Die 1.DV LuftVZO gibt dazu einige Hinweise. Das tragen von Kontaktlinsen (anstelle Brille) ist während der Ausübung der Rechte einer Lizenz nicht statthaft, es sei denn sie sie von anerkannter Stelle usw. Bitte mal selber lesen. Das mitführen einer Ersatzbrille ist danach ebenfalls vorgeschrieben. Da sich alles auf die Tauglichkeit Kl. 2 bezieht ist es egal ob PPL oder SPL.
Gruß Michael
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