Nur pc_met und Flugwetter.de gemäß LVO anerkannt!!?!

Forum - Wetter & Meteorologie
  • GoKarli schrieb:
    ...

    und Eric schreibt anschließend was von 2,5 Sternen, meint aber Apple.

    GoKarli
    ... und hat das auch geschrieben! Play Store vs. App Store!  ;-)
  • Mal zur Klarstellung. Es geht nicht um die wetterapp im Apple App Store. 

    Aber darum ging es mir auch gar nicht. Der DWD behauptet einfach, dass nur die teuren wetterprogramme per Gesetz erlaubt seien. Darum geht′s mir. 
  • Mowa schrieb:

    Aber darum ging es mir auch gar nicht. Der DWD behauptet einfach, dass nur die teuren wetterprogramme per Gesetz erlaubt seien. Darum geht′s mir. 

    nicht ganz:

    Zitat DWD (vom 31.1.2013):

    "Die App scheint zwar die Ihnen aus dem Selfbriefingsystem pc_met und www.flugwetter.de bekannten Daten und Produkte zu enthalten, erfüllt aber aus fachlicher Sicht nicht die hohen Anforderungen an ein amtliches Flugwetterbriefingsystem des DWD und somit auch nicht die rechtlichen Anforderungen des § 3a der Luftverkehrsordnung.
     
    Deshalb übernimmt der DWD keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.
      
    Jede Systemänderung im Selfbriefingsystem und der webbasierten Variante pc_met/www.flugwetter.de durch den DWD kann dazu führen, dass die Inhalte der App unvollständig, fehlerhaft und/oder nicht aktuell dargestellt werden. Die Nutzung dieser App für ein Flugwetterbriefing kann daher zu Fehlentscheidungen führen.

    Wir möchten Sie abschließend darauf hinweisen, dass der DWD in Kürze eine eigene App abgestimmt auf unser Selfbriefingsystem pc_met für das iPhone, iPad und das Betriebssystem….. anbieten wird. Diese entspricht den hohen fachlichen Anforderungen an ein Briefingsystem gemäß § 3a der Luftverkehrsordnung. Diese ist dann für unsere pc_met Kunden ohne zusätzliches Bereitstellungsentgelt verfügbar."

    Rüdiger
     

    EDIT
    p.s.: Er ist doch eigentlich sehr anständig vom DWD auf eventuelle Probleme mit dieser (fremden) App hinzuweisen. Das MÜSSTE der DWD ja nicht machen.

  • Hi Rüdiger. 

    Zitat "Flügel - Das Magazin für Piloten":

    "Nur pc_met und flugwetter.de gemäß LVO anerkannt

    ... , erfüllt aber nicht die gesetzlichen Anforderungen gemäß §3 der Luftverkehrsordnung LVO, die für das Flugwetterbriefing mittels Selfbriefingsystem verlangt werden. 

    Wer das Meteo-Selfbriefing mit pc_met bzw. mit der webbasierten Variante www.flugwetter.de des Deutschen Wetterdienstes (DWD) durchführt, steht hingegen auf der sicheren Seite. ..."

    Heiß das jetzt, dass ich wenn ich nicht diese Angebote nutze nicht nach Vorschrift handele? Dann wäre zumindest ich in Zukunft nicht rechtlich einwandfrei unterwegs. 

    Beste Grüße 
  • Hi Mowa

    Ich hab's im Flügel nicht gelesen, der obige Text kam bei mir am 31.1.2013 vom DWD per email. Und ich lese darin: (Die App) erfüllt aber AUS FACHLICHER SICHT nicht die hohen Anforderungen an ein amtliches Flugwetterbriefingsystem des DWD und somit auch nicht die rechtlichen Anforderungen des § 3a der Luftverkehrsordnung.

    Und in § 3a steht:

    "Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), und vor einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten."

    Nun weist mich der DWD also (freundlicherweise) darauf hin, dass die App aus fachlicher Sicht (also nicht aus rechtlicher Sicht) nicht dazu geeignet ist, mich über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten.

    Nicht mehr, und nicht weniger.

    Und weiter unter wird sogar noch begründet, WARUM das aus fachlicher Sicht problematisch werden könnte.

    Rüdiger

  • Mowa schrieb:
    "Nur pc_met und flugwetter.de gemäß LVO anerkannt"


    Eigentlich ganz einfach:
    Genau wie die DFS in Form der ICAO-Karte die einzige offizielle Luftfahrerkarte für Deutschland veröffentlicht, ist der DWD nach § 27 f LuftVG der einzige offizielle Flugwetterdienst der Bundesrepublik.

    Michael

  • Hmm,

    wirklich so einfach? Wenn der Gesetzgeber die Verantwortung für die meteorologische Sicherung des Luftverkehrs dem DWD als Flugwetterdienst explizit überträgt, warum schreibt er dann in die LuftVO " hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten." statt " hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen beim Flugwetterdienst ausreichend zu unterrichten."
    Sollen damit nur wieder (Hobby-)juristen beschäftigt werden?
    Gruß
      Hartmut
  • Moin,

    ein bisschen seltsam ist das schon. Da hebt der DWD insbesondere auf die "Amtlichkeit" seiner Wettervorhersagen ab. Das ist schön, aber es gilt die meist Niels Bohr zugeschriebene Erkenntnis: "Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen." Es bedeutet, eine Prognose kann auch mal daneben liegen, und woher soll das arme Wetter auch wissen, wie es sich "amtlich" zu entwickeln hat? Ergibt sich nun eigentlich ein tatsächlicher Unterschied hinsichtlich der fliegerischen Konsequenzen, wenn der Irrtum in der Vorhersage amtlich erfolgte versus nicht-amtlich?

    Beispiel: Wenn mir "amtlich" gesagt wird, die Front würde wohl nicht vor 16:00h UTC+1 am Rhein auftreten, ich mich dort aber schon um 13:00h Sprühregen und sinkenden Wolkendecken ausgesetzt sehe, deswegen eine Sicherheitsaußenlandung vornehme, bei der das Fahrwerk beschädigt wird, sind dann meine Ansprüche gegen die Kaskoversicherung anders gelagert, als wenn ich die Prognose - beispielsweise - vom britischen Europawetterdienst bezogen hätte? Was sagt der Staatsanwalt, wenn meine bulimische UL-Copilotin wegen der holprigen Landung einen blutigen Brechanfall erlitt und die Wettervorhersage von Kachelmanns Truppe stammte?

    Hat das schon mal jemand durchexerziert?

    Gruß
    ColaBear
  • Gute Frage, Cola. Hatte letztes Jahr meinen 1. Streckenflug mit FI. Wetter gecheckt, versprach gutes, freundliches Flugwetter bis zum Ziel (200 Km). Tatsächlich waren wir niedrigen Wolkenhöhen, grauer Stratusbeschichtung, Regen- und Graupelschauern ausgesetzt. Ach ja; und ordentlich Böen. Alleine hätte ich sicher irgend ′nen Mist fabriziert, mein FI blieb cool und manövrierte wie bei schönstem Wetter. So viel zur Verlässlichkeit der Fachleute vom Wetter.
  • FlyingDentist schrieb:


    Eigentlich ganz einfach:
    Genau wie die DFS in Form der ICAO-Karte die einzige offizielle Luftfahrerkarte für Deutschland veröffentlicht, ist der DWD nach § 27 f LuftVG der einzige offizielle Flugwetterdienst der Bundesrepublik.
    Michael, ich glaub das hat keiner verstanden (oder lese nur ich Ironie aus deinen Sätzen)

    Den Vorteil allerdings, den DWD als Flugwetterdienst für die Planung zu nehmen, ist der automatische Nachweis oder Beweis, eine Wetterberatung eingeholt zu haben.

    Sollte warum auch immer geprüft werden, ob du ein Wetterbriefing eingeholt hast, bist du beim DWD auf der sicheren Seite. Zum einen wirst du bei den online Abfragen (Selfbriefing) anhand vom Account gespeichert, so dass nachträglich nachweisbar ist, dass du eine Wetterberatung eingeholt hast, zum Anderen ist das bei telefonischer Auskunft so, dass dich nach der persönlichen Beratung, der nette Herr oder die nette Dame nach dem Flugzeug Kennzeichen fragt. Diese Information wird auch gespeichert, so dass auch hier bewiesen ist, dass du ein Wetterbriefing eingeholt hast.

    Ob′s in der Realität jemanden interessiert, kann ich nicht sagen. Allerdings habe ich innerhalb der BRD noch kein besseres System gefunden, was mir die nötigen Informationen (GAFOR, Spread, Wind, Sicht) in so einer guten aufbereiteten Form in den entsprechenden Flugflächen anbietet.

    Besonders beim Wind bin ich immer wieder erstaunt. Ein längerer Überlandflug in Zusammenspiel mit den Windinformationen des entsprechenden FL stimmt fast immer auf die Minute genau (Flugzeit).

    Auch die GAFOR Informationen sind recht gut zu gebrauchen. Natürlich sind die GAFOR Flächen recht grosszügig und Berechnungen nur nach Bezugspunkten gewählt, aber bei Überlandflügen passt das eigentlich immer und ist super um einen schnellen Überblick zu bekommen.

    Ich finde den Service des DWD super. Und mal ehrlich, 70 Euro im Jahr sollte niemanden stören. Das ist gerade eine halbe Tankfüllung :)

    Gruss, Steve
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