Kontrollen von ULs und Piloten

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • @Bananenbieger

    obwohl wir hier eigentlich vom ursprünglichen Thread abweichen- ich stimme Dir voll zu.
    Es ist aus sicherheitstechnischer Sicht bestimmt ein Unterschied, welches Luftsportgerät ich fliege:
    - ein UL, mit MTOW von max. 472,5 kg, (bei höherem Gewicht  und entsprechender Belastung wird der ganze Flieger instabil),  oder
    -ein UL MTOW 600 kg fähig und zugelassen (ohne Stabilitätsverlust) , jedoch aufgrund von Lizenz- und Landesbestimmungen auf 472,5 "gedrosselt" wurde.
    Mit welchem Flieger bin ich dann lieber unterwegs ??
    Als es noch kein PTF gab, konnte auch ein PPL er dieses "schwere" UL nicht fliegen, da er ja eine SPL benötigt.
    Ich hoffe nur ,daß es in naher Zukunft eine vernünftige Regelung geben wird welche die bestehenden  Differenzen auf eine logische Art angleicht!
    Gruß
    Roland 
  • Was ich so bislang von den Euro-Lizenzen gesehen habe, ist doch recht gut - An vielen Details muss natürlich noch gefeilt werden.

    Mit dem normalen LPL kann man bald europaweit bis zu 2t MTOW mit bis zu 3 Paxen fliegen. Die Lizenzkombo SPL-F/LPL lässt sich dann mit mindestens 3 Stunden UL und mindestens 6 Stunden Echo pro Jahr erhalten - Und man kann vom offenen 3-achs-UL bis zur schweren 4-Sitz-Echo europaweit alles fliegen. Mit anderen Worten: Es kann jederzeit legal und günstigstmöglich in die Luft gehen.
    (Kleiner Hinweis: So interpretiere ich jedenfalls die momentan verfügbaren Informationen)

    Daneben werden dann auch endlich LSA-Modelle aus den USA auf den deutschen Markt kommen. Die Cessna 162 wird ja bald an die ersten deutschen Kunden ausgeliefert.
  • Für wen gilt das mit den 2 T MTOW und den 3 Paxen? Wenn du einen PPL-N hast oder wann?

    Wird der einfach nur umgeschrieben oder wie soll das funktionieren?
  • Es wird 3 Fluglizenzen für private Motorflieger geben: Die PPL, die LPL und die Basic-LPL. 

    Die Basic-LPL gilt für bis zu 2t mit einem Pax und man kann damit nur Flüge nicht weiter als 50km entfernt vom Startplatz unternehmen.

    Der reguläre LPL erlaubt dann europaweites fliegen mit bis zu 3 PAX und bis zu 2t MTOW.

    Umgeschrieben werden die PPL-N-Lizenzen. Allerdings sind die genauen Umschreibebedingungen noch nicht ganz klar.
    Einen PPL-N mit CR2t wird man aber ganz einfach in einen LPL umschreiben lassen können.
  • naja die Frage die sich bei mir stellt ist die, dass ich den PPL-N bereits habe und angedacht habe, das 2 T Rating noch zu machen. Aber wenn das nun wieder alles umgestellt wird, ist die Frage, was am sinnvollsten ist.

    Wisst ihr eigentlich wie das bei mir aussieht, wenn ich den PPL-N habe und nun mich auf das UL einweisen lasse (PYrotechnikkurs ist bereits vorhanden) dann wird das ja in meine Lizenz eingetragen. Kann ich damit auch UL im Ausland fliegen?
  • @NRW-Aviator
    Genau auf diesen weit verbreiteten Kuddelmuddel wollte ich hinaus.
    Es gibt keinen “Info-Platz”, es gibt keinen “Flugaufsicht”, es gibt keinen “Towerfunk” Es gibt auch keine “Blf”, wenn schon “BfL”= Beauftragte fürLuftaufsicht.
    Es gibt nur eines: Einen “Flugplatz”, in dessen “Betriebsgenehmigung” alle Details beschrieben werden. Auch wer was tun darf, tun muss und in wessen Auftrag er handelt. Vereinsmeier, die da ihren “Towerfunk” selber regeln, tauchen da nicht auf. Jede Betriebsgenhmigung sieht anders aus:
    Z.B.ist der riesige Flughafen Finkenwerder, der Werksflughafen von Airbus,ein Sonderlandeplatz, Essen-Mülheim ist ein Verkehrslandeplatz, ohne Kontrollzone, aber mit BFL. Andere Verkehrslandeplätze haben keinen BFL.
    Also: All die wabbelingen Puddingbegriffe, die Teil der fliegerischen Düfte sind, bringen keine Erleuchtung über die Rechte eines Türmers in einer kontrollierten oder unkontrollierten Zone oder die eines die Handfunke schwenkenden Fluglehrers im Bauwagen.
    Nur wenn man weiß, wozu explizit eine Person (nicht der Verein oder der Platzbesitzer), befugt wurde, kann man beurteilen, was man für ihn tun muss. Das steht super klar und deutlich in der oben zitierten LuftVO. 
  • @Scoobydoo: Ob das 2t-Rating sinnvoll ist oder nicht, kann ich Dir nach meinem momentanen Wissensstand nicht sagen. Ich denke mal, dass der DAeC dazu noch Informationen zu gegebener Zeit herausgeben wird.

    Wie das bei PPL-N -> SPL-F aussieht, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber wir haben hier ja ein paar Fluglehrer, die das bestimmt wissen.
  • Es gab ein Gespräch mit der Dame des RPs Stuttgart. Als sie dann aber meine Lizenz Nummer haben wollte und sie gesehen hat das dies gar nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt hat sie mir nur gesagt ich hab zwei Möglichkeiten. Entweder sie gibt es der zuständigen CAA weiter oder ich akzeptiere ihre Standpauke und die Sache ist erledigt.

    Ich kenn es nur aus Heubach und Stuttgart. In Heubach macht der Türmer die Kontrollen und in Stuttgart die Luftaufsicht.
  • Moin,

    öhm, pinguair, mir und wahrscheinlich auch den anderen Lesern fehlt da der Kontext. Was genau wollte die Dame denn an die CAA melden? Wofür gab es die Standpauke? 2kg drüber oder mit full throttle durch die CTR gebrezelt?

    Danke für Aufklärung, Gruß
    ColaBear
    PS: pinguair, was ist denn deine Muttersprache? Ich habe da so eine Vermutung ... :)
  • @Cola
    hat die CTR eine Geschwindigkeitsbegrenzung? lol

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