Hallo zusammen
was passiert denn eigentlich wenn man ein Vogelschutzgebiet knapp unterhalb der 2000ft AGL durchfliegt?
ist hier automatisch mit einer Konsequenz zu rechnen???
Aufgrund von Wetterbedingungen (Wolkenuntergrenze) kann es ja zb sein dass ich gar nicht höher fliegen kann... hab im Netz teilweise gelesen dass es hier gar keine Rechtsgrundlage gibt im Prinzip.
Evtl hat ja jemand Erfahrung gemacht.
danke für eure Hilfe schon mal
Gibt da ein AOPA Letter dazu:
https://aopa.de/wp-content/uploads/24_ASL_VFR-Luftfahrtkarten.pdf
Kurz: Wenn möglich meiden, auch aus Eigenschutz. Aber: Du dürftest da durch
Gibt da von dem Hinners spannendes (also, kann durchaus diskutiert werden)
https://www.luftrecht24.com/rechtswidrige-bussgeldbescheide-wegen-angeblich-falscher-abfluege-von-edaz-schoenhagen/
Ok das heisst ich darf grundsätzlich unterhalb durch ohne Konsequenz oder nur wenn es das wetter nicht anders möglich macht?
in dem Letter lese ich nur „sollte gemieden werden“ aber „muss“ nicht gemieden werden
Ja, genau....du darfst schon durch
Ob man das im Sinne der Airmenship machen sollten (Stichwort Vogelschlag und Außenwahrnehmung) ist ein anderes Thema
Quasi wie FSK: Kannst einem 6 Jährigen Friedhof der Kuscheltiere zeigen, ist aber Scheiße
Haha der Vergleich ist gut 😂😂
Zum Glück sieht man das in Deutschland ziemlich locker. In Österreich versteht man da leider gar keinen Spass, wenn man z.B. das Nationalpark "Hohe Tauern" unter 16.500 ft MSL überfliegt, außer bei den erlaubten Korridore der Felbertauernstrecke und Hochalpenstrasse. Auch in Italien und Frankreich hüte ich mich lieber für Naturreservate auf der Karte. Kann man wie ein Flugbeschränkungsgebiet sehen. Drum eine sehr gute Frage!
Ok das heisst ich darf grundsätzlich unterhalb durch ohne Konsequenz oder nur wenn es das wetter nicht anders möglich macht?
in dem Letter lese ich nur „sollte gemieden werden“ aber „muss“ nicht gemieden werden
Soll bedeutet "muß" wenn man "kann"
mfg Hans Peter
hb vom alpenrand schrieb:Ne, du darfst da durch,selbst bei Oskar....
Ok das heisst ich darf grundsätzlich unterhalb durch ohne Konsequenz oder nur wenn es das wetter nicht anders möglich macht
(Alles in der BRD natürlich)
Johnny3011 schrieb:In welchem Land/Bundesland? In Deutschland sind die ausgewiesenen Vogelschutzgebiete in aller Regel in Luftraum G, da hat die Anzeige eher warnenden Charakter. Das mit den Schutzgebieten ist aber der selbe Mist wie die Corona-Regeln, beide haben gerne mal Auswirkungen auf den Luftverkehr, werden aber bei der normalen Flugvorbereitung gar nicht gesehen ... Es wäre wirklich mal interessant zu erfahren wie weit die Vorbereitung gehen muss - zu Coronazeiten ging das jedenfalls weit über "Flug"vorbereitung hinaus?
was passiert denn eigentlich wenn man ein Vogelschutzgebiet knapp unterhalb der 2000ft AGL durchfliegt?
Bei uns in Worms ist 3/4 des Gegenanflugs und der halbe Queranflug 24 von einem Vogelschutzgebiet umrahmt. Nur mit Direktanflügen kann man diese vermeiden. Ansonsten muß man durch, da die Platzrundenhöhe 1300 ft beträgt.
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