In Deutschland gilt auch für ein nicht registriertes Luftsportgerät der Flugplatzzwang. In Tschechien darf man mit Zustimmung des Eigentümers dagegen von jeder Wiese aus starten/landen.
Nachdem ich hier in Deutschland auf diversen Flugplätzen gezwungen werden sollte, in irgendeinen Verein ein zu treten und das Ganze dann mit viel zeitaufwand, Arbeit und noch mehr unnötigen Kosten verbunden ist, hier meine Frage zum Luftrecht in Tschechien:
Darf ich in CZ mit einem unregistrierten elektrisch angetriebenen E-SONG fliegen? Ich hätte neben der deutschen Lizenz auch eine tschechische UL Lizenz. Frage aber hier in die Runde, denn mein Tschechisch ist noch nicht so gut für eine eigene Recherche, obwohl ich seit einiger Zeit sogar in CZ wohne.
Fürchte das wäre reiner Zufall, wenn das hier wer beantworten könnte
Denke du solltest den tschechischen Verband anschreiben und um Hilfe bitten: https://en.laacr.cz/
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