§ 3a Flugvorbereitung und der DWD

Forum - Wetter & Meteorologie
  • Ich wollte gern noch mal auf das Thema zurück kommen was sich bei cumulus und  mike.romeo
    hochgeschaukelt hat. Gat24 oder DWD??

    § 3a Flugvorbereitung

    Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) geändert worden ist

    (1)

        Bei der Vor­be­rei­tung des Flugs hat der Luft­fahr­zeug­füh­rer sich mit allen Un­ter­la­gen und In­for­ma­tio­nen, die für die si­che­re Durch­füh­rung des Flugs von Be­deu­tung sind, ver­traut zu ma­chen und sich davon zu über­zeu­gen, daß das Luft­fahr­zeug und die La­dung sich in ver­kehrs­si­che­rem Zu­stand be­fin­den, die zu­läs­si­ge Flug­mas­se nicht über­schrit­ten wird, die vor­ge­schrie­be­nen Aus­wei­se vor­han­den sind und die er­for­der­li­chen An­ga­ben über den Flug im Bord­buch, so­weit es zu füh­ren ist, ein­ge­tra­gen wer­den.
    (2)

        Für einen Flug, der über die Um­ge­bung des Start­flug­plat­zes hin­aus­führt (Über­land­flug), und vor einem Flug nach In­stru­men­ten­flug­re­geln hat sich der Luft­fahr­zeug­füh­rer über die ver­füg­ba­ren Flug­wet­ter­mel­dun­gen und -​vor­her­sa­gen aus­rei­chend zu un­ter­rich­ten. Vor einem Flug, für den ein Flug­plan zu über­mit­teln ist, ist eine Flug­be­ra­tung bei einer Flug­be­ra­tungs­stel­le ein­zu­ho­len. Ab­satz 1 bleibt un­be­rührt.
    (3)

        Ein Flug führt über die Um­ge­bung eines Flug­plat­zes hin­aus, wenn der Luft­fahr­zeug­füh­rer den Ver­kehr in der Platz­run­de nicht mehr be­ob­ach­ten kann.

    Zitat zu Punkt 2:
    Für einen Flug, der über die Um­ge­bung des Start­flug­plat­zes
    hin­aus­führt (Über­land­flug), und vor einem Flug nach
    In­stru­men­ten­flug­re­geln hat sich der Luft­fahr­zeug­füh­rer über
    die ver­füg­ba­ren Flug­wet­ter­mel­dun­gen und -​vor­her­sa­gen
    aus­rei­chend zu un­ter­rich­ten.

    Wenn man sich das DWD Gesetz §4 2. Abschnitt Aufgaben Punkt 2 anschaut ist der DWD gesetzlich befugt meteorologisch die Luftfahrt zu sichern.

    http://www.dwd.de/bvbw/generator/Sites/DWDWWW/Content/Oeffentlichkeit/KU/KUPK/Wir__ueber__uns/Gesetz__PDF,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Gesetz_PDF.pdf

    Es gilt also für den VFR, IFR Segelflug und Ballonfarhrt: Nur beim DWD erhalten wir alle erforderlichen und gesetzlich vorgeschrieben Flugwetterinformationen und vorhersagen

    Wenn irgend etwas schiefgehen sollte (Aussenlandung-Notlandung) aufgrund der Wetterlage und wir nachweisen können das wir uns über pc_met die Wetterinformation bezogen haben, dann sind wir perfekt nach § 3a LuftVO gebrieft.

    Guten Flug und saubere Landungen
    Erik
  • Hallo Erik,

    aber über gat24 bekomme ich doch genau eben dieses "DWD Wetter". Daher weiß ich jetzt nicht, was Du uns mit diesem Beitrag sagen möchtest.

    Grüße
    Maik
  • Hi,

    ich bin zwar GAT24 Kunde, will aber meinen Zweifel äußern.

    Erstmal eine Parallelwelt: Im Kundenumfeld haben wir unter anderen Finanzportale und die haben ein Problem. Sind die Aussagen auf Ihren Webseiten wirklich aktuell? Kurse etc werden fremd bezogen und hier muss mit monitoring etc permanent geprüft werden ob die Aussagen auch wirklich den originalen entsprechen

    Jetzt zum Thema,
    bei GAT24 kommen die Karten vom DWD, aber wo ist die Garantie, das es sich wirklich um die aktuellen Daten handelt. Was ist, wenn die Serviceverbindung steht? Wer garantiert mir das ich beim DWD zur gleichen Zeit , das identische sehe?

    Aus diesem Grunde ist im Falle eines Falles juristisch nur das original DWD Wetter wirklich verbindlich.

    Wie gesagt ich bin auch GAT24 Kunde, wegen des Preises.........
    .
  • Da z.B. GAFOR 6 Stunden lang gültig ist, sehe ich da kein Problem mit verzögerter Übermittelung.

    Karten und Berichte kommen ja auch mit einer Herausgabeinformation. So sieht man gleich, ob es sich um aktuelle Daten handelt oder eben nicht.
  • Das ist richtig, die EuroGAT24 stelle in ihrem Portal lediglich gebündelte aktuelle informationen zur Verfügung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständikeit wird aussgeschlossen, somit auch das Wetter.
    Der Preis ist wirklich attraktiv und man bekommt alles was man braucht, nur was wenn mal was daneben geht. Die BFU ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich für Verkehr, Bau und Stadtentwiklung. Der DWD ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und wenn es um Tote und verletzte geht hat BFU viele Mitarbeiter die den Unfall gründlich aufklären.
    Die kleinfliegerei ist nicht ungefährlich und man sollte nicht an Sicherheit sparen.

    Nun, jeder ist für seine Flugvorbereitung selbst verantwortlich und wer es verantworten kann über GAT24 sein briefing zu machen, dann ist es für denjenigen okay.

    Ich persönlich würde das Wetter direkt vom DWD holen, den Kurs grafisch über das Winddreieck mit Zirkel und Winkelmesser ermitteln, den Schwerpunkt gemäss nach Handbuch mit Kraft mal Hebelarm und Bezugsebene errechnen.......
    macht etwas mehr Arbeit, aber Spass. :-))
    Das mindeste ist immer noch der Strich in der Karte, egal ob kurz oder lange Strecke

    allen einen Guten Flug und sichere Landung
    Erik



  • Nochmals die Frage: Bei GAT24 bekommst Du das DWD-Wetter, selbst eine stundenlange Verzögerung in der Datenübermittlung wäre rechtlich kein Problem.
    Wo sollte hier also das Problem liegen? Es gibt GAFOR/GAMET nur aus einer Quelle in Deutschland -
    Und das ist der DWD. Die meisten Flugwetterberichte enthalten ebenfalls grundsätzlich Gültigkeits- oder Ausgabezeitangaben, die man generell überprüfen sollte - Allein schon, um festzustellen, ob der Wetterbericht überhaupt im geplanten Flugzeitraum gültig ist.

    EuroGAT24 schließt natürlich die Gewährleistung für Daten, die sie aus anderen Quellen zukaufen, aus. Das ist vollkommen normal und es ist auch völlig ausgeschlossen, dass EuroGAT24 die Möglichkeit hat, die ankommenden Daten zu validieren (dann müssten die ja selber ein eigenes Wetterbeobachtungsnetz haben).

    Für Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet EuroGAT24 allerdings - So wie jedes andere Unternehmen. In Anbetracht der Tatsache, dass GAT24 eindeutig als Self-Briefing-Tool vermarktet wird, ist hier die Messlatte für Vorsatz und Fahrlässigkeit auch deutlich höher.

    Von daher habe ich keinerlei bedenken gegen die Nutzung von GAT24. Dort werden die
    "echten und offiziellen" Daten bereitgestellt - Es ist nicht davon auszugehen, dass GAT24 hier irgendwas verfälscht. 
  • Ich bin auch bei Gat24 und zufrieden. Das Wetter wird doch dort nur verlinkt, das schreibt doch keiner ab oder malt mit Paintbrush den Gafor aus ;-) Mein Kumpel greift auf DWD über PCmet zu und exakt die gleiche Info, wo ist nun das Problem?

    Frank
  • Ich schau mir ein Wolkenradar, ein Regenradar, den Taupunkt, Metar und Taf an und fliege los. Im Zweifel  (hatte ich dieses Jahr so ca. 4x) rufe ich für 1,99EUR die Flugwetterwarte in dem Gebiet an wo ich fliegen will.

    Kein Mensch kann mir da Fahrlässigkeit nachweisen. ENR frage ich bei Zweifeln auch schon mal bei INFORMATION nach dem Wetter.

    Und nu?

    Das Einzige, was ich mir gekauft habe sind Karten und n Pocket FMS Zugang. Na gut, und eben noch WeatherPro und AeroWeather für das iPhone (macht zusammen ca. 6 EUR). Die Regenradar App ist gratis.
  • Hallo MOWA,

    doch Fahrlässigkeit, da du den Gafor nicht gelesen hast. Metar und TAF sind da schon eher zu vernachlässigen.
  • Hallo hips,

    Du meintest:
    doch Fahrlässigkeit, da du den Gafor nicht gelesen hast. Metar und TAF sind da schon eher zu vernachlässigen.

    Das kann ich nicht so stehen lassen.
    Zum einen enthalten METAR und TAF die konkreten Wetterbedingungen bzw. Vorhersagen genau des (Ziel-) Flugplatzes, und nicht nur die zusammengefaßten Sichten und Untergrenzen eines mehr oder weniger großen Gebietes. Zum Beispiel auch Wind und Niederschlag. METAR und TAF sind m.M. meistens aussagekräftiger als die GAFOR-Daten.

    Zum zweiten: Die Flugvorbereitung (nicht nur das Wetterbriefing) muß so ausführlich und gut sein, daß es zu meinem Flugvorhaben paßt. Bei manchem Flug genügt im Extremfall der Blick aus dem Fenster oder der Anruf am Zielflugplatz (der Halbstünder bei stabiler Hochdruckwetterlage bei trockenem Winterwetter). Bei anderen Reisevorbereitungen genügen GAFOR, METAR, TAF, Skyview und Wetter-Jetzt zusammen vielleicht noch nicht (Die Alpenüberquerung).

    Der Gesetzestext ist dort absichtlich so allgemein gehalten ("alle notwendigen Informationen").

    Und nein, wie so oft in der Fliegerei, es gibt kein KO-Kriterium. Das bedeutet, es gibt keine Möglichkeit "tu dies, dann ist es mit Sicherheit nicht fahrlässig". Aber auch kein "Wenn du jenes nicht gemacht hast ist es mit sicherheit fahrlässig". Wenn es gekracht hat, muß man seine Sorgfalt nachweisen.

    Und noch was: Das Wetter gehört niemandem. Auch nicht dem DWD. Mit gutem Grund sind die luftrechtlichen Regeln (z.B. Sichten) auf die konkrete Situation bezogen (Flugsicht, Sicht aus dem Cockpit) und nicht auf einen Bericht, oder die Sicht aus dem Tower. Der PIC trifft die Entscheidung. Und da ist es leider ziemlich wahrscheinlich, daß ich, wenn ich mich in eine (wettermäßig) ausweglose Situation hineinmanövereirt habe, nur ich selbst dafür verantwortlich bin. Auch wenn mir der DWD CAVOK prophezeiht hat.

    Genau wie ich meine Routenplanung im Prinzip auch auf einer Serviette machen kann (wenn ich die konkrete Luftraumstruktur u.s.w. dort mit einbezogen habe) kann ich für das Wetterbriefing im Extremfall auch den hundertjährigen Kalender verwenden. Wenn es kracht, muß ich halt meine Sorgfalt nachweisen. Mit pc-met oder wetter-jetzt oder ... ist das möglicherweise einfacher. Da aber auch DWD u.s.w. gelegentlich ganz schön daneben liegen ist das aber auch kein Automatismus.

    Also, (zumindest für die UL-Fliegerei) ist es eher nebensächlich mit welchem Anbieter von Wetterdaten ich meine Flugvorbereitung mache, solange
    - die Wetterdaten aktuell sind
    - das Wetterbriefing insgesamt zu meiner Route paßt

    gero
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