Tauglichkeitszeugnis nur noch 1 Jahr gültig

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • W. Fischer schrieb:
    Ich gehe deshalb davon aus, dass im Moment keine absolute Rechtssicherheit in dieser Beziehung gibt und es darum (wie auch andere Poster berichteten) zur Zeit unterschiedlich gehandhabt wird.

    Rechtssicherheit besteht natürlich: Mit einem gültigen Medical Klasse 2 darf man ULs fliegen!
    Aber einen Ermessensspielraum gibt es dabei nicht: Gefordert ist ein Medical der Klasse 2, und das einzige was es in dieser Form noch gibt, ist das Medical nach Part MED und das hat wiederum für die >50<60-Piloten eine Gültigkeit von einem Jahr.


    Natürlich erscheint das alles sehr theoretisch. Nur sollte man nicht vergessen, dass das Fliegen ohne Medical eine Straftat darstellt und im Falle eines Unfalls für die befasste Versicherung ein Steilvorlage für einen Regress werden kann.
    Insofern kann ich nicht verstehen, dass hier die lizenzführenden Behörden, und das sind die Beauftragten DULV und DAeC, kein klares und rechtssicheres Statemant abgeben. Sie könnten jetzt schon bestimmen, dass das LAPL-Medical ausreichend wäre. Aber dazu müsste man ja ...


    Michael

  • Hallo Michael

    Natürlich ist Deine Schlussfolgerung vermutlich nicht falsch, mir persönlich macht dies im Moment keine "Bauchschmerzen" da mein Medical nach den Class 2 Forderungen neu erstellt wurde, und somit "wasserdicht" mindestens 1 Jahr gültig ist. In ein paar Monaten haben hoffentlich unsere Verbände ihre Hausaufgaben gemacht und das Ganze ist dann gegessen.

    Was ich allen die ihr SPL Medical jetzt erneuern müssen empfehlen würde ist: Neben dem Class 2, auf jeden Fall auch das "niederwertigere" LAPL mit der entsprechenden Dauer eintragen zu lassen.

    Gruss
    Werner
  • W. Fischer schrieb:
    Neben dem Class 2, auf jeden Fall auch das "niederwertigere" LAPL mit der entsprechenden Dauer eintragen zu lassen.
    Darum muss man sich nicht besonders bemühen, die LAPL-Gültigkeit wird automatisch miteingetragen.

    Michael
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 8 Monate.
  • Gibt es da was Neues? 
    Ab 50 Jahre jetzt doch 2 Jahre gültig wie bei LAPL ? 
  • ...so stand es zumindest auch in der Zusammenfassung der Änderungen der LuftPersVO im Aerokurier...
  • Im neuesten Fliegermagazin ist auf Seite 93 zu lesen, dass der Bundestag im November beschlossen hat, dass für UL nun das LAPL Medical gelten soll. Die Änderungen sollen noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit wirksam werden.

    Jetzt gilt mein Class 2 Medical bis 30.5.2015 und das LAPL Medical bis 30.5.2016
    Wenn das jetzt dieses Jahr noch wahr wird mit der Änderung, muss ich dann erst in 2016 zum Fliegerarzt?
  • Mein Flugarzt ist selbst Fluglehrer. Er fragte mich zum Abschied, ob ich denn auch Echo fliegen will. Habe das verneint. "Dann sehen wir uns in zwei Jahren wieder" hat er geantwortet. Ich bin bald 55 Jahre und mein Medical gilt bis Mitte 2016.

    VG
    Thomas
  • Um die Sache noch weiter zu verwirren (ich bin Trikeflieger, 62 J. alt):
    In der Zeitschrift "Flügel", Ausgabe 06-2014 (also ganz aktuell) ist mittig eine auf den ersten Blick sehr übersichtliche Aufstellung über die neuen Regelungen eingeheftet.

    Darin heißt es unter "Trikes":
    "... in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach Anhang IV MED A.030 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr.  1178/2011 (LAPL-Medical).

    In einer seperaten Spalte unter "Medical":
    -LAPL: "LAPL-Medical, vereinfachtes Tauglichkeitszeugnis. Auch für über 50jährige Piloten ist diese vereinfachte     flugmedizinische Tauglichlichkeit nur alle zwei Jahre nachzuweisen.
    -UL:      "LAPL-Medical für das Führen von Luftsportgeräten bis 472,5 kg (Gyro bis 560 km) MTOW.

    In meinem Medical, neues Formular mit Aufschrift "European Union, Klasse 2", zuletzt verlängert am 25.02.2014 ist unter Punkt IX eingetragen:
    "Klasse 2, 25.02.2015" und "LAPL 25.02.2019".

    Ich stehe nun vor dem Problem:
    Nach alter Regelung ist klar, ich müßte jährlich zum Doc, also wieder am 25.02.15.  Nach den neuen Daten, die überall kursieren, als "über 50jähriger" nur alle zwei Jahre, und nach dem LAPL-Eintrag nur alle 5 Jahre, also erst 2019!
    Das Datum 2019 hat mir der Doc (selber PPLer) eingetragen mit dem Hinweis, es gebe bald eine neue Lizenz, eben die LAPL, wenn ich die als Trikeler bekommen könne, wäre ich nur alle 5 Jahre fällig.
    Verlasse ich mich jetzt auf die 2- oder 5jährige Regelung und lasse meinen Termin 25.02.15 ausfallen, kann es sein, daß ich ohne Medical fliege und dann auch noch zur Wiedererlangung eine teure Erstuntersuchung machen müßte.

    Ich hab deshalb gestern beim "Flügel" und beim DULV angefragt. Vom "Flügel" kam eine Vorabnachricht, sie kümmern sich  drum, klappt aber ev. erst nach den Feiertagen. Scheint also recht kompliziert zur sein.
    Es lebe die EU!
  • Nee, nee, nee liebe Karre, nicht alles EU. Ausnahmsweise ist das ein rein und absolut deutsches Problem mit den Anerkennungsgeschichten des Medicals zwischen LAPL und UL. Ihr kriegt da die Kurve nicht, siehe Umfrage zum Medical.

    Gruss Stephan
  • Moin Karre,

    nur mit dem LAPL darfst du leider kein UL fliegen. Für den LAPL gelten soweit mir bekannt 2 Jahre und irgendwo habe ich mal gelesen das man die Regelungen zum SPL angleichen will. Mein Kumpel meinte letzte Woche noch, dass sei bereits erfolgt?

    Mach doch den französischen UL-Schein. Als PPLer brauchst Du keine theoretische Prüfung machen und die Sache ist an einem Wochenende erledigt.

    Musste schon mal einer von den hier vertretenen seine Papiere vorlegen?

    Vermutlich ist das genauso, wie auf der Straße? Meinen Führerschein habe ich die letzten 25 Jahre nicht mehr vorlegen müssen. Die 7 Jahre davor allerdings wohl gefühlte 250 mal. (Lag wohl am Fahrstil?) 

    Gruß

    Edgar

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