Chris_EDNC schrieb:Zumal: Welcher Anteil der PKW-Unfälle hat Fremdschäden, und welcher Anteil der privaten Flugunfälle. Man darf ohne Restriktionen wenn man nicht gerade volltrunken ist mit einem 3,5 Tonnen SUV durch die stark frequentierte Innenstadt brettern, aber bevor man mit einem 600 kg-Flugzeug über unbewohntem Gebiet in die Lüfte geht muss man rigoros durch gecheckt werden. Und "rigoros" bedeutet teilweise "absurd".
Wer Auto fahren kann/darf, der kann auch fliegen.
Es gibt so wahnsinnig viel unbewohnten Gebiet in Deutschland, ich weiß ja nicht wo du fliegst aber ich flieg ständig übe irgendwelche Häuser.
Was ist für dich absurd. Ruhe-EKG, einfacher Seh- und Höhrtest, in Becher pullern und Finger stechen mehr brauchste für LAPL nicht. Selbst ich muss nur meinen jährlichen Kardiobefund zusätzlich vorlegen das ist alles im Bereich des möglichen und nicht absurd.
Belchman schrieb:Und weil du nicht alleine fliegst, bekommste keinen Infarkt oder was?
Humbug ist das. Linie fliegt kaum einer alleine!
Belchman schrieb:Und trotzdem passiert das immer wieder. Trotz super duper Medical.
Herzinfarkt heißt nicht, das du gleich Tot bist
Belchman schrieb:
das ist alles im Bereich des möglichen und nicht absurd.
Natürlich ist das absurd und sinnlos. Und das weisst du auch...
Chris
Es ist auf jeden Fall absurd und sinnlos weiter zu diskutieren. Wer Gesetze ändern will muss klagen oder in die Politik gehen. Auch für einen Chris gilt das auch wenn er meint das etwas sinnlos oder absurd ist. Fliegen ist auch sinnlos oder absurd, ist halt eine Frage der eigenen Sichtweise.
Und für ein Klasse 2-Medical geht das immer zum LBA, das darüber entscheidet? Habe ich das so richtig verstanden?
Uli-Light schrieb:Ne....LAPL und Klasse 2 haben zum einen unterschiedliche Vorgaben und zum anderen hat Klasse 2 noch verschiedene Entscheidungskompetenzen
Und für ein Klasse 2-Medical geht das immer zum LBA, das darüber entscheidet? Habe ich das so richtig verstanden?
Oder kurz: Wo der FA beim LAPL noch selbst entscheiden darf muss er u.U. beim Klasse 2 das LBA konsultieren
Uli-Light schrieb:Da ich gerade das Klasse 2 gemacht habe, JA, geht immer zum LBA - Kreuzeltest, der Geisteskrankheit ausschließen soll, wird dort hin gesendet…
Und für ein Klasse 2-Medical geht das immer zum LBA, das darüber entscheidet? Habe ich das so richtig verstanden?
Das Ausfüllen der schwachsinnigen Fragen habe ich beim letzten Medical abgebrochen!
Ich habe den Arzt gefragt, ob ich das verweigern darf, weil ich die einzige Krankheit dabei sehe, dass auszufüllen und das erst zu nehmen.
Er sagte, das er als Arzt den Fragebogen nur zur Beurteilung mit einbezieht.
Also bei meinem Arzt kein MUSS!!
Gruß Olaf
PS. Wer keine Familie hat, und wer nicht arbeiten muss kann ja sehr viele Fragen sowieso nicht beantworten.
Olaf G. schrieb:Ach ja! Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal ein Formular "Mental health" ausfüllen...
Ich habe den Arzt gefragt, ob ich das verweigern darf, weil ich die einzige Krankheit dabei sehe, dass auszufüllen und das erst zu nehmen.
Ich habe die Schwester gefragt, was ich bei "Ich habe Schuldgefühle, wenn ich Alkohol getrunken habe. " angeben soll, denn ich trinke gar kein Alkohol... Also, egal was ich schreibe ist ja falsch... ;)
Naja, Blödsinn... hoffentlich wird der Kaffeevorrat bei LBA endlich alle, dann werden die S... meine Unterlagen auch in die Hand nehmen....
lucabert schrieb:über die blöde Frage bin ich auch gestolpert. Obwohl ich auch gerne mal ein Bier trinke. Komm ja aus Dortmund :-)
"Ich habe Schuldgefühle, wenn ich Alkohol getrunken habe. "
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