hujungle1 schrieb:Ja, so verstehe ich den Tenor der Meinungen.
Hallo, also um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen. Ich sollte mich also auf keinen Fall untauglich schreiben lassen sondern vielmehr mit den Fliegerärzten vorab klären, ob eine Tauglichkeit möglich ist? [...]
hujungle1 schrieb:
Ich sollte mich also auf keinen Fall untauglich schreiben lassen sondern vielmehr mit den Fliegerärzten vorab klären, ob eine Tauglichkeit möglich ist?
Auf jeden Fall!!
Carlson schrieb:
Ich hatte mal vor ein paar Jahren das z.T. etwas zweifelhafte Vergnügen mit nem Rudel Fliegerärzten ... Stuhl zu rutschen... :-)
... deshalb sollte man sich vor Kontaktaufnahme zu einem Fliegerarzt bei seinen Vereinskameraden erkundigen, welcher denn einigermaßen "vernünftig" ist.
Michael
Litespeed schrieb:Ich danke Dir.
Ich kann Dr. Wiesholler in Ottobrunn empfehlen.
Sieh's doch mal von der Seite des Arztes:
Du erteilst den Auftrag Deine medizinisch-fliegerischere Tauglichkeit feststellen zu lassen. Diese spezielle Untersuchung ist dabei an ein bestimmtes Procedere, festgeschrieben im JAR-FCL 3, gebunden. Beendet ist die Untersuchung, wenn eine entsprechende Diagnose, nämlich tauglich oder untauglich vorliegt, welche auf jeden Fall dem LBA mitgeteilt werden muss.
Stellt Dein Fliegerarzt nun irgendwann während der Untersuchung fest, dass Du nach den vorgegebenen Kriterien medizinisch-fliegerisch untauglich bist, ist die Untersuchung eigentlich momentan beendet und abgeschlossen und er ist verpflichtet, dieses negative Ergebnis dem LBA online mitzuteilen.
Ob das, was Du und wahrscheinlich jeder andere Pilot, mich eingeschlossen bei der Tauglichkeitsuntersuchung erwartet auch erfüllt wird, hängt in erster Linie von der Persönlichkeit des Fliegerarztes ab. Entweder handelt er mit Augenmaß und Menschlichkeit, was nicht nur einen guten Zahnarzt auszeichnet, oder eben deutsch-bürokratisch unbarmherzig genau nach dem Buchstaben der Gesezte und Verordnungen.
Michael
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