Ein Arztbesuch ist und bleibt nun mal Vertrauenssache. Das gilt für den Fliegerarzt erst recht!
Was die Anerkenntnis von Untersuchungen andere Ärzte angeht, hat der Fliegerarzt hier sicher einen großen Ermessensspielraum. Denn was JAR-FCL 3 einerseits für den HNO- und Augenbereich ausdrücklich vorschreibt, kann andererseits für den Internisten, den Urologen oder den Facharzt eines anderen Fachbereichs nicht automatisch unmöglich sein.
Außerdem hat ColaBear sehr richtig bemerkt, dass weder ein flugmedizinischer Sachverständiger (Authorised Medical Examiner/AME), ein gemäß § 24e Abs. 2 oder 3 LuftVZO anerkannter Arzt, noch ein flugmedizinisches Zentrum (Aeromedical Centre/AMC), eine gemäß § 24e Abs. 4 LuftVZO anerkannte flugmedizinische Einrichtung ohne weitere Spezialisten, wie z.B. Laborärzte oder Kardiologen auskommt, wobei diese selbst nicht als Flugmediziner zugelassen sein müssen!
Allein die Bewertung der Befunde aus flugmedizinischer Sicht muss gemäß JAR-FCL 3 dem AME oder AMC vorbehalten bleiben, wodurch auch alle luftrechtlichen Vorgaben erfüllt wären.
Die ausschließlich Befunderhebung durch den Fliegerarzt selbst, also das Negieren vorliegender aktueller Befunde von Kollegen, wäre im Bereich der vertragsärztlichen Tätigkeit (Kassenarzt) allein aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht zulässig, ganz zu schweigen von der unnötigen Belastung des Patienten durch invasive Untersuchungen, wie Blutentnahme oder Röntgen.
Wenn ein Fliegerarzt auf eine solche Doppeluntersuchung im Rahmen seiner privatärztlichen Konsultation (Medical) bestünde, hätte das sicher in erster Linie eine pekuniäre Bedeutung und würde aus meiner Sicht das nötige, eingangs erwähnte Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstören!!
Michael
Maja schrieb:Ich denke, dass das keine gute Idee ist. Datenschutz, etc.
Könnt Ihr vielleicht mal Eure Docs nennen, mit dem Endpreis dahinter? Dann hat man die Möglichkeit sich fürs nächste Mal zu orientieren..
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