Hallo zusammen,
ich (u30) bin dabei, meine Ausbildung zum Tragschrauberpiloten zu beginnen. Bevor ich allerdings einen Haufen Geld in den Sand setze, wollte ich nachfragen, ob ein in der Kindheit vor gut 10 Jahren diagnostiziertes und immer noch medikamentell behandeltes ADHS (ohne Hyperaktivität) in milder Form ein Hinderungsgrund sein könnte, weswegen ich das Medical Klasse 2 verweigert bekommen könnte? Ich bin inzwischen aus der Krankheit weitgehend "herausgewachsen", d.h. selbst ohne Medikamenteneinnahme bemerken ich und mein Umfeld so gut wie keine Beeinflussung. (Randbemerkung: Als ich vor einigen Jahren (nach Erreichen des 18. Lebensjahres) an einer Studie zu ADHS teilnehmen wollte, musste ich mich zuvor einer Untersuchung unterziehen - die Antwort lautete, dass ich ungeeignet für die Studie wäre, weil die Symptome bei weitem nicht stark genug ausgeprägt wären, um mich als ADHS-Kandidat zu qualifizieren).
Ich habe bereits online versucht mich zu informieren, z.B.:
Vielleicht kann mir ein hoffentlich mitlesender Fliegerarzt oder ein anderer Pilot mit AD(H)S mitteilen, inwiefern dies relevant ist - muss ich dies aufgrund der Mildheit der Ausprägung bei der Untersuchung überhaupt erwähnen? Und falls ja, disqualifiziert mich dies potenziell? - Und zuletzt: Wenn ich mich einer psychiatrischen Beurteilung unterziehen muss, kann diese erst nach der Prüfung des Fliegerarztes geschehen oder kann ich diese auch schon zuvor durchführen lassen - und falls ja, wo?
Vielen Dank bereits im Voraus für die Antworten.
Am besten Fliegerarzt fragen, aber nicht(!!!) im Rahmen einer Tauglichkeitsuntersuchung.
Chris
Moin Moin,
Guter erster Überblick ist ja:
http://www.sky-doc.de/Download/EASA%20Tauglichkeitstabelle.pdf
Denke dein Gedanke ist unbegründet, was die Krankheit betrifft, da du ja keine Persönlichkeitsstörung (ICD 6x usw) hast sondern eine Verhaltenstörung (ICD9x)
Ich kenne ein paar, die ADS hatten und fliegen dürfen (weiß allerdings nicht, ob noch Medis genommen werden)
Des Pudels Kern ist wahrscheinlich deine Medikation, da hängt es davon ab, was du nehmen musst.
http://www.sky-doc.de/Download/Medikamente%20und%20Alkohol.pdf
Zum Fliegerarzt musst du eh
Was Chris wohl meint (lieber vorher inoffiziell fragen als einen Entscheid bewirken) hat damit zu tun, dass ein negativer Entscheid extrem schwer umzukehren ist und vor allem in einer Datenbank erfasst wird. Theoretisch hätte ein negativer Entscheid vereinfacht gesagt auch die Auswirkung, das Medicalkfreie UL (120kg Klasse) dann nicht geflogen werden dürften
francop schrieb:Von "müssen" kann bei der Einnahme keine Rede sein - ich nehme sie, weil sie leicht positive Effekte auf mich hat (siehe weiter unten). Aber ich lasse sie auch des öfteren einfach mal an Wochenenden und Ferien weg, ohne große Nachteile zu bemerken (und könnte sie theoretisch auch einfach absetzen).
da hängt es davon ab, was du nehmen musst.
Aber um Deine implizite Frage zu beantworten: Die von mir verwendete Medikation heißt "Medikinet Adult" (Wikipedia-Link) - In Studien wurde nachgewiesen, dass die Einnahme die Unfallrate von Menschen mit AD(H)S deutlich senkt, und das Führen von Kraftfahrzeugen nach Einnahme von Medikinet ist Menschen mit AD(H)S in Deutschland explizit erlaubt.
Von den aufgeführten Nebenwirkungen habe ich in den >10 Jahren der Einnahme (inzwischen nehme ich es ehrlich gesagt hauptsächlich deshalb, weil ich dadurch gefühlt eine leicht bessere Leistung in der Hochschule erreiche, wie auch eine allgemein leicht gesteigerte Aufmerksamkeit, aber die Effekte sind marginal) keine außer der Appetitlosigkeit bemerkt, welche sich immer noch äußert - aber Schwindel und insbesondere die Schläfrigkeit tritt bei mir nicht auf und trat auch noch nie auf. Stattdessen bin ich generell etwas wacher und aufmerksamer, nachdem ich das Medikament eingenommen habe (was auch eine der "Nebenwirkungen" ist - die beiden "Nebenwirkungen" Schläfrigkeit und Wachheit scheinen wohl einander ausschließend für verschiedene Personen zu gelten, und bei mir tritt lediglich letzteres auf, und verbessert mutmaßlich meine fliegerische Tauglichkeit sogar).
Damit ist von der Medikamentenliste in Deinem Link insbesondere Punkt 4 auch nicht zutreffend. Eine Überdosierung findet und fand noch nie statt, und ich verwende es nicht als "Aufputschmittel", sondern um die verbleibenden Reste der früher etwas stärkeren AD(H)S-Störung aufzuheben und somit auf ein "normales" Aufmerksamkeitslevel zu gelangen.
Ich werde wohl dem Ratschlag von Chris_EDNC (Danke dafür!) folgen und zuvor einen anderen Fliegerarzt kontaktieren... Glaubt ihr, wenn dieser mir das "ok" gibt, dass ich dann die Medikation und AD(H)S an sich dem Fliegerarzt bei der Untersuchung zum Medical nicht mitteilen muss?
P.S. Kennt eine(r) von Euch zufällig einen Fliegerarzt, der einen Schwerpunkt in der Psychologie/Psychiatrie hat? Diejenigen, die ich bisher auf der offiziellen Liste des LBA stichprobenartig nachgeschlagen habe, waren stets eher Sportärzte oder Allgemeinärzte, und werden mir wahrscheinlich eher weniger weiterhelfen können...
Wieso geht bei mir gerade eine dunkelrote Lampe an?
JWagner schrieb:Das frage ich mich auch? Wenn laut francop sogar Piloten mit wahrscheinlich unbehandeltem ADS fliegen dürfen, dann sollte das Fliegen bei gleichzeitiger weitreichender Kompensation der Symptome von ADS doch erst recht kein Problem darstellen?
Wieso geht bei mir gerade eine dunkelrote Lampe an?
Ich hoffe aber immer noch auf die fundierte Antwort eines selbst Betroffenen, gerne auch per Privatnachricht.
JWagner schrieb:Bei mir auch.
Wieso geht bei mir gerade eine dunkelrote Lampe an?
(Medikamentierung dem Arzt nicht mitteilen z.B.)
Rüdiger
Rüdiger schrieb:Deswegen fragte ich ja - also soll ich Deiner Meinung nach, auch nachdem mir ein anderer Fliegerarzt "grünes Licht" gegeben hat, die Medikation auf jeden Fall angeben?
(Medikamentierung dem Arzt nicht mitteilen z.B.)
Ist es dann sinnvoll, zuerst die im ursprünglichen Post erwähnte Beurteilung erstellen zu lassen, damit ich nicht zwei Mal für das Medical-Checkup zahlen muss - bzw. ist das überhaupt möglich ohne vorherige Untersuchung durch den Fliegerarzt?
Da es wohl falsch aufgefasst wurde: Ich will nicht irgendetwas verheimlichen, um mir die Lizenz zu erschleichen, sondern zuerst einmal meine generelle Eignung als Pilot in Erfahrung bringen (d.h., AD(H)S einzuordnen), bevor ich meine Ausbildung beginne. Da die Krankheit an sich ja scheinbar kein Hinderungsgrund ist, will ich im zweiten Schritt den günstigsten Weg zum Erhalt des Medicals erfahren.
Und zuletzt, damit das Thema nicht allzu sehr abdriftet: Antworten auf die noch offenen Fragen der vorherigen Posts interessieren mich natürlich auch noch weiterhin ;)
TragschrauberEinsteiger schrieb:Hier mal meine vollkommen unmassgebliche Meinung, wie ich wahrscheinlich an Deiner Stelle vorgehen wuerde (Grobfassung):
Deswegen fragte ich ja - also soll ich Deiner Meinung nach, auch nachdem mir ein anderer Fliegerarzt "grünes Licht" gegeben hat, die Medikation auf jeden Fall angeben?
Termin bei einem Fliegerarzt abmachen fuer eine unverbindliche Beratung. Dem wuerde ich alles erzaehlen. Wenn er dann sagt, dass bis hierher alles ok ist, mich unverbindlich komplett untersuchen lassen. Wenn auch hier noch alles ok ist, eine "offizielle" Tauglichkeitsuntersuchung hinterherschieben.
Wenn an irgendeinem Punkt bzw. an mehreren Punkten ein "Nein" kommt, wuerde ich mich freundlich bedanken und verabschieden.
Anschliessend in Ruhe ueberlegen, wie weiter vorzugehen ist.
Chris
...hm, wir Deutsche machen uns schon das Leben schwer...
wir müssen auch mal von den anderen lernen ;-)