...dass über kurz oder lang analog des bisherigen Selbstevaluierungsbogens beim Medical, wo u.a. auf Trinkgewohnheiten eingegangen wird, in Zukunft auch die Häufigkeit des Konsums von Cannabis abgefragt wird. Wobei sich mir bis heute nicht erschlossen hat, wer auf die Idee kommen könnte, dort anzukreuzen, dass man täglich Alkohol trinkt...
ganz klar: der, der täglich kifft :-)
Ist ein wenig wie damals bei diesem Fragebogen für die Einreise in die USA:
" Trachten Sie danach, sich an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Genozid zu beteiligen, oder haben Sie sich jemals an derartigen Aktivitäten beteiligt?" Wieviele haben da wohl bisher "JA" angekreuzt?
Die Menschheit als Ganzes wird im Laufe der Zeit immer... interessanter.
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, wo Drogen in der UL-Fliegerei im Spiel waren. Da wurde das
Medical erst einmal einkassiert und der Aufwand, es wiederzuerlagen war für den Betroffenen
nicht ohne.
Außerdem, wer fliegt, hat doch eigentlich gar keine Kohle mehr, um Drogen kaufen zu können? ;-)
Ich sehe das im übrigen ganz genauso, wie Chris. Drogen / Alkohol passen nicht, wenn man
"fuel to noise convertet".
Entweder trifft man im Leben die Entscheidung für die eine oder die andere Seite.
Wenn jemanden wegen Alkohol oder Drogen die Lizenz gelocht wird, dann ist mein Mitleid bei null.
924driver schrieb:Da geht es aber darum, unter Einfluss geflogen zu haben, und nicht darum, ob man grundsätzlich irgendetwas irgenwann konsumiert hat.
Wenn jemanden wegen Alkohol oder Drogen die Lizenz gelocht wird, dann ist mein Mitleid bei null.
Glücklicherweise sieht die Rechtssprechung das auch so und nicht wie einige hier.
Der BGH vertritt im Moment die nachfolgende Haltung:
Ein Hang im Sinne von § 64 StGB liegt vor bei einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychische Disposition zurückzuführenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 18; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 479/18 Rn. 5). Ein solcher Hang muss sicher festgestellt sein, nicht ausreichend ist, dass sein Vorliegen möglich oder nur nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
Wenn also jemand 2 - 3 Mal im Jahr "einen durchzieht" und einige Tage nicht (mit dem Flieger) fliegt, dann dürfte das nicht das Problem sein. Wenn sich jedoch einer jede Woche mehrmals einen bröselt oder den Kessel dichtlötet, dann wird das langsam eng. In der Regel leidet darunter ja auch die Gesamtverfassung desjenigen.
Wenn sich jemand regelmäßig betrinkt wird es genau so eng. Wenn ich Samstags bis spät in die Nacht zeche, muss der Flug am Sonntag eben ausfallen. Theoretisch. In der Praxis sind mir Fälle bekannt, wo dann eben doch geflogen wurde.
Was hier nur auffällt ist die Doppelzüngigkeit einiger Leute. Immer schön gegen das Medical und angebliche Behördenwillkür wettern und dann schärfste behördliche Maßnahmen fordern (Haartest), wenn es gegen die richtigen Leute geht. Doppelmoral nennt man so etwas.
Ansonsten: es sollte hier doch 100% Einigkeit herrschen, dass Fliegen unter Drogen völlig inakzeptabel ist. Das gilt für Marihuana ebenso wie für Alkohol oder sonstiges Rauschmittel.
Nordseepilot schrieb:Ich sehe Haschisch deutlich kritischer als Alkohol, würde hier also strengere Massstäbe anlegen. Dieses "Ist doch alles dasselbe" stimmt schlichtweg nicht, siehe diverse Studien. Wie gesagt, die Legalisierung war imho ein völlig falsches Signal.
Wenn sich jemand regelmäßig betrinkt wird es genau so eng.
Nordseepilot schrieb:Ich würde Drogentests bevorzugen, auf ein Medical kann man sich entspr. vorbereiten. Regelmässiger Drogenkonsum könnte, wie schon gesagt, mittels Haarprobe nachgewiesen werden.
gegen das Medical
Ich bin nicht gegen "Behördenwillkür" (was soll der Quatsch jetzt auf einmal?). Ich bin für z.B. Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen etc. pp. Und ich bin dafür, dass Kiffer nicht ins Cockpit kommen.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Das du Haschisch deutlich kritischer siehst ist deine private Meinung, also völlig irrelevant.Darüber hinaus habe ich nicht behauptet, dass Alkohol und Marihuana dasselbe seien. In der Praxis sind die persönlichen und gesellschaftlichen Schäden die durch Alkohol verursacht werden um ein Vielfaches größer als die die durch Marihuana verursacht werden.
Ich sehe Haschisch deutlich kritischer als Alkohol, würde hier also strengere Massstäbe anlegen. Dieses "Ist doch alles dasselbe" stimmt schlichtweg nicht, siehe diverse Studien. Wie gesagt, die Legalisierung war imho ein völlig falsches Signal.
Aber auch das ist im Kontext Fliegen völlig irrelevant. Relevant ist, dass man unter Drogeneinfluss nicht fliegt. Das heißt aber, dass jemand der am Freitag getrunken oder gekifft hat, am Sonntag ohne Einschränkung wieder fliegen kann.
Alles darüber hinaus ist deine private Meinung ohne jegliche juristische Relevanz.
Nordseepilot schrieb:Wer legt den Zeitraum fest, ab dem ein Kiffer nach Konsum wieder zurechnungsfähig ist (falls er nicht durch die Kifferei bereits Dauerschäden hat)? Mir sind keine entspr. Tabellen bekannt. Wurde oben bereits thematisiert.
Das heißt aber, dass jemand der am Freitag getrunken oder gekifft hat, am Sonntag ohne Einschränkung fliegen kann.
Chris
Und jetzt?
Erster Googletreffer. Falls es dich interessiert suche ich dir gern ein paar BfU Berichte raus, in denen der Pilot unter Alkoholeinfluss stand.