Hallo zusammen, ich weiss, die meisten hier sind keine Rechtsanwälte aber dennoch stellt sich mir eine Frage, weil wir hier bei uns eine ganz komische Konstellation haben.
Ein Flugschüler für LAPL hat sein Medical mit Einschränkungen nach Konsultation LBA erhalten. Die Konsultation zog sich sehr lange, so dass am 21.11. schon wieder die Verlängerung anstehen würde. Der Flugschüler hat ausreichend Training und nun mit den Solos begonnen. Er ist recht weit und kann im Zeitraum alle Solos inkl. Dreiecksflug absolvieren. (Weit über 50 Flugstunden/ 170 Landungen)
Zur praktischen Prüfung jedoch wird sein Medical abgelaufen sein und kann aufgrund umfangreicher Auflagen auch nicht kurzfristig verlängert werden.
Meine Frage also: Kann dieser Schüler dennoch die praktische Prüfung absolvieren, da er dann nicht alleine fliegt und nicht PIC ist, denn das ist laut Gesetz der Prüfer.
Dann hätte er die Lizenz und könnte in Ruhe sein Medical verlängern.
Andernfalls würde ihm auch seine Theorieprüfung verfallen (18 Monate).
Da musst Du den Prüfer fragen, der ist der einzige, der dazu Auskunft geben kann da es mindestens in seinem Ermessen liegt...
... soweit ich noch weiß, ist die Theorieprüfung doch 24 Monate gültig? Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege... das würde den Zeitplan sicher etwas entspannen.
Ich würde empfehlen das hier vielleicht nicht in aller Öffentlichkeit zu diskutieren.
Es gab vor einigen Jahren schon einmal eine ähnliche Diskussion ob nach der erfolgreichen Prüfung ein LAPL/PPL mit Flugauftrag überhaupt zum Heimatplatz zurückfliegen darf, weil ja die Lizenz noch nicht ausgehändigt wurde. Das kann man als Gedankenleitfaden mal nehmen.
Ein Flugschüler für LAPL/PPL, der ohne Medical Solo fliegt, würde ich jetzt erst mal in das Reich der Fabeln schieben - da dürfte schon das genehmigte Ausbildungshandbuch der Flugschule gegen sprechen, gar nicht zu sprechen von all dem Rattenschwanz wie Luftrecht und Versicherungen danach. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung für frische Flugschüler vor Solo um mit FI fliegen zu dürfen, wenn das Medical beantragt ist. In allen Ausbildungshandbüchern die ich kenne, muss aber spätestens zum Solo das gültige Medical vorliegen und die Ausnahme gilt auch nur für "beantragt / geplant" und nie für "abgelehnt / in Konsultation". Schon der LastMinuteBrushUp - Übungen noch mal kurz vor der Prüfung würden doch schon nicht gehen? Wieso wird das Medical nicht verlängert, was sind denn die Einschränkungen? Und was sagt die zuständige Landesluftfahrtbehörde dazu?
Den Drachen zu einer Prüfung ohne gültiges Medical zu kommen, würde ich empfehlen nicht zu wecken. Der Prüfer kann dann ja gar nicht "fertig und freiflugtauglich" bestätigen.
OkeP schrieb:Du hast gesehen, dass das Medical noch gültig ist, aber zur Prüfung vermutlich abgelaufen sein wird?
Ein Flugschüler für LAPL/PPL, der ohne Medical Solo fliegt, würde ich jetzt erst mal in das Reich der Fabeln schieben
OkeP schrieb:Das ist nur ein Drache, wenn man formale Fragen stellt und selbst das nicht, denn das wird halt abgelehnt oder nicht.
Den Drachen zu einer Prüfung ohne gültiges Medical zu kommen, würde ich empfehlen nicht zu wecken. Der Prüfer kann dann ja gar nicht "fertig und freiflugtauglich" bestätigen.
Was ich schon alles an entspannten Prüfsituationen gesehen habe, wäre bei Deiner Sichtweise nicht passiert, weil gar nicht gewagt danach zu fragen...
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