Verehrte UL-Gemeinde, da es jeden von uns treffen kann, will ich die Frage hier mal zur Diskussion stellen. Viellicht kennt sich von Euch jemand im Dschungel der Paragraphen aus! Ich bin persönlich nicht betroffen. Aber wie kann man rechtlich gegen eine Medicalverweigerung vorgehen, wenn der Fliegerarzt das Medical verweigert? Gibt es die Möglichkeit, das Medical bei einem anderen Arzt zu wiederholen?Es kann ja nicht sein, daß man nur einen Versuch hat.
Bei mir wurde initial das Med 1 verweigert - das ging dann als Meldung direkt ans LBA.
Als ich dann Jahre später mein LAPL Med beantragt habe, ging dass von meinem AME direkt ans LBA, sos dass die letztliche Entscheidung bei denen lag (Entscheidungsdauer 5Monate....).
Somit "glaube" ich, dass bei einem verweigerten Medical die Meldung ans LBA geht und die die letzte Instanz sind - im Zweifel muss in Absprache mit dem LBA und dem AME eine Sonderregelung (VCL / OCL / SIC)usw) getroffen werden.
Aber soweit ich das von meinem AME weiß sind das IMMER Einzelfallentscheidungen.
NACHTRAG:
https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/FAQ/FAQ_Piloten/FAQ/01_Piloten.html?nn=701766
"2. Was ist unter einer Verweisung zu verstehen?
Nicht jede gesundheitliche Störung darf bezüglich der Tauglichkeit Klasse 1, (LAPL), abschließend durch den Fliegerarzt beurteilt werden. Bestimmte Störungen müssen zur abschließenden Tauglichkeitsentscheidung vom Fliegerarzt an die lizenzführende Behörde verwiesen, also abgetreten werden. "
http://www.sky-doc.de/Download/EASA%20Konsultation%20Verweisung.pdf
Aktuell sind 33 Besucher online.