francop schrieb:Dafür wird an anderen Stellen aber doch explizit "mit Fluglehrer" erwähnt.
Vorgesehen ist das für den Anwendungsfall, dass man mit Lehrer oder Prüfer fliegt...(ja, kann man viel drüber diskutieren, weiß ich :-) )
Wie gesagt: vor FCL war es definitiv so, dass PPL(A) Inhaber die Hälfte als Mitflieger machen durften und so wurde es mir auch von der Landesluftfahrtbehörde zu FCL gesagt.
francop schrieb:Oder - bevor UL/TMG/SEP über kreuz galten -auf einem Gerät viel und auf einem anderen wenig geflogen haben.
Kenne viele, die in ihren Leben nunmal Zeiten durchlaufen, die andere Prio′s haben
Wer hatte das grad gesagt mit dem 400PS Auto? Auch 600 und mehr gibs ja öfters aber die haben bis auf wenige Ausnahmen ESP und noch andere Spielverderber. Und bezahlen brauch man die Karren auch nicht, Raten und Leasing. Also was schönes für Spinner... Dann geben diese Autos noch Zwischengas und manche generieren ein künstliches Motorengeräusch, wie peinlich. Mal ein BRZ oder GT86 mit 150 auf regennasser Kurve am Limit fahren, das wäre schon anders.
Steffen_E schrieb:Hast du zufällig gerade die offiziellen Dokumente bzgl. der Schein-, bzw. Berechtigungserhaltung für UL zur Hand?
Dafür wird an anderen Stellen aber doch explizit "mit Fluglehrer" erwähnt.Wie gesagt: vor FCL war es definitiv so, dass PPL(A) Inhaber die Hälfte als Mitflieger machen durften und so wurde es mir auch von der Landesluftfahrtbehörde zu FCL gesagt.
Schnickes schrieb:LuftPersv §45
Hast du zufällig gerade die offiziellen Dokumente bzgl. der Schein-, bzw. Berechtigungserhaltung für UL zur Hand?
(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber eines Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Die Frage ist ja dabei nur:
davon 6h (...) auf Luftsportgerät
oder
1h Flug mit FI auf Luftsportgerät.
Wie gesagt, das war die Einschätzung der LLB für SEP, TMG und UL kurz nach Einführung FCL.
interessant übrigens: für ULs ist der FI Flug in den 12 Stunden, nicht zusätzlich zu 12h.
Ansonsten ist mir das eher schnuppe, da ich eh immer Befähigung fliege, aber neugierig bin ich schon, wie das aktuell gelesen wird.
Steffen_E schrieb:Naja, wenn es Piloten gibt, die einen Mitflug als "Flugstunde" bezeichnen und sich das auch noch ins eigene Flugbuch eintragen...
mindestens 12 Flugstunden
Mit welcher Funktion denn dann? Es gibt PIC oder DUAL (abgesehen von FI und FE), aber bestimmt nicht (aufmerksamer) PAX.
Schnickes schrieb:Muss alles immer eine Funktion haben?
Mit welcher Funktion denn dann?
Du sagst welche Funktion es sein kann, wenn denn doch offensichtlich Flugzeiten in ULs als Flugzeit zählen obwohl kein Multicrew gibt...
Frag ansonsten die LLB, die hat es mir ja erzählt...
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