Brauche ich die Software pc-met oder reicht der Internetservice ?

Forum - Wetter & Meteorologie
  • Hallo,

    ich wollte mal fragen, ob es nowendig ist, sich zusätzlich zum pc-met Internetservice sich auch nich die Software anzuschaffen.

    Soeit ich es aus der Leistungsbeschreibung erkennen kann, reicht der pc-met INternetzugang für VFR Piloten aus.
    Welche Vorteile bietet die Software darüber hinaus.

    Grüsse Matthias
  • Hi,

    der reicht völlig aus und ist sogar übersichtlicher in der Handhabung.

    LG
  • Nebenbei möchte ich auch noch mal auf GAT24 hinweisen. Dort bekommt man ebenfalls die DWD-Daten - Allerdings zu günstigeren Konditionen.
  • Moin,

    mit GAT24 bin ich ebenfalls sehr zufrieden, gönne mir aber zusätzlich den Luxus einer zweiten Meinung: wetter-jetzt.de

    Kostet nicht viel, bringt aber wunderbar detaillierte Ortsvorhersagen. Da deren Wettermodell ein anderes als das des DWD ist, gibt es tatsächlich gelegentlich Abweichungen, die sehr wichtig für die Planung sein können.

    Gruß
    ColaBear
  • Hallo,
    habe ebenfalls sehr gute Erfahrungen mit GAT24 gemacht.
    Gute Einbettung in die Flugplanung mit sauberer Berechnung, kannst Deinen Flieger eingeben und hast dann auch Kraftstoff, Gewicht und Startbahnberechnung dabei. Schnittstelle zu Flugprogrammen ebenfalls da.
    Du kannst es zwei Wochen testen (kostenfrei).
    Falls Du auch Segelflieger bist, ist Wetterjetzt von Vorteil, weil da auch die zu erwartende Themik abgebildet wird (auch unter dem Namen TopTherm bekannt, so vertrieben beim DWD).
    Gruß
    der_aeronaut
  • Hallo zusammen,


    ich habe mir einmal die AGBs von wetter-jetzt.de angesehen:


    ...
    WJ weist ausdrücklich darauf hin, dass mit den zugänglichen Produkten grundsätzlich keine standardisierten Vorhersagen im Sinne des §27e LuftVG erbracht werden und dass WJ auch kein Flugwetterdienst im Sinne dieses Paragraphens oder weiterer Gesetze oder Verordnungen ist.
    ...


    Das muss man natürlich sehr kritisch bewerten, denn demnach ist bei wetter-jetzt.de kein korrektes Wetterbriefing in Sinne des Luftrechts durchzuführen. Dagegen ist das Jahresabo mit € 66,- gegenüber € 79,50 beim DWD meines Erachtens vergleichsweise teuer. Dazu kommt noch, dass wetter-jetzt.de nur einen Bruchteil der Daten des DWD zur Verfügung stellt.
    Darüber hinaus protokolliert der DWD jeden Zugriff, egal ob direkt übers Internet oder über die pc-met-Software und ist damit ein Nachweis über das durchgeführte Wetterbriefing. Das gilt auch für den Wetterteil des FlightPlanner. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang auch der BfU-Bericht über einen Unfall im Wiehengebirge.

    Für Segelflieger ist die pc-met-Software zur Zeit unschlagbar. TopTherm, TopTask und die Wellenflugprognose sind einfach perfekt. Und die für uns Segelflieger unentbehrlichen TEMPs kann ich bei wetter-jetzt.de leider gar nicht finden.


    Michael




    § 27e LuftVG
    (1) Der Flugwetterdienst dient der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs. Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt dem Deutschen Wetterdienst oder anderen damit ausdrücklich beauftragten Stellen (§ 27f Abs. 5).


    (2) Der Flugwetterdienst umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

    1. die Flugwetterberatungs- und -betriebsdienste, zu denen gehören
    a) die Wetterüberwachung,
    b) die Erstellung standardisierter Vorhersagen nach internationalen und nationalen Vorgaben,
    c) die Flugwetterberatung,
    d) die Erstellung und Verbreitung von Warnungen vor Wettererscheinungen mit Auswirkungen auf den An- und Abflug- sowie den Rollverkehr und vor fluggefährdenden Wetterereignissen auf der Strecke,
    e) die Ausgabe standardisierter Flugwetterberatungsunterlagen in alphanumerischer und grafischer Form;

    2. die erforderlichen technischen Einrichtungen und Dienste, zu denen gehören a) die Beschaffung, der Einbau und die Abnahme der meteorologischen Messanlagen und der Datenerfassungs- und -verbreitungsanlagen sowie der fachtechnischen Systeme,
    b) der Betrieb, die Instandhaltung und die Überwachung der meteorologischen Messanlagen und Übertragungssysteme,
    c) die Entwicklung und Pflege der Anwendungsprogramme in der elektronischen Datenverarbeitung für den Flugwetterdienst;

    3. die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für den Flugwetterdienst;
    4. die Sammlung und die Bereitstellung von flugklimatologischen Daten und Statistiken.


    (3) Der Kostengläubiger nach § 31b Abs. 3 erhebt den Anteil der Gebühren, der den Aufwand für den Flugwetterdienst abdeckt, im Namen und für Rechnung des Deutschen Wetterdienstes.



    § 3a LuftVO
    Flugvorbereitung
    ...


    (2) Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), und vor einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten. Vor einem Flug, für den ein Flugplan zu übermitteln ist, ist eine Flugberatung bei einer Flugberatungsstelle einzuholen. Absatz 1 bleibt unberührt.


    (3) Ein Flug führt über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.

  • Hi,

    ich bin dieses Jahr von GAT auf DWD geewechselt. Allein aus dem von Michael beschriebenden Grund des automatischen Protokolls und der finalen Rechtssicherheit. GAT finde ich gut gemacht, aber die Ausschlüsse in den AGBs rechtfertigen dann die hohen Preise nicht.
    Das ist meine persöhnliche Entscheidung gewesen unter abwiegen aller Vor und Nachteile.
    Ich weiss auch das die Informationen aus GAT24 sehr gut sind.

    LG
  • Ein GAT24-Briefing mit Ausdruck (entweder auf Papier oder als PDF) sollte für die Rechtssicherheit mehr als ausreichend sein.

    GAT24 stellt DWD-Daten bereit, übernimmt aber logischerweise keine Haftung für die Fremddaten (würde ich ja auch nicht machen, wenn ich GAT24 betreiben würde).

    Ich sehe hier zumindest bei GAT24 nicht das geringste Problem. Wetter-jetzt.de ist da (rechtlich) eine andere Sache.
  • Ich habe mir gerade ein Probeabo bei GAT24 eingerichtet. Nach dem ersten Eindruck, kann ich da nur ein sogen. "Schönwetter-Briefing" durchführen. Die angeboteten Daten reichen für ein gewissenhaftes Wetterbriefing von etwas anspruchsvolleren Wetterlagen bei weitem nicht aus. Ein Niederschlagsradar habe ich z.B gar nicht gefunden (vielleicht etwa übersehen??).
    Und für Segelfieger gibt GAT24 überhaupt nix her!

    Ich schau's mir nochmal an, aber werde das Abo bestimmt in der 14-Tagesfrist widerrufen.

    Michael

    PS: GAT24 ist mir noch in Verbindung mit EuroTelematik in Erinnerung...
  • Die Niederschlagsradarbilder (Entweder Gesamteuropa oder pro Land) findest Du unter Wetter Briefing -> Radarbilder.
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