fk-sam schrieb:... und das bleibt auch so, solange die "alte" LuftPersV gültig ist bzw. in der neuen LuftPersV nichts anderes steht.
als UL-Lizenzinhaber ist das TZ ... Klasse 2 gültig
FlyingDentist schrieb:Passt! :-)))
... Vielleicht liegt die Novelle aber auch bei den Unterlagen zum Berliner Flughafen...
Michael
W. Fischer schrieb:
Nur für die SPL hatte man dies in Deutschland vor ein paar Jahren mit einer Notiz (habe ich nicht mehr sofort präsent) dann auf 2 Jahre gesetzt.Vor 2 Wochen habe ich das Medical fristgemäss erneuert, nun habe ich das LAPL mit 2 Jahre Gültigkeit und das CLass 2 wieder nur in Bezug auf meine SPL auch für 2 Jahre erhalten (für alle andere Lizenzen gilt das Class 2 jedoch explizit 1 Jahr).
Das stimmt so nicht.
Mit Einführung von JAR-FCL in 2003 war die Gültigkeit des Medical Klasse 2 für 50+ 1 Jahr. Das wurde dann irgendwann, weiß nicht mehr genau, könnte ich aber heraussuchen, für 60- auf 2 Jahre verlängert.
Das aber immer im Rahmen von JAR-FCL, also kein deutscher Alleingang. ImÜbrigen gilt das, was ich am 11.03. 09:49 Uhr geschrieben habe.
W. Fischer schrieb:
Vor 2 Wochen habe ich das Medical fristgemäss erneuert, nun habe ich das LAPL mit 2 Jahre Gültigkeit und das CLass 2 wieder nur in Bezug auf meine SPL auch für 2 Jahre erhalten (für alle andere Lizenzen gilt das Class 2 jedoch explizit 1 Jahr).
Ich nehme an, Du hast 'ne schwizer Lizenz. In Deutschland geht das (z.Zt.) so nict!!
Michael
W. Fischer schrieb:Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
... somit nicht auf JAR Lizenzen anwendbar war und auch nicht auf die neuen EASA Lizenzen.
W. Fischer schrieb:
Änderungen in der LuftVZO:- § 24d Abs. 2 Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 beträgt jetzt: 60 Monate bis zum vollendeten 40. Lebensjahr, 24 Monate bis zum vollendeten 60. Lebensjahr, danach 12 Monate
Hab ich doch schon am 12.03. 12:21Uhr geschrieben.
Mit Einführung von JAR-FCL in 2003 war die Gültigkeit des Medical Klasse 2 für >50<60 1 Jahr. Das wurde dann wieder durch Änderung der LuftVZO (s.o.), ich weiß nicht mehr wann, auf 2 Jahre verlängert.
Nun ist aber seit 08.04.2012 Part MED in Kraft. EU-Recht bricht Landesrecht, deshalb hat § 24d der LuftVZO keine Relevanz mehr. Demzufolge hat das aktuelle Medical Klasse 2, und nur das ist momentan für UL anwendbar, für >50<60 wieder eine Gültigkeit von nur einem Jahr.
W. Fischer schrieb:
nun habe ich das LAPL mit 2 Jahre Gültigkeit und das CLass 2 wieder nur in Bezug auf meine SPL auch für 2 Jahre erhalten
Es gibt keine Sonderregelung für medicalpflichtige Luftsportgeräteführer!! Schon gar keine, die in das Medical gemäß Part MED eingetragen würden. Insofern verstehe ich das nicht und bezweifele diese Aussage. Aber man weiß ja nie.
Am einfachsten scanst Du das Medical mal ein und postest die betreffende Passage.
Mit der ausstehenden Änderung der LuftPersV dürfen wir aber hoffen, dass mindestens das LAPL-Medical für Luftsportgeräteführer ausreichen oder vielleicht doch noch das Hausarztmodell umgesetzt wird.
Michael
PS: Ich habe das alles pers. mitgemacht: erst 2 Jahre, dann 1 Jahr, dann wieder 2 Jahre und jetzt wieder 1 Jahr!!!
PPS: Wenn das Part MED-Medical für die besagten Piloten tatsächlich 2 Jahre Gülltigkeit habe sollte, wäre das in der Tat ein neu Wendung und sicher für einige Foris höchst interessant.
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