UL fliegen mit Diabetes Typ 1

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo, liebe Flieger,

    seit 2008 habe ich nun den UL Luftfahrerschein (bereits seit 2000 den PPL (B), später daraus resultierend PPL (C) mit TMG Berechtigung).

    Nun wurde im September 2010 bei mir Typ 1 Diabetes diagnostiziert, soll heißen, ich spritze Insulin. Damit war mein Medical weg. Prinzipiell hat sich nichts verändert, alles andere ist gut stabil.

    Gibt es nun neue Erkenntnisse, das Medical wiederzubekommen? Oder ist Diabetes Typ 1 immer noch ein Killerkriterium?

    Wird überhaupt noch ein Medical benötigt? Wie bitte ist denn der Stand in Deutschland bei der Einführung der neuen LAPL Regeln?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Nur zu gerne möchte ich wieder fliegen. Grüße aus Lübeck

    Gerhard

  • Hallo Gerhard,

    ich bin selbst Diabetiker Typ 1 und Insulinpflichtig. Habe schon vor 7 Jahren versucht an ein Medical zu kommen. Seitdem hat sich nichts geändert und wird sich auch nicht ändern. Mein Flugarzt hat mir geraten, eine Präzedenzfall beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Es gibt ja mittlerweile Glukose-Monitoring-Systeme mit denen der Blutzucker kontinuierlich grafisch Dargestellt werden kann und sich alle 5min aktualisiert. Alarme sind individuell einstellbar und warnen vor einer anbahnenden Unterzuckerung. Selbst eine Änderung des BZ nach unten und oben kann per Alarm angezeigt werden. Abgesehen davon wird der Blutzucker, wenn ich mit Fluglehrer unterwegs bin, stündlich vor und während dem Fliegen gemessen. Dabei wird er auf einen höheren Level zwischen 150-180 mg/dl eingependelt (mein mit dem Diabetologen abgestimmter Sicherheitsbereich beim Autofahren). Selbst unterwegs kann man den Blutzucker messen ohne den Blick auf das fliegen zu verlieren. Beim Autofahren könnte man ja immernoch rechts anhalten. Mit dieser Einstellung wird gegen die Flugtauglichkeit argumentiert. Wie hält man auf der Autobahn an wenn man merkt das eine Hypo anfängt? Ich habe bei jedem Flug und jeder Autofahrt eine Banane, Cola und Traubenzucker dabei. Erkenne eine Hypo schon ab dem BZ-Wert von 70mg/dl. Wobei Mediziner von einer Hypo ab einem Wert von <60mg/dl reden. Das heißt nicht, dass man dann sofort Bewusstlos wird oder nichtmehr in der Lage ist klar zu denken. Dafür gibt es sogar aufwändige Gutachten die man zum Erlangen des Führerscheins erstellt. Wieso nicht auch für Piloten. Ich spreche dabei hauptsächlich vom Ultraleichtfliegen. Unser Hobby! 

    Ich hoffe wir können zusammen eine Petition eröffnen und gemeinsam gegen eine solche Diskriminierung angehen.

    Schöne Grüße aus dem sonnigen Württemberg
    Sven
  • Wartet mal ab, was sich im September in der LuftPersV ändert. Evtl. gibts dann Entwarnung.
    bb
    hei
  • triple-delta schrieb:
    Wartet mal ab, was sich im September in der LuftPersV ändert. Evtl. gibts dann Entwarnung

    Mit solchen Prognosen sollte man sehr vorsichtigt sein. Die Vorgabe bleibt das kommende bzw. das schon bestehende EU-Medivcal:
    "MED.B.025 Stoffwechsel und endokrines System
    a)Bewerber dürfen weder funktionelle noch organische Stoffwechsel-, Ernährungs- oder endokrine Störungen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können.
    b) Bewerber mit Stoffwechsel-, Ernährungs- oder endokrinen Funktionsstörungen können als tauglich beurteilt werden, sofern die Störung nachweislich stabil ist und eine zufrieden stellende flugmedizinische Beurteilung vorliegt.
    c) Diabetes mellitus
     (1)Bewerber mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus sind als untauglich zu beurteilen.
     (2) Bewerber mit nicht insulinpflichtigem Diabetes mellitus sind als untauglich zu beurteilen, es sei denn, es kann eine erfolgreiche Einstellung des Blutzuckerspiegels nachgewiesen werden.
    d)Flugmedizinische Beurteilung:
     (1) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden, wenn sie zur Einstellung ihres Blutzuckerspiegels andere Medikamente als Insulin einnehmen müssen.
     (2) Die Beurteilung der Tauglichkeit von Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, die zur Einstellung ihres Blutzuckerspiegels andere Medikamente als Insulin einnehmen müssen, muss in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde erfolgen."


    flieger1990 schrieb:
    Damit war mein Medical weg.

    Und das ist wahrscheinlich das Problem.


    Ist Dir das Medical, also die Flugtauglichkeit, definitiv aberkannt worden, sind fortan auch alle Luftsportarten, wo eigentlich keine med. Flugtauglichkeit nachgewiesen werden müsste, absolut tabu, bis eben diese aktenkundige Fluguntauglichkeit durch ein AMC wieder aufgehoben* wird, wovon man aber leider bei einem insulinpflichtigen Diabetes nicht ausgehen kann.
    Ich kann jedem UL-Piloten daher nur empfehlen, 1. sich für kleines Geld die 120 kg-Lizenz austellen zu lassen und 2. falls der Verlust des Medicals droht, es einfach verfallen zu lassen** und sich so wenigstens die 120 kg-Lizenz zu erhalten und Weg zum Drachen- oder Gleitschirmfliegen nicht endgültig zu verbauen!


    Michael


    *) und das ist mitunter ein ziemlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand.


    **) ob so eine Gefahr wirklich droht, kann auch jeder "normale" Arzt beurteilen. Und wir Männer in den besten Jahre sollte immer im Auge haben, eine Koronarattacke kann schon mal vorkommen ...

  • Dann bliebe immerhin noch die Möglichkeit sich einer Transplantation zu unterziehen. Ob jetzt mit einem Spenderorgan oder Inselzelltransplantation. Nachteil ist hier, man muss sein Leben lang Immundepressiva schlucken um ein absterben der Organe oder Zellen zu verhindern. Jedoch ist man vereinzelt für eine mehrjährige Dauer Insulinfrei. Das hängt aber von mehreren Faktoren ab. Wäre die einzige Möglichkeit an ein Medical zu kommen sofern die Einnahme solcher Tabletten dies wiederum verhindern. Dann ist da noch die Frage ob man dadurch die Untauglichkeit wegbekommt. Man ist ja dann nichtmehr chronisch Krank.

    Oder wie oben schon besprochen, eine Petition starten evtl. mit Hilfe der Verbände.
    Denn ob ich Typ 2 oder Typ 1 Diabetiker mit Oder ohne Insulinpflicht bin, macht keinen großen Unterschied. Im Gegenteil, diese können genauso eine Unterzuckerung bekommen. Nehmen Tabletten ein die den Blutzucker senken.

    Eine erfolgreiche Einstellung kann ich nach 12 Jahren Diabetes auch nachweisen. Und wie gesagt gibt es Geräte die eine Hypo vorwarnen womit man ohne Probleme dagegen handeln kann.

    Also da müsste man doch heutzutage eine Möglichkeit finden denn ich finde es schade dass Träume durch einen kleinen Text in einer Bestimmung zerstört werden.

    Gruß
    Sven
  • Edition30GTI schrieb:
    Dann bliebe immerhin noch die Möglichkeit sich einer Transplantation zu unterziehen. 

    Es wid z.Zt., und es ist auch in Zukunft nichts anderes zu erwarten, nur ein verschwindender Teil der heutigen Transplantationsmedizin in den Bestimmungen zum Medical namentlich erwähnt. Es wird aber immer verlangt, dass ein transplantiertes Organ "funktioniert".
    Über diese Funktion muss dann der Bewerber mit Hilfe fachärztlicher Gutachten entsprechende Nachweise zu führen, bis sich das AMC vielleicht einmal erweichen lässt, und die einmal ausgesprochene Untauglichkeit relativiert oder gar in Gänze zurück nimmt. Das dauert lange und kostet einiges ...


    Will sagen, wenn man sich für eine Transplantationtherapie beim Diabetes entscheidet, sollten einzig medizinische Erwägungen im Vordergrund stehen und nicht etwa das verlorene oder nicht zu erreichende Medical den Ausschlag geben. Wenn das dann nach erfolgreicher Therapie am Ende quasi als Bonus noch herausschaut, umso besser!!


    Michael

  • Oder sich den französischen Schein besorgen und dann mit einer F-reg Maschine in Deutschland fliegen wie es ja viele tun. Grauzone, aber wenn man wirklich fliegen will würde ich nicht zögern...

    Gruss Stephan
  • Hallo!

    > ...sich den französischen Schein besorgen und dann
    > mit einer F-reg
    Maschine in Deutschland fliegen.
    > Grauzone,

    Das ist leider keine "Grauzone" sondern eine "Tiefschwarz-Zone"!

    Es ist in D nicht erlaubt.

    bleibt dann nur:

    in "F" fliegen oder seinen Hauptwohnsitz nach "F" verlegen  :-)

    BlueSky9
  • Na ja, ich sehe das ja im Grunde auch so aber da es anscheinend etliche so handhaben und bisher meines Wissens noch keiner dafür in die Mangel genommen wurde nenne ich das auch weiterhin Grauzone und würde das hunderprozentig auch machen... Vor allem wenn mich ein Fliegerarzt gegen meine eigene Überzeugung grounden will. Es kommt eben immer daruf an wie gross das Bedürfnis ist zu fliegen. Meins ist ziemlich gross ;-)

    Gruss Stephan
  • Ist es dann überhaupt notwendig eine Lizenz zu besitzen? Da ich den Schein Quasi schon zweimal gemacht habe und mir nur keine Lizenz ausgestellt wurde könnte man auch ohne Lizenz in die Luft gehen. Wer kontrolliert das? Was passiert wenn man erwischt wird?
     Will nicht wissen wieviele da draußen ohne Führerschein herumfahren geschweige denn wie Sie an selbigen gekommen sind :)

    Gruß
    Sven
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
50.6 %
Ja
49.4 %
Stimmen: 178 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 18 Besucher online, davon 1 Mitglied und 17 Gäste.


Mitglieder online:
Wein88 

Anzeige: EasyVFR