ColaBear schrieb:sukram schrieb:
Mein Fliegerarzt sagte gestern, dass es gut sei, dass ich noch vor dem Stichtag gekommen bin. Denn ab April wird das Zeugnis nur noch für 2 (in Worten: zwei) Jahre ausgestellt, sofern Du unter 50 Jahre alt bist. Ab dem 50. Lebensjahr muss man dann sogar jährlich kommen. Demnach also nichts mit alle fünf Jahre bis zum Vierzigsten.
Bei mir sind jetzt die letzten 5 Jahre Ruhe eingeläutet, ehe es im Zweijahresturnus weiterzugehen scheint...
Neenee, dat stimmt so nich. Selbst wenn es bei der Klasse 2 für UL bliebe, gälte die europäische Regelung: 5 Jahre Gültigkeit bis zum Vierzigsten, 2 Jahre zwischen 40 und 50, 1 Jahr über 50. So steht′s in der der MED.A.045 der EU-Verordnung 1178/2011, das ist fester als wäre es auf steinernen Tafeln vom Berge Sinai über uns gekommen.Der Arzt hat einfach nur dein Alter überschätzt, Alter. Schlaf mal wieder mehr. ;)
Gruß
ColaBear
@ColaBear (& sukram): Kann so wie Du (Colabear) es schreibst aber auch nicht sein. Habe mir gerade mein Tauglichkeitszeugnis in die Hand genommen und schreibe daraus ab:
Erstuntersuchung: 09.09.2010 (zu dem Zeitpunkt war ich 50 Jahre alt)
Verlängerungsuntersuchungen:
Daraus interpretiere ich (mittlerweile 53 Jahre alt), dass man im Alter zwischen 50 und 60 Jahren alle 2 Jahre zur Verlängerungsuntersuchung muss oder mein Tauglichkeitszeugnis falsche Angaben enthält.
Eric
Stephan2 schrieb:
...
Es gibt so gut wie keine schweren Unfälle in der Luftfahrt aus medizinischen Gründen. Die paar Herzinfarkte die es die letzten Jahre gab erlitten samt und sonders Piloten mit gültigem Medical soweit es mir bekannt ist. Das ist doch jetzt wohl leidlich bekannt, oder?
...
Stephan, Du bist mir vielleicht ein Herzchen ;-)
Ich kann Deine Argumente nur schwer nachvollziehen. Sagst mehr oder weniger, dass Du das Medical für unnötig hältst und begründest es damit, dass es so gut wie keine medizinischen Gründe für schwere Unfälle in der Luftfahrt gäbe. Das ist doch eher ein Beweis - oder sagen wir besser ein Indiz - dafür, dass das Medical diese Unfälle verhindert hat, indem so manchem fluguntauglichem "Möchtegernflieger" der Aufstieg in die Luft verwehrt wurde.
Natürlich gibt es Fälle, in denen ein Flugzeug wegen eines Herzinfarkts des Piloten mit gültigem Medical verunfallt ist. Das kann auch kein Medical verhindern, und das wird es immer wieder geben, wie auch im Straßenverkehr.
Stephan2 schrieb:
...
Wenn Ihr dann hier scheibt da würden soviele unverantwortliche Idioten fliegen die es normalerweise da oben gar nicht geben dürfte, dann seid Ihr wohl erstens alle Ärzte um dies beurteilen zu können und zweitens haben die ja bisher wohl alle ihr Medical, nicht wahr?
...
Siehe dazu Link von HartmutW weiter oben.
Stephan2 schrieb:
...
Also weg mit dem Unsinn, endlich! Geht′s mir gut geh ich fliegen, geht′s mir schlecht bleib ich unten, mal abgesehen davon dass ich auch gar keine Lust dazu habe wenn′s dem so ist...
Gruss Stephan
Es gibt Krankheiten, die zunächst nicht offenbar sind, die aber ohne Vorankündigung jederzeit auftreten und die fliegerische Leistung beeinträchtigen können. Das Medical ist dazu da, die Risikogruppe der dafür anfälligen Menschen auf dem Boden zu halten, und nicht, wie Du uns glauben machen möchtest, den verkaterten oder von Grippe befallenen Piloten zu grounden.
Eric
Rteissen schrieb:
@Eric
Bis zum April 2013 werden alle Verlängerunsintervalle nach den bis dann gültigen Regularien erteilt und behalten auch Ihre Gültigkeit über den April hinaus.
Ist jemand Ende März 59 Jahre und sein aktuelles Medical läuft z.B. im Juli 2013 aus, kann er vor dem April eine freiwillige Verlängerungsuntersuchung machen und bekommt die für 24 Monate, also bis März 2015. Macht er die Verlängerung nach dem Inkrafttreten der neuen Regularien, bekommt der selbe Mensch nur eine Verlängerung von 12 Monaten, in dem Fall bis zum Juli 2014.
@Rteissen: Ok, verstanden. Danke!
Eric
Stephan,
Gruß
Eric
Eric schrieb:
Das ist doch eher ein Beweis - oder sagen wir besser
ein Indiz - dafür, dass das Medical diese Unfälle verhindert hat, indem
so manchem fluguntauglichem "Möchtegernflieger" der Aufstieg in die
Luft verwehrt wurde.