Hallo Leute,
Im Übrigen ist es wichtig, hier mal festzuhalten: MAN VERLIERT BEI VERWEIGERTER ODER ENTZOGENER TAUGLICHKEIT NICHT DIE 120-Kg-LIZENZ! Man verliert nur die Lizenz für die 470-Kg-Flugzeuge!
Ich habe Gestern diesbezüglich den DULV angerufen und diese Auskunft erhalten.
Andere Aussagen, die hier verbreitet werden, entsprechen nicht den Tatsachen.
Mich würde mal interessieren, wo diese Aussage eigentlich herkommt. Gibt es da eine anderslautende Meinung beim DAeC? Das halte Ich für unwahrscheinlich, Ich glaub′ da werde Ich auch noch mal anrufen. Auch das Bundesverkehrsministerium könnte man noch mal anfragen, da wird die Antwort aber wahrscheinlich etwas dauern. Da der DULV ja selbst Lizenzen ausstellen darf, sollte eine Aussage des DULV aber eigentlich ausreichende Sicherheit schaffen.
wille02 schrieb:
Im Übrigen ist es wichtig, hier mal festzuhalten: MAN VERLIERT BEI VERWEIGERTER ODER ENTZOGENER TAUGLICHKEIT NICHT DIE 120-Kg-LIZENZ! Man verliert nur die Lizenz für die 470-Kg-Flugzeuge!
Insofern es z.Zt. keine Ausbildungseinrichtung zum Erwerb einer 120 kg-Lizenz als Fußgänger gibt, bleibt nur die Möglichkeit der Umschreibung einer aktiven 472,5 kg-Dreiachs-Lizenz. Dazu benötigt man aber prinzipiell ein gültiges Medical.
Hat man z.B. die Voraussetzungen zur Ausübung der Rechte der Lizenz verloren, weil erforderliche Stunden oder der Übungsflug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten fehlen, benötigt man zur Reaktivierung natürlich ein Medical. Hat man das aber in dieser Zeit ebenfalls verloren, ist es auch Essig mit der 120 kg-Lizenz, weil ich die erforderlichen Zeiten ohne Medical nicht mehr erfliegen darf.
Vereinfacht ausgedrückt: kein Medical - keine 120 kg-Lizenz!
Bisher kann niemand sagen, ob und wie Fussgänger ohne Medical eine 120 kg-Lizenz erwerben können.
Es ist natürlich richtig, dass, wenn man schon eine 120 kg-Lizenz sein Eigen nennt, diese mit Verlust des Medicals ihre Gültigkeit nicht verliert. Hat man bei Verlust des Medical einen, was die Flugzeiten und den Übungsflug mit Fluglehrer angeht, aktiven 472,5 kg-Schein, ist dann auch eine Umschreibung in den 120 kg-Schein noch möglich. Dem Antrag muss kein Medical beigefügt werden. Cave, auch hier hält man 24 Monate Rückschau!
Michael
Hallo,
nochmal zur Präzisierung:
"Insofern es z.Zt. keine Ausbildungseinrichtung zum Erwerb einer 120 kg-Lizenz als Fußgänger gibt,"
Das ist richtig.
"Vereinfacht ausgedrückt: kein Medical - keine 120 kg-Lizenz!"
Das ist im Moment unter bestimmten Bedingungen der Fall, aber irreführend. Die 120 Kg-Klasse ist nicht primär dazu geschaffen worden, damit Inhaber der grossen SPL diese in die kleine umtauschen können. Das ist sicherlich auch nicht unerwünscht, aber eben nicht das Hauptziel.
"Bisher kann niemand sagen, ob und wie Fussgänger ohne Medical eine 120 kg-Lizenz erwerben können."
Das ist falsch. ICH z.B. kann das sagen. Der Lizenzerwerb wird in etwa so aussehen:
Die Ausbildung findet auf normalen schweren 2-Sitzer-3-Achs-ULs statt, die Alleinflüge und Prüfungen auf den 120 Kg-Maschinen. Im Grunde ist die Ausbildung, abgesehen von den Allein- und Prüfungsflügen, identisch mit der Ausbildung der großen Klasse.
Das Problem ist IM MOMENT, wieder laut O-Ton DULV, daß es noch keine in der 120 Kg-Klasse zugelassene Maschine gibt.
Der Grund ist folgender:
DULV und DAeC haben sich um die Rolle als Zertifizierer dieser Flugzeugklasse beworben und wollen diese Geräte nach denselben Regeln wie die grosse Klasse zertifizieren (LTF UL 2003), das LBA will aber spezielle, auf diese Klasse zugeschnittenen Regeln, erst dann will es Prüfstellen anerkennen (Siehe Fliegermagazin 9/2010, S.88).
Wie lange dieser politische Murks noch dauert, ist allerdings auch meiner bescheidenen Meinung nach nicht leicht absehbar.
Berichtigung: Es gibt doch eine Ausbildungseinrichtung, die zumindest BEHAUPTET, daß sie auf 120 Kg UL-Dreiachser schult:
http://www.flyteacher.de/hauptmenue/flugschule/ul-bis-120kg.html
Ich habe da mal angefragt, wie das funktionieren soll, wenn′s doch noch keine 120 Kg-Dreiachser gibt.
wille02 schrieb:Hallo,....Im Übrigen ist es wichtig, hier mal festzuhalten: MAN VERLIERT BEI VERWEIGERTER ODER ENTZOGENER TAUGLICHKEIT NICHT DIE 120-Kg-LIZENZ! Man verliert nur die Lizenz für die 470-Kg-Flugzeuge!
Also Leute,
es ist natürlich klar, daß im Forum gerne spitzfindige Bedenkenträgerei geübt wird, aber man sollte schon die Kirche im Dorf lassen: Der DULV stellt die Lizenzen aus, oder?
Zum Thema Eigenverantwortung kann Ich nur ganz sachlich sagen: Befürworter einer scharfen medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung sollten in der Lage sein zu erklären, warum Länder mit pragmatischeren Vorschriften keinen schlechteren Unfallverlauf haben. Das ist eine simple Forderung grundlegender Logik.
In diesem Zusammenhang sollte man auch nicht ganz außer acht lassen, daß man in den USA für die 120 KG-Klasse nicht mal eine Ausbildung braucht, und das, obwohl da schon einmal ein Flugzeug ins Pentagon gesemmelt ist. Wenig spricht dafür, daß der durchschnittliche Amerikaner vernünftiger als der durchschnittliche Deutsche ist, also darüber wird doch hoffentlich niemand ernsthaft diskutieren wollen....
Mensch, Leute,
was helfen denn eure Meinungen, wenn′s um Fakten geht. Ruft doch selber beim DULV an. Ich scheine der einzige zu sein, der mit denen gesprochen hat. Alle anderen reimen sich da irgendwas zusammen.
Dieses Fabulieren bringt doch niemanden weiter.