Heute im aerokurier Seite 5 (des in der Mitte eingebundenen Heftchens "News")
NEUE REGELUNGEN ZU UL-LIZENZEN UND AUSBILDUNG
Die bereits angekündigten Änderungen zur UL-Lizenz sind am 23.12.2014 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.61 veröffentlicht worden. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.
Tauglichkeit: Der LAPL ist ausreichend. Damit gilt das Tauglichkeitszeugnis 5 Jahre bis zum 40. Lebensjahr, danach muss der Pilot alle 2 Jahre zur Wiederholungsuntersuchung.
Soweit so gut: Ich bin über 50 und habe in meinem Medical als Ablaufdatum dieses Zeugnisses (des Medicals) stehen:
Klasse 2: 01.02.2015
LAPL: 01.03.2016
Morgen haben ich Termin beim Fliegerarzt.
Frage: Muss ich da noch hin - oder gilt die Regelung für den LAPL (ich habe nur die SPL).
Danke für Eure Unterstützung.
GX
@Die letzte Untersuchung war im Januar 2014 und die Tauglichkeit wurde nur für 1 Jahr ausgestellt.
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