Die Frieseninseln z.B. liegen samt ihren Flugplätzen alle IN einer solchen Vogelschutzzone.
Starten und Landen ist natürlich erlaubt. Also Augen auf und keine unnötigen Tiefflüge...
Gruss,
Jürgen
MikeMarkus schrieb:öhm....also entweder einen digitalen Strich auf die Karte oder ein echten auf die Papierkarte und gucken wo grüne Flächen sind.
Es wäre wirklich mal interessant zu erfahren wie weit die Vorbereitung gehen muss - zu Coronazeiten ging das jedenfalls weit über "Flug"vorbereitung hinaus?
Klar, man muss schauen, dass man die NSG′s nicht rausfiltert (also digital)
Und dann schauen on man drüber oder drumherum kann....finde von der Komplexität her für einen PIC gerade noch zumutbar.
Ich sag mal so: In den meißten Fällen problemlos machbar und keine echte Einschränkung
Ui, bevor nun kommt: Ja aber...starten und landen und so -> Ja genau, muss man und darf man
..oder ist NSG die neue TMZ?
AIP lesen!
ENR5.6
4. Vogelschlaggefahr reduzieren und Störungen freiwillig vermeiden
VFR-Flüge und Ballonfahrten in Mindesthöhen von 2.000 ft GND und Verzicht auf Außenlandungen insbesondere über und in ABAs verringern das Vogelschlagrisiko erheblich und vermeiden natur und artenschutzrechtliche Konflikte. Die bei VFR Überlandflügen mit motorisierten Luftfahrzeugen als Mindestflughöhe empfohlenen 2.000 ft GND sind hierfür in der Regel ausreichend. Wenn Wetterbedingungen und/oder Luftraumvorgaben tiefere Flüge und Ballonfahrten insbesondere über ABAs erfordern, können Piloten dies aufgrund der Gebietskennzeichnungen in den Luftfahrtkarten rechtzeitig bei der Flugplanung und auch -durchführung berücksichtigen und die Gebiete umfliegen bzw. meiden.
PS: Es heißt nicht NSG, die richtige Bezeichnung ABA (Aircraft-relevant Bird Areas) steht in der Kartenlegende und ist eine LAPL/PPL Prüfungsfrage :)
Übrigens steht in der AIP auch wie und wo Vogelschläge zu melden sind (das ist Pflicht weil Wildschaden).
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