meine Freundin ist Diabetikerin. kann sie damit eine Lizenz erwerben ?
Die Antwort findest Du in der JAR FCL 3 (deutsch). Zitat:
Glukosurie und pathologische Blutzuckerwerte müssen diagnostisch abgeklärt werden. Die Tauglichkeit kann durch die zuständige Stelle geprüft werden, wenn eine normale Glukosetoleranz nachgewiesen wird (erniedrigte Nierenschwelle) oder eine beeinträchtigte Glukosetoleranz ohne sonstige diabetische Veränderungen rein diätetisch optimal eingestellt ist und regelmäßig kontrolliert wird.
Die Einnahme antidiabetischer Medikamente macht untauglich. In ausgewählten Fällen kann bei Einnahme von Biguaniden oder Alpha-Glucosidase-Inhibitoren für Bewerber um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 die Tauglichkeit mit der Einschränkung „gültig nur für eine Tätigkeit als/oder mit qualifiziertem Copiloten“, bei Bewerbern um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 die uneingeschränkte Tauglichkeit durch die zuständige Stelle geprüft werden. Bei Einnahme von Sulphonyl Harnstoffderivaten kann die Verlängerung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2 mit der Einschränkung „gültig nur mit Sicherheitspilot (Operational Safety Pilot Limitation/OSL - Class 2 only)“ durch die zuständige Stelle geprüft werden.