Rechte der Lizenz nach langer Pause

Forum - Luftrecht
  • Hallo Zusammen,

    ich habe nach langer Pause wieder mit dem UL Fliegen begonnen. Da die Lizenz noch gültig ist müssen nun die Bedingungen erfüllt werden welche notwendig sind um die Rechte der Lizenz wieder ausüben zu dürfen.

    Zitat LuftPersV §45

    "(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart aerodynamisch

    gesteuerte Ultraleichtflugzeuge dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber eines Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein."

    Nun habe ich auch eine US Lizenz und bin in den letzten 24 Monaten ca. 15 h Single Engine Land geflogen. Ich gehe davon aus, dass die Stunden in den USA angerechnet werden können, oder?

    Ist der letzte Satz in §45 so zu verstehen, dass mindestens 6h (12 Starts/Landungen) sowie 1 Übungsflug auf UL geflogen werden müssen oder ist der Bezug auf "verantwortlicher LFZ Führer" d.h. nur der Übungsflug mit Lehrer auf UL durchzuführen ist.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

    Grüße

    Turbulator

  • Das müsste mit der LuftPersVO vereinbar sein...zwingend brauchen tust du halt den Flug mit Lehrer auf UL (oder Befähigungsüberprüfung auf UL oder PPL)

    (Du hast eine US Lizenz und bist als PIC geflogen?)

    Wie immer: Gesunder Menschenverstand und ehrlich zu sich selbst sein hilft

  • Ja, US Lizenz ist vorhanden, habe ich vor langer Zeit gemacht und bin dann, als ich dienstlich in den US war natürlich genutzt. Natürlich mit Fluglehrer aber rechtlich als PIC.

    Es geht hier auch um die Frage ob die gesamten 12h (falls keine anderen Stunden vorhanden wären) mit Fluglehrer geflogen werden müssten da ich ja als Lizenzinhaber nicht in der Ausbildung bin und dementsprechend nicht mit Flugauftrag der Flugschule ausgestattet werden kann.

    Und natürlich nutze ich meinen Verstand, es wäre aber in meinen auch Augen auch Unsinn die kompletten 12h mit Lehrer zu fliegen nur weil ein Flugauftrag nicht möglich ist. Ist ja während der Ausbildung ähnlich wenn man bspw. schon nach 10h allein fliegt.

  • Na siehste....du darfst die Stunden mit Fluglehrer oder unter Aufsicht abfliegen....also auch mit Auftrag

  • Turbulator68 schrieb:
    Zitat LuftPersV §45
    Turbulator68 schrieb:
    st der letzte Satz in §45
    Man sollte bei Gesetzen immer alles komplett und immer noch eins vorne - und eins hintendran lesen:

    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 (nur diesen hattest du zitiert) können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. [...]
  • Guten Morgen und danke für die Antwort,

    den Passus mit der Befähigungsüberprüfung habe ich gelesen.

    der praktische Hintergrund der Frage war ob ich beim nächsten mal direkt allein einsteigen kann. Ich denke diese Variante ist deutlich einfacher als eine Prüfung zu organisieren 🤔

    Wie seht Ihr den zweiten Teil meiner ursprünglichen Frage, d.h. Sind die 6h auf verantwortlicher LFZ Führer oder auf UL bezogen?

    Wünsche einen schönen Tag!

  • Nach meiner Rechtsauffassung gelten alle Flüge mit UL, TMG und SEP über Kreuz.

    Die 6h beziehen sich auf "verantwortlich" wie es auch bei SEP im PPL gilt. Das "sowie" trennt es ab.

    Das heisst, mit Deinen 15h auf N-SEP bist Du stundemäßig abgegolten und musst nur noch den Flug mit Fluglehrer durchführen.

    Aber zurück zur Prüfung: es ist keine Prüfung wie Scheinprüfung, sondern eine Befähigungsüberprüfung. Die kannst Du relativ bequem mit einem Prüfer absprechen (FE oder CRE). Das heisst, Du rufst einfach einen Prüfer an statt eines Fluglehrers.

    Für Dich mit Deinem US-PPL wäre es noch besser Du nimmst einen CFI der auch CRE oder FE ist, dann kannst Du Dein biannual und Deine Befähigungsüberprüfung in einem machen und musst nicht einen Termin mit US-CFI und und einen mit UL-FI absprechen.

    Bekannt ist mir in Hildesheim ein passender Prüfer, bei dem das geht.

  • Danke, sehr hilfreiche Antwort!

    Biannual benötige ich derzeit allerdings nicht da ich in absehbarer Zeit keinen Motorflug betreiben werde.

    ich habe mich nur über die Formulierung gewundert, die ja letztendlich aussagt, dass man auch Flugstunden als „nicht PIC“ aufschreiben kann🤔


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