Tauglichkeitszeugnis nur noch 1 Jahr gültig

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Lieber Edgar,

    dann darfst Du aber nicht nach NRW fliegen, denn hier kommt das schon öfter vor :-)

    Viele Grüße in die heile Welt :-)

    Dietmar
  • Heute im aerokurier Seite 5 (des in der Mitte eingebundenen Heftchens "News")

    NEUE REGELUNGEN ZU UL-LIZENZEN UND AUSBILDUNG

    Die bereits angekündigten Änderungen zur UL-Lizenz sind am 23.12.2014 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.61 veröffentlicht worden. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

    Tauglichkeit: Der LAPL ist ausreichend. Damit gilt das Tauglichkeitszeugnis 5 Jahre bis zum 40. Lebensjahr, danach muss der Pilot alle 2 Jahre zur Wiederholungsuntersuchung.

    Soweit so gut: Ich bin über 50 und habe in meinem Medical als Ablaufdatum dieses Zeugnisses (des Medicals) stehen:
    Klasse 2: 01.02.2015

    LAPL: 01.03.2016

    Morgen haben ich Termin beim Fliegerarzt.
    Frage: Muss ich da noch hin - oder gilt die Regelung für den LAPL (ich habe nur die SPL).

    Danke für Eure Unterstützung.

    GX

    @Die letzte Untersuchung war im Januar 2014 und die Tauglichkeit wurde nur für 1 Jahr ausgestellt.

  • Du musst erst 2016 hin. Du benötigst jetzt LAPL und das hast Du.

    Viel Freude

    LG
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