GoKarli schrieb:... und hat das auch geschrieben! Play Store vs. App Store! ;-)
...
und Eric schreibt anschließend was von 2,5 Sternen, meint aber Apple.
GoKarli
Mowa schrieb:
Aber darum ging es mir auch gar nicht. Der DWD behauptet einfach, dass nur die teuren wetterprogramme per Gesetz erlaubt seien. Darum geht′s mir.
nicht ganz:
Zitat DWD (vom 31.1.2013):
"Die App scheint zwar die Ihnen aus dem Selfbriefingsystem pc_met und www.flugwetter.de bekannten Daten und Produkte zu enthalten, erfüllt aber aus fachlicher Sicht nicht die hohen Anforderungen an ein amtliches Flugwetterbriefingsystem des DWD und somit auch nicht die rechtlichen Anforderungen des § 3a der Luftverkehrsordnung.
Deshalb übernimmt der DWD keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.
Jede Systemänderung im Selfbriefingsystem und der webbasierten Variante pc_met/www.flugwetter.de durch den DWD kann dazu führen, dass die Inhalte der App unvollständig, fehlerhaft und/oder nicht aktuell dargestellt werden. Die Nutzung dieser App für ein Flugwetterbriefing kann daher zu Fehlentscheidungen führen.
Wir möchten Sie abschließend darauf hinweisen, dass der DWD in Kürze eine eigene App abgestimmt auf unser Selfbriefingsystem pc_met für das iPhone, iPad und das Betriebssystem….. anbieten wird. Diese entspricht den hohen fachlichen Anforderungen an ein Briefingsystem gemäß § 3a der Luftverkehrsordnung. Diese ist dann für unsere pc_met Kunden ohne zusätzliches Bereitstellungsentgelt verfügbar."
Rüdiger
EDIT
p.s.: Er ist doch eigentlich sehr anständig vom DWD auf eventuelle Probleme mit dieser (fremden) App hinzuweisen. Das MÜSSTE der DWD ja nicht machen.
Hi Mowa
Ich hab's im Flügel nicht gelesen, der obige Text kam bei mir am 31.1.2013 vom DWD per email. Und ich lese darin: (Die App) erfüllt aber AUS FACHLICHER SICHT nicht die hohen Anforderungen an ein amtliches Flugwetterbriefingsystem des DWD und somit auch nicht die rechtlichen Anforderungen des § 3a der Luftverkehrsordnung.
Und in § 3a steht:
"Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), und vor einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten."
Nun weist mich der DWD also (freundlicherweise) darauf hin, dass die App aus fachlicher Sicht (also nicht aus rechtlicher Sicht) nicht dazu geeignet ist, mich über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten.
Nicht mehr, und nicht weniger.
Und weiter unter wird sogar noch begründet, WARUM das aus fachlicher Sicht problematisch werden könnte.
Rüdiger
Mowa schrieb:
"Nur pc_met und flugwetter.de gemäß LVO anerkannt"
Michael
FlyingDentist schrieb:Michael, ich glaub das hat keiner verstanden (oder lese nur ich Ironie aus deinen Sätzen)
Eigentlich ganz einfach:
Genau wie die DFS in Form der ICAO-Karte die einzige offizielle Luftfahrerkarte für Deutschland veröffentlicht, ist der DWD nach § 27 f LuftVG der einzige offizielle Flugwetterdienst der Bundesrepublik.
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