnahmt.


    Michael


    PS: Wer's nicht glaubt, fragt am besten unseren "Mit-Architekten" der EASA-Regel!

  • FlyingDentist schrieb:
    gero schrieb:
    Das ULs und Motorsegler noch nicht in die Fänge dieser Krake geraten sind, ist richtig.


    Die Krake ist schneller als Du glaubst. Die Motorsegler hat die EASA schon lange vereinnahmt.


    Michael


    Hallo Michael,

    stimmt! Das macht den Joke aus dem Ministerium nur noch unsinniger...

    gero
  • @gero:Bleib doch einfach sachlich, denn es geht nicht um “meinen Spaß an Rechtsverordnungen”. Ich hoffe nur, dass Du auch einen sinnvollen Respekt davor hast. Denn die haben Dir z.B. ermöglicht mit dem Hintern in die Luft zu kommen und wenn Du diese Regeln = Vereinbarungen beachtest, dann wird unser aller Leben nicht unnötig gefährdet. 
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