Tauglichkeitszeugnis nur noch 1 Jahr gültig

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • fk-sam schrieb:
    als UL-Lizenzinhaber ist das TZ ... Klasse 2 gültig
    ... und das bleibt auch so, solange die "alte" LuftPersV gültig ist bzw. in der neuen LuftPersV nichts anderes steht.
    Eigentlich ganz einfach:
    "LuftPersV  
    § 45
    Gültigkeit der Lizenz
    (1) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 wird unbefristet erteilt. Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 und 5 wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für Ultraleichtflugzeugführer ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung."
     
    § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung kennt nur ein Medical Klasse 1 und 2. Ein LAPL-Medical kommt da nicht vor. Ergo braucht man momentan leider (noch) mindestens ein Medical Klasse 2, ungeachtet der Tatsache, dass es das Medical nach JAR-FCL nicht mehr gibt. Das EASA- Medical ist unter Beibehaltung der Klassen 1 und 2 lediglich um die "Klasse" LAPL erweitert worden.
    Da die neue LuftpersV schon im August letzten Jahres fertig sein sollte, dürfen wir hoffen, dass sie dieses Jahr vielleicht novelliert wird. Vielleicht liegt die Novelle aber auch bei den Unterlagen zum Berliner Flughafen...

    Michael
  • Hallo!

    > Vielleicht liegt die Novelle aber auch bei den Unterlagen zum Berliner Flughafen...

     :-)))))))      Top!!!!


    BlueSky9
  • FlyingDentist schrieb:
    ... Vielleicht liegt die Novelle aber auch bei den Unterlagen zum Berliner Flughafen...

    Michael
    Passt! :-)))
  • Grundsätzlich ist und war ein Medical Class 2 schon immer nach dem 50 Altersjahr 1 Jahr gültig. Nur für die SPL hatte man dies in Deutschland vor ein paar Jahren mit einer Notiz (habe ich nicht mehr sofort präsent) dann auf 2 Jahre gesetzt. Ich hatte dann eine Kopie dieser Notiz/oder Verfügung (Ursprung Deutschland) meinem Fliegerarzt vorgelegt, dieser hat dann jeweils das Medical Class 2 immer ausschliesslich auf meine SPL Lizenz bezogen auf 2 Jahre Gültigkeit mit Vermerk gewährt.

    Vor 2 Wochen habe ich das Medical fristgemäss erneuert, nun habe ich das LAPL mit 2 Jahre Gültigkeit und das CLass 2 wieder nur in Bezug auf meine SPL auch für 2 Jahre erhalten (für alle andere Lizenzen gilt das Class 2 jedoch explizit 1 Jahr).

    Gruss
    Werner 

  • W. Fischer schrieb:
    Nur für die SPL hatte man dies in Deutschland vor ein paar Jahren mit einer Notiz (habe ich nicht mehr sofort präsent) dann auf 2 Jahre gesetzt.


    Vor 2 Wochen habe ich das Medical fristgemäss erneuert, nun habe ich das LAPL mit 2 Jahre Gültigkeit und das CLass 2 wieder nur in Bezug auf meine SPL auch für 2 Jahre erhalten (für alle andere Lizenzen gilt das Class 2 jedoch explizit 1 Jahr).


    Das stimmt so nicht.


    Mit Einführung von JAR-FCL in 2003 war die Gültigkeit des Medical Klasse 2 für 50+ 1 Jahr. Das wurde dann irgendwann, weiß nicht mehr genau, könnte ich aber heraussuchen, für 60- auf 2 Jahre verlängert.
    Das aber immer im Rahmen von JAR-FCL, also kein deutscher Alleingang. ImÜbrigen gilt das, was ich am 11.03. 09:49 Uhr geschrieben habe.



    W. Fischer schrieb:
    Vor 2 Wochen habe ich das Medical fristgemäss erneuert, nun habe ich das LAPL mit 2 Jahre Gültigkeit und das CLass 2 wieder nur in Bezug auf meine SPL auch für 2 Jahre erhalten (für alle andere Lizenzen gilt das Class 2 jedoch explizit 1 Jahr).


    Ich nehme an, Du hast 'ne schwizer Lizenz. In Deutschland geht das (z.Zt.) so nict!!


    Michael

  • Hallo Michael

    Bitte genau lesen, ich schrieb explizit dass es sich nur spezifisch auf den D-SPL bezieht, und somit nicht auf JAR Lizenzen anwendbar war und auch nicht auf die neuen EASA Lizenzen. Wenn ich Zeit habe werde ich Dir das entsprechende deutsche Dokument (dass ich vor ca. 4 Jahren hatte) wieder finden.

    Ich habe keine Schweizer Lizenz, da gibt es eben nur den PPL restr./nat (keine UL Lizenz), und neu den LAPL. Unser Luftamt (BAZL) mag es gerne mit Politik und Verhinderung gegen die Leichtfliegerei, jahrzehntelangen illegalen Verboten (z.B. gegen UL wie das CH Bundesgericht soeben festgestellt hat) und mit grossen, grossen Hürden wenn es dann schon sein muss...da ist Deutschland schon direkt ein Paradies...

    Gruss
    Werner
  • W. Fischer schrieb:
    ...  somit nicht auf JAR Lizenzen anwendbar war und auch nicht auf die neuen EASA Lizenzen.

    Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
    Seit Mai 2003 gab es in der Bundesrepublik nur noch das Medical nach JAR-FCL, das seit einiger Zeit nun durch das EASA-Medical abgelöst wurde.
    Somit waren auch dei Gültigkeiten festgelegt, wie ich sie geschrieben habe.
    Insofern kann ein Medical Klasse 2 für Luftsportgeräteführer 50+ keine 2 Jahre Gültigkeit haben.
    Bitte erkläre das doch mal etwas genauer.
    Wie ich mich erinnere, müsstest Du doch Schweizer sein, oder?! Du hast aber eine bundesdeutsche Lizenz für aerodyn.gest. Ultraleichtflugzeuge. Das Medical stammt nun von wo?

    Michael
  • Hallo Michael

    Voilà:
    Änderungen in der LuftVZO:
    • (§ 24c).: Piloten, denen bei einer Klasse-2-Untersuchung zunächst eine Untauglichkeit bescheinigt wurde, können sich jetzt direkt einer Begutachtung durch einen Fliegerarzt der Klasse 1 (davon gibt es in Deutschland über 180) unterziehen. Lautet dieser Befund dann tauglich, kann der Fliegerarzt der Klasse 1 sogleich das Tauglichkeitszeugnis ausstellen. Der behördliche Weg über das LBA oder bei Folgeuntersuchungen über uns ist damit hinfällig.
    • § 24 d Abs. 4) Einschränkungen und Beschränkungen werden nun ebenfalls direkt vom Fliegerarzt eingetragen , ohne zutun der zuständigen Stelle
    • § 24d Abs. 2 Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 beträgt jetzt: 60 Monate bis zum vollendeten 40. Lebensjahr, 24 Monate bis zum vollendeten 60. Lebensjahr, danach 12 Monate
    • Im §26b wird jetzt das Mitführen des Tauglichkeitszeugnisses festgeschrieben.
      Ich denke dies hat immer noch seine Gültigkeit, da noch kein anderes Medical für die SPL definiert ist. Aufgrund dieser Verordnung ist die Gültigkeit des Class 2 Medicals bis 60 Jahre, für SPL Inhaber 24 Monate/statt 12 Monate. Dies hat mein Fliegerarzt so ausschliesslich, und nur gültig für meine SPL übernommen. 
      GrussWerner
  • W. Fischer schrieb:
    Änderungen in der LuftVZO:

  • § 24d Abs. 2 Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 beträgt jetzt: 60 Monate bis zum vollendeten 40. Lebensjahr, 24 Monate bis zum vollendeten 60. Lebensjahr, danach 12 Monate

  • Hab ich doch schon am 12.03. 12:21Uhr geschrieben.
    Mit Einführung von JAR-FCL in 2003 war die Gültigkeit des Medical Klasse 2 für >50<60 1 Jahr. Das wurde dann wieder durch Änderung der LuftVZO (s.o.), ich weiß nicht mehr wann, auf 2 Jahre verlängert.


    Nun ist aber seit 08.04.2012 Part MED in Kraft. EU-Recht bricht Landesrecht, deshalb hat § 24d der LuftVZO keine Relevanz mehr. Demzufolge hat das aktuelle Medical Klasse 2, und nur das ist momentan für UL anwendbar, für >50<60 wieder eine Gültigkeit von nur einem Jahr.


    W. Fischer schrieb:
    nun habe ich das LAPL mit 2 Jahre Gültigkeit und das CLass 2 wieder nur in Bezug auf meine SPL auch für 2 Jahre erhalten

    Es gibt keine Sonderregelung für medicalpflichtige Luftsportgeräteführer!! Schon gar keine, die in das Medical gemäß Part MED eingetragen würden. Insofern verstehe ich das nicht und bezweifele diese Aussage. Aber man weiß ja nie.
    Am einfachsten scanst Du das Medical mal ein und postest die betreffende Passage.

    Mit der ausstehenden Änderung der LuftPersV dürfen wir aber hoffen, dass mindestens das LAPL-Medical für Luftsportgeräteführer ausreichen oder vielleicht doch noch das Hausarztmodell umgesetzt wird.

    Michael


    PS: Ich habe das alles pers. mitgemacht: erst 2 Jahre, dann 1 Jahr, dann wieder 2 Jahre und jetzt wieder 1 Jahr!!!
    PPS: Wenn das Part MED-Medical für die besagten Piloten tatsächlich 2 Jahre Gülltigkeit habe sollte, wäre das in der Tat ein neu Wendung und sicher für einige Foris höchst interessant.

  • Hallo Michael

    Danke für Deine Hinweise, die LuftPersV hatte ich aktuell auf der DULV Homepage kopiert. Offenbar ist die Situation verworren, und ich bin kein Anwalt. Hier eine Info des fliegerärztlichen Zentrums München


    Ultraleicht
    Die LuftPersV legt bisher fest, dass Luftsportgeräteführer ein
    Medical Klasse 2 gemäß JAR-FCL3 brauchen. Da JAR-FCL ab 09.04.2013 Vergangenheit ist, werden die Vorschriften angepasst, was bisher noch nicht erfolgt ist.


    Offenbar wird ist ein Medical vorgeschrieben dass es so gar nicht mehr gibt (JAR-FCL), deshalb die Verwirrung. Ausserdem sind die UL Lizenzen meines Wissens immer noch national geregelt, und unterliegen nicht der EASA. Ich gehe deshalb davon aus, dass im Moment keine absolute Rechtssicherheit in dieser Beziehung gibt und es darum (wie auch andere Poster berichteten) zur Zeit unterschiedlich gehandhabt wird.

    Es ist zu erwarten, dass die Vorschriften in Kürze angepasst werden und dann vermutlich maximal das LAPL Medical, (oder hoffentlich weniger) gilt. Wenn das so sein wird sind wir wieder bei 2 Jahren zwischen 50 und 60 für alle, bei weniger Untersuchungsaufwand und anderen Limiten als beim Class 2. 

    Gruss
    Werner
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