120 Kg-Klasse Medical durch die Hintertür ja oder nein?

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo Leute,


    hier im Forum kursiert ja das Gerücht, daß man bei Verlust der fliegerärztlichen Tauglichkeit Klasse 2 auch die Lizenz für die kleine Klasse verliert, obwohl kein Medical vorgeschrieben ist. Diese Info konnte Ich aber weder beim DULV noch beim DaeC finden, auch auf den Seiten des LBA befindet sich keine solche Information.


    Jetzt würde Ich gerne wissen, woher stammt eigentlich die Information??

  • Hi Red Baron!

    Ich denke, ich bin für dieses "Gerücht" zuständig. Es ist halt so, dass hier zwei Dinge vermischt werden.

    1. Man benötigt für die 120er kein Medical -Punkt.
    2. Hat man beide Lizenzen, sprich 472,5 und 120 kg, kann man, wenn man sich dazu entscheidet nicht mehr zum Fliegerarzt zu gehen, weiterhin mit der 120kg-Kiste weiter fliegen, mit allem drum und dran.
    3. Sollte aber der Fall eintreten, das man zum Fliegerarzt geht und die Fluguntauglichkeit feststellt und wird dies an das LBA  gemeldet (der normale Gang der Dinge), dann ist Essig mit Fliegen und zwar auch mit 120kg Geräten!


    ABER: Im Grunde ist das ein hypothetisches Problem, da, wenn ihr mit dem Arzt eures Vertrauens sprecht, er diese Meldung zum LBA erst gar nicht macht, ist alles gut. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man genau auf den Punkt 3 achten sollte, vor allem mit der Meldung zum LBA, weil im Nachhinein nichts mehr zu machen ist. Da kannst du dich auch nicht auf das ULForum berufen. Das interessiert da niemanden.

    Ich sag da jetzt nichts weiter zu. Wenn jemand anderer Meinung ist, kann ich damit gut Leben. Ich beharre nicht auf mein Recht. Es sollte nur ein freundschaftlicher Hinweis sein, vielleicht nicht ganz so Lax mit der Auslegung der 120kgundkeinmedicalhabenmüssen zu sein.

    Grüße!
  • Hm, merkwürdig. Das würde also heissen, daß man die "große" Lizenz verfallen lässt, um in der kleinen weiterfliegen zu dürfen. Müsste das dem LBA nicht auffallen? Versuchen die nicht irgendwie, herauszufinden, wer da sozusagen aus der Tauglichkeitsuntersuchung geflohen ist?


    Wie hat man sich den Laden eigentlich vorzustellen? Hocken da so ein paar Beamte, die jeden Tag neue Vorschriften erfinden, oder lassen die auch irgendwelche Kontrollettis herumlaufen, die mir dann am Flugplatz Urinproben abnehmen?

  • RedBaron schrieb:

    Hm, merkwürdig. Das würde also heissen, daß man die "große" Lizenz verfallen lässt, um in der kleinen weiterfliegen zu dürfen. Müsste das dem LBA nicht auffallen? Versuchen die nicht irgendwie, herauszufinden, wer da sozusagen aus der Tauglichkeitsuntersuchung geflohen ist?


    Nö, die "kleine" Lizenz gibt′s momentan einfach so. Wenn Du keine Lust mehr auf das Medical hast, dann lässt Du es und Deine "große" wird inaktiv. Mit der kleinen darfst Du aber munter weiter Löcher in die Luft bohren :D

    Was mir jetzt etwas unklar ist, was macht das LBA denn bei der ganzen Sache? Meine Lizenz ist vom DULV ausgestellt und die haben auch mein Medical gesehen. Das LBA kann vielleicht nett beim DULV nachfragen, aber von einer generellen Datenübertragung gehe ich erstmal nicht aus. Oder hab ich da was übersehen? Mein letzter Fliegerarztbesuch ist schon etwas her, aber nächstes Jahr sag ich wieder Hallo...

    Soweit meine Gedanken zum Sonntag. Ansonsten ist gerade die Medikalfrage beim 120er doch Eigenverantwortung pur: Wenn ich Bedenken habe das Medical Class 2 zu bekommen weil mich ab und an ein Zipperlein plagt dann hol ich mir es nicht - gehe aber an guten Tagen frohen Mutes im leichten Luftsportgerät knattern. Genauso wie ich auch mit Class 2 Zettel nicht fliege wenn ich mich nicht fühle.

    My 2 Pfennigs,
    Gorden
  • Ja, was hat das LBA damit zu tun? Sicher, deine Lizenz kommt vom DULV bzw. DAeC. Die sind letztlich nur "Beauftragte" diese Lizenzen zu verwalten und aus zu stellen, sozusagen als "Behörde für Arme".
    Von wem sind diese Verbände Beauftragt: Vom Bundesministerium für Verkehr....und noch so einige Zusätze die hier unwichtig sind. Das LBA ist das Bindeglied, welche als "Oberaufsicht" hier in D das Sagen hat.
    Wird also jemanden das Medical entzogen, dann erfährt das LBA davon und die Rückversichern sich dann bei den Beauftragten, ob das dort auch bekannt ist.

    Beauftragte bei den Privatpilotenlizenzen sind die Bezirksregierungen bzw. die Luftämter (je nach Bundesland). Bei uns ULer spricht man halt von einer "Doppelbeauftragung" durch DULV und DAeC.

    Die generelle Datenübertragung des Medicalergebnisses ist, soweit meine Infos, bei nicht bestehen, nicht mehr zwingend erforderlich, kann aber durch "versehen" passieren. Ist das Med OK, wird natürlich eine Übertragung ans LBA stattfinden.
    Hey, und das mit dem Ausrücken der LBA-Leute ist kein so abwegiger Scherz, das machen die wirklich! Die haben seit letzten Jahr sone "Schnelle Einfgreiftruppe" die ungefragt Flugzeuge kontrolliert.... tja, wir sind halt in Deutschland, da kann man mit allem rechnen....

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