Mist! Termin für ICAO Sprachprüfung (12/2014) verpasst

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Frohes neues Jahr!

    Fängt ja gut an, das neue Jahr 2015! Kollege hat mir auf der Sylvesterparty klar gemacht, das der Sprachtest Level 4 jetzt nicht mehr überzogen werden darf, um keinen Tag.

    Mit anderen Worten: Meinen Termin, den ich für Dezember 2014 verpasst habe, ist verstrichen und ich darf eine komplette Neuprüfung mit 2 Prüfern machen (heul).

    Habe ich vielleicht einige wachgerüttelt? Gehts noch jemanden so wie mir? Was tun? Keine Chance?

    Gruß
    Michi
  • Tut mir Leid, da wird formal wohl nix mehr möglich sein....
  • meine Prüferin hat mich noch schnell am 22.12. geprüft. Sonst hätte ich das selbe Problem gehabt.
  • Was tun?
    Ohne Level 4 ganz gemuetlich weiterfliegen...


    Chris
  • Wenn Du "noch aufspringen" möchtest. Am 28.02. haben wir unseren Erst-Test in Oldenburg.
  • Hallo Leute,

    ich war der Meinung, dass man für den SPL gar keinen Sprachtest braucht, auch wenn man ins Ausland fliegt. Liege ich da falsch? Bei LAPL dürfte es anders sein, aber den besitze ich nicht. 

    VG. Maxl

  • solange das Ausland deutsch-sprachig (Österreich, Teile Schweiz), brauchst du kein Sprachtest... ansonsten ist Dein BZF1 nur in Verbindung mit mind. ICAO Level 4 im Ausland gültig. Wie so oft: Wenn Du sprechen kannst, wird es eh keiner merken und meckern oder gar prüfen. Zumindest hatte ich in 2 Jahren keine einzige solche erlebt. Aber wenn was passiert, dann sieht′s doof aus wenn das im Untersuchungsbericht thematisiert wird...
     
  • Level 4 braucht man als ULer garnicht, auch im Ausland nicht.


    Chris
  • Hi Chris,

    Level 4 braucht man als ULer garnicht, auch im Ausland nicht.
    Wo kann ich denn (offiziell) nachlesen, dass Uler davon ausgenommen sind? Danke für eine Info.

    Grüße,
    Oli
  • Chris,

    die bekannte Grauzone. In unserem nationalen Recht ist es als Uler nicht notwendig den Sprachtest zu machen. Es kann aber passieren das in anderen Ländern ein anders nationales Recht gilt, dass den Test notwendig macht. In unserem Gesetzt geht es um deutsche Piloten die in das Ausland fliegen. Es handelt nicht von Luftsportlern sondern von Piloten, die viele immer gerne sein möchten. Ich bin leider kein Pilot, hatte mich bewusst dagegen entschieden.

    Hier mal ein interessanter Link aus dem Aerokurier: Link 

    LG

    Dirk

    BTW gibt es Stimmen, die sagen man solle sich das BZF I einmal richtig durchlesen. Da steht schwarz auf weis zu was es berechtigt auch ohne weitere Prüfungen. Spitzfindige Amokdemokraten sind der Meinung , so dass es keinen Widerruf oder ein neues Dokument gibt, damit mit das machen kann was drin steht. Das ist eine Position die man im schlimmsten Fall durch die Gerichte treiben muss. Ob man damit weiter kommt weiss ich nicht. Im letzten Flügel habe ich einen Leserbrief gelesen in dem jemand seine Rechte genau so ausübt.


    @OLIV
    In der LuftPersV ist genau beschrieben was Piloten Uler und 120KG-Flieger für gesetzliche Bezeichnungen haben. Mit diesen Bezeichnungen kannst Du dann das Gesetz für den Sprachtest lesen. Und siehe da, die für uns definierten Bezeichnungen stehen da gar nicht drin.
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