W. Fischer schrieb:
Ich gehe deshalb davon aus, dass im Moment keine absolute Rechtssicherheit in dieser Beziehung gibt und es darum (wie auch andere Poster berichteten) zur Zeit unterschiedlich gehandhabt wird.
Rechtssicherheit besteht natürlich: Mit einem gültigen Medical Klasse 2 darf man ULs fliegen!
Aber einen Ermessensspielraum gibt es dabei nicht: Gefordert ist ein Medical der Klasse 2, und das einzige was es in dieser Form noch gibt, ist das Medical nach Part MED und das hat wiederum für die >50<60-Piloten eine Gültigkeit von einem Jahr.
Natürlich erscheint das alles sehr theoretisch. Nur sollte man nicht vergessen, dass das Fliegen ohne Medical eine Straftat darstellt und im Falle eines Unfalls für die befasste Versicherung ein Steilvorlage für einen Regress werden kann.
Insofern kann ich nicht verstehen, dass hier die lizenzführenden Behörden, und das sind die Beauftragten DULV und DAeC, kein klares und rechtssicheres Statemant abgeben. Sie könnten jetzt schon bestimmen, dass das LAPL-Medical ausreichend wäre. Aber dazu müsste man ja ...
Michael
W. Fischer schrieb:Darum muss man sich nicht besonders bemühen, die LAPL-Gültigkeit wird automatisch miteingetragen.
Neben dem Class 2, auf jeden Fall auch das "niederwertigere" LAPL mit der entsprechenden Dauer eintragen zu lassen.
Moin Karre,
nur mit dem LAPL darfst du leider kein UL fliegen. Für den LAPL gelten soweit mir bekannt 2 Jahre und irgendwo habe ich mal gelesen das man die Regelungen zum SPL angleichen will. Mein Kumpel meinte letzte Woche noch, dass sei bereits erfolgt?
Mach doch den französischen UL-Schein. Als PPLer brauchst Du keine theoretische Prüfung machen und die Sache ist an einem Wochenende erledigt.
Musste schon mal einer von den hier vertretenen seine Papiere vorlegen?
Vermutlich ist das genauso, wie auf der Straße? Meinen Führerschein habe ich die letzten 25 Jahre nicht mehr vorlegen müssen. Die 7 Jahre davor allerdings wohl gefühlte 250 mal. (Lag wohl am Fahrstil?)
Gruß
Edgar
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