Verweigertes Augenarzt-Medical trotz 100% Sehstärke

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo Leute, 


    Im Übrigen ist es wichtig, hier mal festzuhalten: MAN VERLIERT BEI VERWEIGERTER ODER ENTZOGENER TAUGLICHKEIT NICHT DIE 120-Kg-LIZENZ! Man verliert nur die Lizenz für die 470-Kg-Flugzeuge!


    Ich habe Gestern diesbezüglich den DULV angerufen und diese Auskunft erhalten. 


    Andere Aussagen, die hier verbreitet werden, entsprechen nicht den Tatsachen.


    Mich würde mal interessieren, wo diese Aussage eigentlich herkommt. Gibt es da eine anderslautende Meinung beim DAeC? Das halte Ich für unwahrscheinlich, Ich glaub′ da werde Ich auch noch mal anrufen. Auch das Bundesverkehrsministerium könnte man noch mal anfragen, da wird die Antwort aber wahrscheinlich etwas dauern. Da der DULV ja selbst Lizenzen ausstellen darf, sollte eine Aussage des DULV aber eigentlich ausreichende Sicherheit schaffen.


     


  • wille02 schrieb:


    Im Übrigen ist es wichtig, hier mal festzuhalten: MAN VERLIERT BEI VERWEIGERTER ODER ENTZOGENER TAUGLICHKEIT NICHT DIE 120-Kg-LIZENZ! Man verliert nur die Lizenz für die 470-Kg-Flugzeuge!  


    Insofern es z.Zt. keine Ausbildungseinrichtung zum Erwerb einer 120 kg-Lizenz als Fußgänger gibt, bleibt nur die Möglichkeit der Umschreibung einer aktiven 472,5 kg-Dreiachs-Lizenz. Dazu benötigt man aber prinzipiell ein gültiges Medical.
    Hat man z.B. die Voraussetzungen zur Ausübung der Rechte der Lizenz verloren, weil erforderliche Stunden oder der Übungsflug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten fehlen, benötigt man zur Reaktivierung natürlich ein Medical. Hat man das aber in dieser Zeit ebenfalls verloren, ist es auch Essig mit der 120 kg-Lizenz, weil ich die erforderlichen Zeiten ohne Medical nicht mehr erfliegen darf.
    Vereinfacht ausgedrückt: kein Medical - keine 120 kg-Lizenz!


    Bisher kann niemand sagen, ob und wie Fussgänger ohne Medical eine 120 kg-Lizenz erwerben können.


    Es ist natürlich richtig, dass, wenn man schon eine 120 kg-Lizenz sein Eigen nennt, diese mit Verlust des Medicals ihre Gültigkeit nicht verliert. Hat man bei Verlust des Medical einen, was die Flugzeiten und den Übungsflug mit Fluglehrer angeht, aktiven 472,5 kg-Schein, ist dann auch eine Umschreibung in den 120 kg-Schein noch möglich. Dem Antrag muss kein Medical beigefügt werden. Cave, auch hier hält man 24 Monate Rückschau!


    Michael

  • Hallo,


    nochmal zur Präzisierung:


    "Insofern es z.Zt. keine Ausbildungseinrichtung zum Erwerb einer 120 kg-Lizenz als Fußgänger gibt,"


    Das ist richtig.


     


    "Vereinfacht ausgedrückt: kein Medical - keine 120 kg-Lizenz!"


    Das ist im Moment unter bestimmten Bedingungen der Fall, aber irreführend. Die 120 Kg-Klasse ist nicht primär dazu geschaffen worden, damit Inhaber der grossen SPL diese in die kleine umtauschen können. Das ist sicherlich auch nicht unerwünscht, aber eben nicht das Hauptziel.


     


    "Bisher kann niemand sagen, ob und wie Fussgänger ohne Medical eine 120 kg-Lizenz erwerben können."


    Das ist falsch. ICH z.B. kann das sagen. Der Lizenzerwerb wird in etwa so aussehen:


    Die Ausbildung findet auf normalen schweren 2-Sitzer-3-Achs-ULs statt, die Alleinflüge und Prüfungen auf den 120 Kg-Maschinen. Im Grunde ist die Ausbildung, abgesehen von den Allein- und Prüfungsflügen, identisch mit der Ausbildung der großen Klasse.


    Das Problem ist IM MOMENT, wieder laut O-Ton DULV, daß es noch keine in der 120 Kg-Klasse zugelassene Maschine gibt.


    Der Grund ist folgender:


    DULV und DAeC haben sich um die Rolle als Zertifizierer dieser Flugzeugklasse beworben und wollen diese Geräte nach denselben Regeln wie die grosse Klasse zertifizieren (LTF UL 2003), das LBA will aber spezielle, auf diese Klasse zugeschnittenen Regeln, erst dann will es Prüfstellen anerkennen (Siehe Fliegermagazin 9/2010, S.88).


    Wie lange dieser politische Murks noch dauert, ist allerdings auch meiner bescheidenen Meinung nach nicht leicht absehbar. 


     


     



     

  • Berichtigung: Es gibt doch eine Ausbildungseinrichtung, die zumindest BEHAUPTET, daß sie auf 120 Kg UL-Dreiachser schult:


    http://www.flyteacher.de/hauptmenue/flugschule/ul-bis-120kg.html


     


    Ich habe da mal angefragt, wie das funktionieren soll, wenn′s doch noch keine 120 Kg-Dreiachser gibt.

  • wille02 schrieb: 

    ....Im Übrigen ist es wichtig, hier mal festzuhalten: MAN VERLIERT BEI VERWEIGERTER ODER ENTZOGENER TAUGLICHKEIT NICHT DIE 120-Kg-LIZENZ! Man verliert nur die Lizenz für die 470-Kg-Flugzeuge!


    Hallo,

    dass könnte man auch anders sehen, auch wenn der Mitarbeiter des Verband dies jetzt so kundgetan hat.

    Dass kein Medical für die 120kg-Klasse erforderlich ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass bei positiv festgestellter FLUGUNTAUGLICHKEIT noch geflogen werden darf.

    Diese Aufasssung ließe sich ohne Weiteres vertreten, vor allem, wenn ein pathologischer Zustand vorliegt, bei dem man sich dann wirklich fragen muss, ob derjenige noch in der Lage ist, vernünftig zu fliegen (fangt jetzt bloß nicht der Eigenverantortungskacke an, dass diese nur rudimentär vorhanden ist, belegt der Straßenverkehr jeden Tag auf's Neue. Hier wird in jedem noch so traurigen Zustand gefahren, bin vom Fach und weiß, wovon ich spreche).

    Deshalb sollte vermieden werden, dass der Fliegerdoc die Daten automatisch ans LBA übermittelt.

    Dann lautet der Status nur: Medical abgelaufen, aber eben nicht - Fluguntauglich -.

    Gruss Matthias
  • Auf die Gefahr hin Dich schon wieder zu nerven. Ist im Strassenverkehr nicht unbedingt das gleiche Publikum, oder? Die "Eigenverantwortungskacke" funktioniert nämlich im fliegerischen Bereich hervorragend. Ausserdem sind Flugunfälle, die auf medizinischen Hintergrund zurückzuführen sind, derart selten dass sie kaum in den Statistiken auftauchen. Auch in Ländern in denen es kein Medical für Ul gibt. Ergo - kein Handlungsbedarf. Sorry, lieber Matthias.
    Gruss Stephan
  • Also Leute,


    es ist natürlich klar, daß im Forum gerne spitzfindige Bedenkenträgerei geübt wird, aber man sollte schon die Kirche im Dorf lassen: Der DULV stellt die Lizenzen aus, oder?


    Zum Thema Eigenverantwortung kann Ich nur ganz sachlich sagen: Befürworter einer scharfen medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung sollten in der Lage sein zu erklären, warum Länder mit pragmatischeren Vorschriften keinen schlechteren Unfallverlauf haben. Das ist eine simple Forderung grundlegender Logik.


    In diesem Zusammenhang sollte man auch nicht ganz außer acht lassen, daß man in den USA für die 120 KG-Klasse nicht mal eine Ausbildung braucht, und das, obwohl da schon einmal ein Flugzeug ins Pentagon gesemmelt ist. Wenig spricht dafür, daß der durchschnittliche Amerikaner vernünftiger als der durchschnittliche Deutsche ist, also darüber wird doch hoffentlich niemand ernsthaft diskutieren wollen....


     

  • Ihr solltet den genauen Wortlaut wiedergeben und nicht das, was ihr gerne verstehen wollt: Der DULV wird niemals gesagt haben, dass bei negativen Medical weiterhin mit der 120kg Klasse geflogen werden darf. Das kann er gar nicht. Sie werden gesagt haben, sollte das Medical einmal nicht mehr beantragt werden, dann kann man weiter fliegen. Das ist ein Unterschied. Hat eine von der Behörde festgelegte Stelle, in diesem Fall der Fliegerarzt, einmal die Flugtauglichkeit entzogen, so dürfen die Rechte der lebenslang gültigen Lizenz (120kg) eben nicht mehr ausgeübt werden. Da von behördlicher Seite die Untauglichkeit festgestellt und dokumentiert worden ist!!! Das ist wichtig zu wissen. Die Lizenz kann man behalten, sich dann Einrahmen und übers Bettchen hängen.
    Anders verhält es sich, wenn man selber von Problemen weiß, die die Tauglichkeit gefährden könnten und man nun keine weitere Tauglichkeit beantragt, sprich, man geht einfach nicht mehr zum Doc. Dann kann man eigenverantwortlich weiter fliegen gehen, sooft man will. Es ist nirgendwo festgehalten, dass man des Fliegens nicht mehr tauglich sein soll und fertig.
    Jeder weiß, wie schnell man wegen Lappalien die Tauglichkeit verlieren kann. Dann sollte man besser zu Hause bleiben, bzw. den Fliegerdoc um einen "Vorabcheck" bitten, sodas die Daten nicht direkt ans LBA gehen. Erst dann kann man legal seinen 120 kg Fliegerle auch ohne Medical betreiben.
  • Mensch, Leute,


    was helfen denn eure Meinungen, wenn′s um Fakten geht. Ruft doch selber beim DULV an. Ich scheine der einzige zu sein, der mit denen gesprochen hat. Alle anderen reimen sich da irgendwas zusammen.


    Dieses Fabulieren bringt doch niemanden weiter.

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