Hallo Steffen,
bei der Erstuntersuchung ist es wohl noch immer Pflicht:
https://www.fliegerarzt-rhein-neckar.de/medical-europa-klasse-ii/augenuntersuchung/
Bei Verlängerungen dann eben nur, sofern sich eine Änderung der Sehstärke ergeben hat. Im Rahmen meiner Anfrage bei zwei Fliegerärzten in der Region wiesen die auch gleich darauf hin, dass ich zuerst zum Augenarzt muss. Erst mit dem Bericht von dem könnten die dann das Medical nach Ihrer eigenen Untersuchung ausstellen. Ansonsten hätte man erst noch die Augenuntersuchung abwarten müssen...
Viele Grüße
Karlheinz
War bei mir genauso, für die Erstuntersuchung war Augenarzt Pflicht.
Kosten dafür schwankten je nach Arzt extrem, zwischen ca. 80 und 250€.
Das ist jetzt zwar etwas spitzfindig, aber die Situation ist so:ACDCyeah schrieb:
bei der Erstuntersuchung ist es wohl noch immer Pflicht:
bei normalsichtigen Personen ist kein Gutachten eines Augenarztes notwendig. Der Fliegerarzt hat es in seinem Ermessen, ob seine Untersuchung hinreichend ist oder nicht.
Dieser Fliegerarzt rhein neckar schreibt also letztendlich nur, dass er immer ein Gutachten haben will.
FCL MED.B.070 zeigt aber deutlich, dass der Umfang der Augenuntersuchung bei Erstuntersuchung vom Fliegerarzt selbst durchgeführt werden kann, wenn er ein Gerät zur Untersuchung der Sehfähigkeit hat (das sind die aufwändigeren Dinger mit den geöffneten Kreisen, Schärfeeinstellungen, 3D-Bilder, etc. pp.).
Dabei ist mit Unterpunkt (2)viii relativ klar, dass kein augenärztliches Gutachten bei Normalsichtigen notwendig ist.
Nun kann es also sein, dass Dieser Fliegerarzt ein solches Gerät nicht hat oder keine Lust sich aus dem Fenster zu lehnen, wann (2)viii zur Geltung kommt.
Die Fliegerärzte hier in der Region haben jedoch alle so ein Gerät und ich wüsste keinen mehr, der grundsätzlich ein augenärztliches Gutachten verlangt.
ich bin letztes Jahr auch aus allen Wolken gefallen, als ich einem Flugschüler sagte, er soll sich dringend um den Augenarzt kümmern weil da die Termine schwierig sind und ich das Gutachten als gesetzt sah.
Da habe ich dann gelernt, dass das seit FCL MED nicht mehr so ist und das letztendlich daran liegt, dass sowieso jeder Fliegerarzt so eine Guckomatic für die Wiederholungsuntersuchung haben muss.
Aber eines ist klar: diese Erkenntnis nutzt nix, wenn der Fliegerarzt es nicht will. Kann man halt einen anderen nehmen oder man geht da durch...
Als ich meine Erstuntersuchung gemacht habe, hätte ich definitiv einen anderen Arzt gesucht, als Student war das augenärztliche Gutachten (das man damals noch brauchte) echt sauviel Geld.
Und zu dem einen Arzt bin ich auch nicht gegangen, weil der nicht nur ein EKG mit ein paar Kniebeugen, sondern ein volles Leistungs-EKG zu entsprechenden Kosten machen wollte.
in Summe wäre das mehr als mein damaliges Monatslebensbudget gewesen...
Danke für die Ausführungen Steffen - vermutlich gibt es in größeren Regionen spezialisierte Praxen die dann auch solche Augentests mit den entsprechenden Gerätschaften selbst durchführen können. Die Region hier ist eher ländlich und weit und breit kein erstzunehmender Flughafen... Das lohnt sich für die Fliegerärzte wohl nicht. Für andere Aspiranten könnte das bedeuten, dass es sich lohnen kann in der nächsten Metropole anzufragen, ob der Fliegerarzt die Augenuntersuchung selbst machen kann.
Die größere Region kann es eigentlich nicht erklären. Meines Wissens müssen Fliegerärzte dieses Gerät haben, egal wie groß die Gegend ist.
Wenn sie es nämlich nicht haben, müsste auch zu jeder Nachuntersuchung ein Augenarzt aufgesucht werden da er sonst die mögliche Veränderung des Visus nicht kontrollieren kann und das machen die Kunden nicht lange mit.
Und der Fliegerarzt Rhein-Neckar ist ja bestimmt auch eine kleine Region ;-)
Meine Lebenserfahrung dazu ist anders:
Weil der Fliegerarzt Regeländerungen bekommen hat, die Invest und ein paar Prozessänderungen beinhalten, ist er trotzig und lehnt es ab, da in Verantwortung zu gehen. Dann sitzt er am besten noch lange da, tippelt in Zeitlupe die Daten in seinen Computer, schreibt drölfzehn Zettel mit der Hand und erzählt dann wie aufwändig das geworden ist.
Der andere Fliegerarzt hat das bei der Wiederholungsuntersuchung alles fertig im Computer kopiert, trägt die neuen Daten noch ein und grinst während der Drucker das raushaut und wir über die Fliegerei schnacken.
Ich gehe leider halbwegs zu ersterem (Zeitlupe...), weil der auch US-medical macht und ich dann nur einen Arzttermin habe.
Aber ich bin da auch vielleicht nicht das Maß der Dinge. Ich habe auch heutzutage beim ARC mit meiner Prüferin mehr Zeit als früher am Flugzeug, weil wir alle Papiere per Copy paste und guter und abgesprochener L-Akten Organisation ruckzuck durchhaben.
ACDCyeah schrieb:Kurz zur Klärung: eine ärztliche Leistung, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar ist, ist in Deutschland immer eine sog. IGeL-Leistung. Sie muss immer nach GOÄ abgerechnet werden.
Zweitens legt er Wert darauf alles nach GOÄ abgerechnet zu haben. Auch da gibt es dann doch keine Möglichkeit für solche Abweichungen.
Auch ich brauchte ausschließlich zur Erstuntersuchung den Augenarzt.
Wenn ich mich recht erinnere, nur weil ich eine Lesebrille hatte.
Ganz ohne Brille hätte ich den Augenarzt wohl nicht gebraucht.
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