Medical mit sehschwäche

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Tach zusammen

    ich wurde auch vom Virus befallen. So war ich dann heute beim Fliegerartzt meines Vertrauens, natürlich vor der anmeldung bei der flugschule.

    Da ich von geburt an eine sehschwäche habe, wusste ich es wird nicht einfach. Der Artzt ist sogar Gutachter und hat folgendes Festgestellt. : Der Bewerber hat eine Schielambylopie des linken Auges und ebenso eine hohe Anisometropie, sowie eine hohen Astigmatismus des linken auges. in folge erreicht das linke auge nur ein sehvermögen von 1/35 Metervisus.

    ALso war damit mein medical gegesen. Aber er gab mir den Tipp mal etwas rumzufragen ob es bekannte ausnahmefälle oder präzedenzfälle gibt. Er halte sich nur an die ( ich zitiere Wörtlich ) beschissenen EU VORSCHRIFTEN.

    Er meinte, da ich ja auch einen LKW Fürerschein habe müsste irgendwo ein schlupfloch geben. damit ich trozdem meinen ul Flugschein machen kann.

    Ich dachte ich wäre beim gutachter und er wisse schon ob es geht oder nicht sonst hätte ich mir fahrerei erparen können. ein anderer flugartzt ist nur 5 km von hier entfernt

    Jetzt die Frage an euch, habt ich von so einen Fall schon mal was gehört, wisst ich wo ich von fragen kann?

    Dnake im voraus

    Gruß
  • Moin Duzymis,

    kann leider nicht helfen beim Graben nach Präzedenzfällen und co... und meine Zweifel ob man damit Glücklich wird behalte ich auch für mich ;)

    Aber dank der Neuregelung der 120 kg Klasse kannst Du Deine sucht zumindest im Einsitzer befriedigen. Ganz ohne Stempel vom Doc.

    Viel Erfolg!
    Gorden

    edit: 3-Achser wurden neu geregelt, gewichtskraftsgesteuerte ULs genießen schon länger die Freiheit der 120 kg.
  • Probiere es mal bei einem anderen Arzt ;)
  • Moin,

    die 120er dürfen doch sogar zweisitzig, oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden? Man muss halt unter Limits wie ca. 130kg Zuladung bleiben, etwa beim Escapade Kid: http://www.escapadeaircraft.com/

    Wie dem auch sei: zweite Meinung vom Arzt lohnt immer. Eventuell auch mal beim AMC anfragen, z.B. beim DLR in Köln.

    Gruß
    ColaBear
  • deckair schrieb:
    Probiere es mal bei einem anderen Arzt ;)
    Das wird leider nichts mehr helfen, denn die Untauglichkeit ist bereits online an die Zentralstelle im LBA gemeldet worden. Mit dem Status "Untauglich" müsste man sich an ein Flugmedizinisches Zentrum (Aeromedical Centre/AMC), eine gemäß § 24e Abs. 4 LuftVZO anerkannte flugmedizinische Einrichtung wenden, ein "einfacher" Fliegerarzt kann da nichts mehr machen. Spätestens wenn der neue die Tauglichkeit nach Braunschweig melden will, wird die Annahme vom LBA mit der Begründung einer bestehenden Untauglichkeit verweigert.
    Das Zentrum veranlasst dann u.U. guachterliche Untersuchungen, die möglicherweise zur Wiedererlangung der Tauglichkeit führen können. Dabei sollte man sich unbedingt der vorgeschlagenen Gutachter bedienen, was man nach den Verordnungen eigentlich nicht muss, aber die Vergangenheit hat schon gezeigt, dass selbst z.B. ein Gutachten einer international anerkannten Kapazität der Kardiologie bei einem AMC nicht zum Erfolg führte.
    Dieses Verfahren ist selbstredend sehr zeitaufwendig und vor allem nicht billig.
    Ich kenne Fliegerkameraden, die nach einem "harmlosen" Herzinfarkt* über € 5.000,- an Gutachter und AMC bezahlt haben, um dann, obwohl objektiv genesen und belastbar, ein, in Zeit und fliegerischer Möglichkeit eingeschränktes Medical zu erhalten.

    Ein solch eingeschränktes Medical ist allerdings für die Erstuntersuchung nicht vorgesehen. Da gibt's leider nur top oder flop!

    Michael

    *) Ein Herzinfarkt ist natürlich nie harmlos, doch gibt es immer wieder Infarkte, die für den Patienten vollkommen stumm und unauffällig verlaufen, weil sie nur winzige Herzmuskelareale betreffen und auch nur zufällig durch ein EKG entdeckt werden. Die Beurteilung des AMC sieht hier aber keinerlei Unterschiede vor.
  • Er hat noch nichts gemeldet. ich hab ihm ja gesagt dass ich sdehfehler habe und erstmal wollten er sich die augen mal angucken, bezahlt habe ich auch nicht. Kann mir vielleicht jemand in nrw einen artzt empfehlen?
  • Wenn das so ist, solltest Du zuerst einen Augenarzt aufsuchen, der ein flugmedizinisches Gutachten anfertigt. Meines Wissens gibt es dafür ein Formular, wo die erforderlichen Untersuchungen aufgeführt sind.
    Diese Gutachten kann jeder niedergelassene Augenarzt anfertigen. Kostenpunkt, je nach Arzt, zwischen € 100,- bis € 300,-. Wenn Du da dann tatsächlich durchfallen solltest, kannst Du Dich problemlos an einen zweiten Augenarzt wenden, denn hier erfolgt keine direkte Meldung ans LBA.
    Mit dem positiven Gutachten kannst Du dann den Fliegerarzt wieder aufsuchen, der dann keine weiteren Augenuntersuchungen mehr durchführt und wenn sonst keine medizinischen Probleme entgegen stehen, wirst Du ein Medical erhalten.
    Es gibt übrigens nur 2 Klassen von Medicals. Für den Privatfliegerbereich ist das in aller Regel die Klasse 2. Ein besonderes Medical für UL gibt es nicht.

    Michael

    duzymis: ... bezahlt habe ich auch nicht
    Ich dachte Albert Schweitzer wäre schon lange tot :-))
  • hat jemand ne ahnung wo ich das formular bekomme
  • Das Formular müsste der Augenarzt sicher beim LBA bzw. beim nächsten AMC anfordern können. Das ließe sich sicher durch einen Anruf beim Augenarzt Deiner Wahl im Vorfeld klären.

    Damit Du weißt, was eigentlich bei dieser Untersuchung abgecheckt werden müsste, habe ich Dir die ganzen Bestimmungen einmal zusammengestellt. Das kannst Du ja ausdrucken und Deinem Augenarzt geben.

    Michael

    PS: Bitte das PDF bei Interesse herunterladen, weil es bald wieder gelöscht wird.
  • duzymis schrieb:
    hat jemand ne ahnung wo ich das formular bekomme
    http://www.dr-bobke.de/download/augenbefund.pdf

    Grüße

    Reiner
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