Die Frage wurde hier vermutlich schon irgendwo beantwortet, aber leider spuckt mir die Suchfunktion keinen passenden Treffer aus - ich hoffe daher hier auf Antworten :-)
Ich stehe kurz vor der Tauglichkeitsuntersuchung (Erstuntersuchung) und mein ausgewählter Fliegerarzt bietet sowohl das LAPL-Medical, als auch das Medical II an. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist für die von mir angestrebte SPL-Lizenz ja seit Anfang des Jahres das LAPL-Medical ausreichend, richtig? Spricht trotzdem irgendwas dafür, statt des LAPL-Medicals direkt das Medical II zu machen? Habe ich irgendwelche Einschränkungen oder Nachteile, wenn ich mir "nur" das LAPL-Medical ausstellen lasse?
Nein, Einschränkungen hast Du nicht, mein Arzt hat bei der Untersuchung keinerlei Unterschied zum klassischen Medical gemacht.
Es gibt aber beim LAPL irgendwelche Erleichterungen gegenüber dem Medical.
Ich habe in August erstmalig mein Medical bekommen. Meine Fliegerarzt hat mir ohne zu Fragen das Medical II sowie LAPL bescheinigt, mit einer Beschränkung auf 12 Monate - eine Auflage vom LBA wegen Diabetes Typ II.
Habe ich irgendwelche Einschränkungen oder Nachteile, wenn ich mir "nur" das LAPL-Medical ausstellen lasse?Das LAPL soll wohl gnädiger sein, was die Anforderungen angeht. Mein Arzt hat gesagt: "Ich untersuche erstmal und dann gucken wir, ob es fürs Medical Klasse 2 reicht oder nicht. Wenn nicht, dann LAPL (oder halt gar nicht), hängt von den Ergebnissen ab." Hab dann am Ende Klasse 2 mit 5 Jahren Laufzeit bekommen. Zur Folgeuntersuchung bin ich dann 40 Jahre alt.
Bei den Laufzeiten könntest du evtl. mit dem LAPL günstiger fahren.
Beim Klasse 2 gilt:
Beim LAPL-Medical gilt:
Wenn du also älter als 50 bist, mußt mit dem LAPL-Medical nur alle 2 Jahre zum Arzt, beim Klasse 2 jedoch jährlich. Bei beosnderen Krankheiten (Diabetes etc.) kann der Arzt aber auch kürzere Gültigkeitsdauern festlegen.
Wenn du also älter als 50 bist, mußt mit dem LAPL-Medical nur alle 2 Jahre zum Arzt, beim Klasse 2 jedoch jährlich.Ich denke, dass wenn man gesund ist, genau das mit der wichtigste Grund dafür sein könnte, warum man als reiner UL-Pilot im Alter auf das Klasse II Medical verzichten könnte und stattdessen nur das LAPL nimmt.
cbk schrieb:Moin,Beim Klasse 2 gilt:
- Bis zum 40. Lebensjahr: 5 Jahre gültig
- Bis zum 50. Lebensjahr: 2 Jahre gültig
- Ab dem 50. Lebensjahr: 1 Jahr gültig
Beim LAPL-Medical gilt:
- Bis zum 40. Lebensjahr: 5 Jahre gültig
- Ab dem 50. Lebensjahr: 2 Jahre gültig
Wenn du also älter als 50 bist, mußt mit dem LAPL-Medical nur alle 2 Jahre zum Arzt, beim Klasse 2 jedoch jährlich. Bei beosnderen Krankheiten (Diabetes etc.) kann der Arzt aber auch kürzere Gültigkeitsdauern festlegen.
für SPL-Inhaber gilt jetzt nur noch die Regelung LAPL! Also auch für Ü-50er heißt das nun, alle zwei Jahre zum Doc, nicht jährich.
War auch irritiert, weil ich beide Angaben im Medical stehen hatte.
Viele Grüße
Frank
Wenn man ins Ausland fliegen will, ist in manchen Ländern auch für ULs immer noch ein Medical Class II erforderlich. Aus eigener Erfahrung weiß ich das z. B. für Spanien, es gibt aber bestimmt auch noch andere.
cbk schrieb:Dann gibt es bei den Damen und Herren zwischen 40 und 50 keinen Unterschied bzgl. Klasse 2 und LAPL-Med.???Bei den Laufzeiten könntest du evtl. mit dem LAPL günstiger fahren.
Beim Klasse 2 gilt:
- Bis zum 40. Lebensjahr: 5 Jahre gültig
- Bis zum 50. Lebensjahr: 2 Jahre gültig
- Ab dem 50. Lebensjahr: 1 Jahr gültig
Beim LAPL-Medical gilt:
- Bis zum 40. Lebensjahr: 5 Jahre gültig
- Ab dem 40. Lebensjahr: 2 Jahre gültig
Gruß
Olaf
Olle1975 schrieb:Viele Grüßecbk schrieb:Dann gibt es bei den Damen und Herren zwischen 40 und 50 keinen Unterschied bzgl. Klasse 2 und LAPL-Med.???Bei den Laufzeiten könntest du evtl. mit dem LAPL günstiger fahren.
Beim Klasse 2 gilt:
- Bis zum 40. Lebensjahr: 5 Jahre gültig
- Bis zum 50. Lebensjahr: 2 Jahre gültig
- Ab dem 50. Lebensjahr: 1 Jahr gültig
Beim LAPL-Medical gilt:
- Bis zum 40. Lebensjahr: 5 Jahre gültig
- Ab dem 40. Lebensjahr: 2 Jahre gültig
Gruß
Olaf
----------------------------------------------------------------------------------------------------Was ändert sich durch die Neufassung der LuftPersV, der LuftVO und
der europäischen Luftverkehrsordnung (SERA) für den UL-Piloten?
(Stand Dez. 2014)
Der Bundesrat hat der neuen LuftPersV am 7.11.2014 zugestimmt. Hier finden sich zwar wenige, aber
bedeutsame Änderungen im Bereich Ausbildung und Lizenzen für UL-Piloten.Diese Änderungen betreffen alle UL-Piloten:
· Piloten für UL (motorisierte Luftsportgeräte > 120 kg Leermasse) benötigen ab sofort lediglich ein
LAPL-Tauglichkeitszeugnis (§ 45 LuftPersV). Dieses Tauglichkeitszeugnis ist bis zum Alter von 40
Jahren 5 Jahre und ab 41 Jahren 2 Jahre gültig.etc.
Frank
Ich habe meinen Medical im letzten Oktober erneuert. Bin 50+ und der Doc hat mir beides, LAPL und Klasse 2 für 2 Jahre eingetragen.