medical trotz Diabetes

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo!

    ich bin noch Fußgänger und möchte bald meine SPL machen. Mich hinteressiert wie es sich mit dem Medical bei Zucker, also Diabetes verhält. Da in meiner Familie nun schon mehrere Fälle von Zucker aufgetreten sind, habe ich Angst später auch mal an Zucker zu erkranken.
    Hat jemand damit Erfahrung?
    Vielen Dank!
  • Vorweg: Ich bin kein Mediziner!

    Eine ähnliche Frage hatte schon mal jemand hier gestellt. Wenn ich die JAR-FCL 3 noch richtig im Kopf habe, dann kann man auch unter Umständen mit Diabetes tauglich geschrieben werden.
    Insulinpflichtige Diabetes macht meines Wissens nach jedoch untauglich.

    In der JAR-FCL 3 findest Du die Bestimmungen für das Medical (eine PDF-Version kannst Du hier herunterladen).

    Verlässlichere Informationen kann Dir aber nur ein (Flieger-)Arzt geben. Beim Fliegerarzt kann man auch anonym anrufen.
  • ja, würde ich auch sagen :

    ruf nen fliegerarzt an und teile ihm dein vorhaben mit. er kann dir sicher sagen ob tauglich oder nicht.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.
  • Hallo,

    Ich kenn jemanden mit ähnlichem Problem mit Diabethes mellitus Typ 1, der stand kurz vor der Prüfung zum Segelflugschein, als ihn die Krankheit plötzlich überkam.
    Nun hat er kein medical mehr und uns interessiert es zu wissen, ob er für den UL-Schein eventuell eins bekommen kann mit dem Eintrag "nur mit Sicherheitspilot"
    Ob das möglich ist??

    Was wäre aber dann mit den Alleinflugstunden, die bei der SPL Ausbildung Pflicht sind? Geht das überhaupt...werden die mit Safety Pilot überhaupt anerkannt???


    Marietta
  • Letztere Frage schildert eben genau das Problem. Wenn man die Ausbildung bereits hinter sich hat, dann weiß ich auch nicht genau, wie das ganze zu beurteilen ist. Prinzipiell müsste es doch möglich sein Piloten trotz dieser Krankheit an der Seite eines Sicherheitspiloten oder Fluglehrer hoch zu lassen.

    Das Problem, warum angehende Piloten jedoch untauglich eingestuft werden müssen sind eben diese Allein- bzw. Soloflüge. Es gibt leider keine andere Möglichkeit. Die Solos gehören unweigerlich zur Ausbildung und müssen demnach ohne Begleitung geflogen werden.

    Der Lehrer darf nicht mit, weil die Flüge eben ohne Lehrer erfolgen müssen, ein befreundeter Pilot darf z.B. nicht mit, weil der fliegende Schüler noch keine Berechtigung dazu hat "Gäste" mitzunehmen, auch wenn diese über eine passende Ausbildung verfügen.

    Im Zweifel bleibt aber z.B. noch das Motorschirm fliegen. Da muss man nicht zum Arzt bzw. benötigt kein Medical :)
  • Kleine Nebenfrage: Bedarf es einer besonderen Ausbildung, um als Sicherheitspilot fungieren zu können? Die LuftPersV kennt jedenfalls das Wort Sicherheitspilot nicht.
  • Hallo Bananenbieger,

    falls einmal die Buchstaben OSL in der Abteilung XIII „Einschränkungen/Auflagen/Bedingungen“ des Medicals auftauchen sollten, darf man nur noch mit Sicherheitspilot fliegen. Da es kein besonderes Medical für die nationalen Lizenzen gibt, greift auch hier JAR-FCL 3.
    Unter JAR-FCL 3.035 e ist die Qualifikation für den Safety Pilot angegeben.

    Noch Fragen??

    Michael


    JAR-FCL 3.035


    Flugmedizinische Tauglichkeit


    (a) Tauglichkeit


    Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen Lizenz sicher ausüben zu können.


    (b) Tauglichkeitszeugnis


    Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht.


    (c) Flugmedizinische Verfahrensweisen


    Nach dem vollständigen Abschluss einer Tauglichkeitsuntersuchung muss dem Bewerber mitgeteilt werden, ob er tauglich, tauglich mit Auflagen oder untauglich ist. Der flugmedizinische Sachverständige muss einen Bewerber über gesundheitliche Störungen informieren, die zu einer Einschränkung einer Flugausbildung und/oder der Ausübung der mit einer Lizenz verbundenen Rechte führen.


    (d) Auflagen der Musterberechtigung (Operational Multicrew Limitation/OML - nur Klasse 1)


    (1) Die Auflage "gültig nur für die Tätigkeit als/oder mit qualifiziertem Co-Piloten" wird festgelegt, wenn der Inhaber einer CPL oder ATPL die Anforderungen für das Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 nicht vollständig erfüllt, jedoch als tauglich im Rahmen des akzeptierten Ausfallrisikos eingestuft wird.


    (2) Der zweite Pilot muss über eine gültige Musterberechtigung für das Muster verfügen und darf keine Auflage „OML" im Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 haben und höchstens 60 Jahre alt sein.



    (e) Sicherheitspilot (Operational Safety Pilot Limitation/OSL - nur Klasse 2)


    Ein Sicherheitspilot ist ein Pilot, der als verantwortlicher Pilot Flugzeuge der/des entsprechenden Klasse/Musters führen darf und an Bord eines mit Doppelsteuer ausgerüsteten Flugzeugs mitfliegt, um das Steuer zu übernehmen, falls der verantwortliche Pilot, der im Besitz eines durch Sicherheitspilot eingeschränkten Tauglichkeitszeugnisses ist, ausfallen sollte.

  • Ich sag mal wieder Danke für einen fundierten Beitrag!


  • Da steht aber was von Medical Klasse 1, und von CPL und ATPL.
    Ansonsten kann ich mir vorstellen, dass man keine Alleinflüge braucht, da man ja eh niemals alleine fliegen darf.
  • Hallo hips,

    den Safety Pilot gibt es nur für das Medical der Klasse zwei und auch nur bei der Folgeuntersuchung, sprich für Scheininhaber!
    Sollte es sich bei der Erstuntersuchung eines Fußgängers heraustellen, dass er nur ein Medical mit dem Eintrag OSL bekommen würde, ist er leider komplett untauglich.
    Die Sache mit dem Safety Pilot ist ausschließlich dazu gedacht, Privatpiloten, d.h.Lizenzinhaber mit gesundheitlichen Problemen, die Möglichkeit zu erhalten als PIC weiterfliegen zu können, wenn ein zweiter Pilot die Maschine im Falle einer Krise übernehmen kann.
    Insofern stellt sich auch keine Frage nach der Aus- und Weiterbildung. Hierbei sind Alleinflüge nunmal im Lehrplan vorgeschrieben und können nicht einfach weggelassen werden.
    Der Safety Pilot ist aus meiner Sicht auch der einzige Vorteil, der uns JAR-FCL3 gebracht hat. Vor JAR-FCL3 gab es eine Safety-Pilot-Regelung in der Bundesrepublik nicht und die Betroffenen hätten ihre Lizenz verloren, weil das Medical untrennbar damit verbunden war.

    Michael

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