Hallo Leute,
hier im Forum kursiert ja das Gerücht, daß man bei Verlust der fliegerärztlichen Tauglichkeit Klasse 2 auch die Lizenz für die kleine Klasse verliert, obwohl kein Medical vorgeschrieben ist. Diese Info konnte Ich aber weder beim DULV noch beim DaeC finden, auch auf den Seiten des LBA befindet sich keine solche Information.
Jetzt würde Ich gerne wissen, woher stammt eigentlich die Information??
Hm, merkwürdig. Das würde also heissen, daß man die "große" Lizenz verfallen lässt, um in der kleinen weiterfliegen zu dürfen. Müsste das dem LBA nicht auffallen? Versuchen die nicht irgendwie, herauszufinden, wer da sozusagen aus der Tauglichkeitsuntersuchung geflohen ist?
Wie hat man sich den Laden eigentlich vorzustellen? Hocken da so ein paar Beamte, die jeden Tag neue Vorschriften erfinden, oder lassen die auch irgendwelche Kontrollettis herumlaufen, die mir dann am Flugplatz Urinproben abnehmen?
RedBaron schrieb:Nö, die "kleine" Lizenz gibt′s momentan einfach so. Wenn Du keine Lust mehr auf das Medical hast, dann lässt Du es und Deine "große" wird inaktiv. Mit der kleinen darfst Du aber munter weiter Löcher in die Luft bohren :DHm, merkwürdig. Das würde also heissen, daß man die "große" Lizenz verfallen lässt, um in der kleinen weiterfliegen zu dürfen. Müsste das dem LBA nicht auffallen? Versuchen die nicht irgendwie, herauszufinden, wer da sozusagen aus der Tauglichkeitsuntersuchung geflohen ist?