Angel schrieb:Dazu müsste die Tatsache, dass man seinen Wohnsitz in D hat, massgeblich unvallverursachend sein...
Vorallem geht es ja ggf. klar um Haftung… und da versuchen ja Versicherungen gerne an jeden Strohalm der Nichthaftung zu klammern
Chris
Es geht eben nicht in erstger Linie um Haftungsfragen. Nach Ansicht des Ministeriums ist es ein Straftatbestand, hierauf stehen bis zu 2 Jahre Gefängnis.
Wer will da das Risiko eingehen, vor Gericht zu verlieren?
Das gemeine an den Straftaten ist zudem, daß die "Verfolgung" durchaus auch stattfinden kann, ohne das es zu einem Zwischenfall oder Unfall gekommen ist. Wenn Dich ein guter "Freund" anschwärzt, nach dem Motto, der MeierMüllerSchmitz ist mit seinem ausländischem UL geflogen, muss die Behörde Ermittlungen aufnehmen.
Das man der Versicherung Tür und Tor öffnet, sich selbst aus der Zahlungsverpflichtung zu nehmen steht dann auf einem anderen Blatt. Nach Behördenmeinung fliegt man ja ohne gültige Zulassung!
Grüße
Thomas
Chris_EDNC schrieb:Nicht bei grober Fahrlässigkeit. Also fliegen ohne Lappen und Zulassung.
Dazu müsste die Tatsache, dass man seinen Wohnsitz in D hat, massgeblich unvallverursachend sein...
Oliver_K schrieb:Das Flugzeug ist zugelassen und man hat eine gültige Lizenz, um das Flugzeug zu führen. "Nur" der Hauptwohnsitz ist falsch.
Nicht bei grober Fahrlässigkeit. Also fliegen ohne Lappen und Zulassung.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Lieber Chris, dem ist leider nicht so. Für das führen auf deutschem Boden hast Du keine Lizenz wenn Dein Lebensmittelpunkt in D-Land ist.
Das Flugzeug ist zugelassen und man hat eine gültige Lizenz, um das Flugzeug zu führen. "Nur" der Hauptwohnsitz ist falsch.
GTi schrieb:Sorry Thomas!
Es geht eben nicht in erstger Linie um Haftungsfragen.
Du hast natürlich Recht! Das ist nur ein weiterer Aspekt. Mir ging es darum, dass mir jemand sagte, er ließe es drauf ankommen… Das ist natürlich immer dann blöd, wenn was passiert. Wenn dann die Versicherung zickt gehts zur Sache…. Kennen wir leider aus einem anderen Fall. Da wird jedes Wort geprüft.
Chris_EDNC schrieb:
Das Flugzeug ist zugelassen und man hat eine gültige Lizenz, um das Flugzeug zu führen. "Nur" der Hauptwohnsitz ist falsch.
Insgesamt erachte ich das als nicht ganz abwägig was Du sagst Chris. Dennoch ist das kritisch.
Ich stelle mir vor, dass Du in den einem anderen EU Land nen Waffenschein oder ne Waffenbesitzkarte hast für ein Schnellfeuergewehr. Nimmst das in deinem Koffferraum mit nach DEU und läufst damit umeinander.
Vielleicht macht der Vergleich deutlicher, dass selbst die Rechtmäßigkeit in einem anderen Land es nicht gleich rechtmäßig bei uns macht.
Aber vielleicht klärt Oli uns auf. Ich empfehle in jedem Fall persönlich den Leuten immer, es einfach zu lassen..
My2C
Angel schrieb:Um bei diesem Vergleich zu bleiben: Der Besitzer der Waffe darf in Deutschland damit rummachen, solange er den Wohnsitz im Ausland hat und sobald dieser in D ist nicht mehr?
Ich stelle mir vor, dass Du in den einem anderen EU Land nen Waffenschein oder ne Waffenbesitzkarte hast für ein Schnellfeuergewehr. Nimmst das in deinem Koffferraum mit nach DEU und läufst damit umeinander.
Oliver_K schrieb:
Für das führen auf deutschem Boden hast Du keine Lizenz wenn Dein Lebensmittelpunkt in D-Land ist.
Sehe ich nicht so ;)
Hoffentlich klagt mal jemand (bzw. wird verklagt), auf das Urteil und dessen Begründung wäre ich sehr gespannt.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Also Ausländer durften ihre Waffen sehr wohl z.B. bei Sportwettkämpfen mitbringen und mussten sie anmelden. Ich vermute, dass es heute auch noch so ist und bei den Jägern wird es wohl ähnliche Regeln geben. Wobei Schnellfeuerwaffen generell in DEU verboten sind aber das ist jetzt nicht von Belang.
Der Besitzer der Waffe darf in Deutschland damit rummachen, solange er den Wohnsitz im Ausland hat und sobald dieser in D ist nicht mehr?
Aber wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz hast, gilt Deutsches Waffenrecht und dann musst Du den Waffenbesitz hier anmelden und bedarfst vor Besitz eines Eintrages in der WBK. Dann darfst Du z.B. aber auch kein Sturmgewehr kaufen nach Kriegswaffenkontrollgesetz. Im Ausland darf Du das in manchen Ländern sehr wohl.
Vielleicht war der Vergleich doch nicht so abwegig.... ;-)
Chris_EDNC schrieb:Lieber Chris, begründet wird im Strafprozess die Höhe der Strafe bzw. warum jemand der Anklage schuldig oder nicht schuldig ist. Ein Richter lässt eine Verhandlung gar nicht zu, wenn die Staatsanwaltschaft diese nicht durch Verweis auf Gesetze begründetet. Ob Du das nicht so siehst oder nicht ist auch nicht relevant. Es gibt genug Urteile im KFZ Bereich wo das gerade im Zivilrecht Versicherungen mit dem Verwies auf grobe Fahrlässigkeit und in Deutschland nicht gültigen Lizenzen (Ausländer mit deutschen Wohnsitz hatten nicht auf deutschen Führerschein umgeschult ) Recht bekommen haben.
Sehe ich nicht so ;)
Hoffentlich klagt mal jemand (bzw. wird verklagt), auf das Urteil und dessen Begründung wäre ich sehr gespannt.
Belchman schrieb:Sorry, ich muss nochmal nachfragen, weil ich die Formulierung "zertifiziertes Motorflugzeug mit UL-Charakter" nicht so ganz einordnen kann: bei uns im Verein gibt es jemanden, der LAPL (sowie US.PPL), UL-Lizenz (frz und dt) besitzt, dazu ein französisch registriertes UL, sein Hauptwohnsitz ist D (Nebenwohnsitz F).
Zunächst bleibt festzustellen, dass der Verbleib in nationaler Verantwortung in unserer aller Interesse sein muss. Wer das nicht möchte, hat ja die Möglichkeit, die dann nötige EASA-Regulierung bereits jetzt zu nutzen, einen LAPL oder PPL-A zu erwerben, sich ein entsprechend zertifiziertes Motorflugzeug mit UL-Charakter zu kaufen und legal überall in der EU zu fliegen. Angebote gibt es reichlich."
Darf dieser Pilot jetzt aufgrund der EASA-Bestimmungen (welche ?) mir seinem frz. UL in D legal fliegen oder nicht?
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