Higgy schrieb:Mönsch Higgy, nun wird das fast ein büschen albern....Es steht doch in keinerlei Texten dass es eine "Helmpflicht" gibt. Wo steht das denn .... ?
"Geeigneter Kopfschutz" steht im Gesetz ... also muss das für sein jeweiliges Gerät selber mit sich und seinen Gästen ausmachen.
Glaub mittlerweile kann man im Thread erkennen, dass es um die Frage geht, ob eine human integrierte fleischfarbende Badekappe als Kopfschutz ausreicht oder nicht....weniger von dem eigentlichen Risiko, sondern eher formal juristisch
WiskeyWiskey schrieb:Ich hab es eben nicht gefunden :-)...kriegst ein Fleißsternchen wenn du das findest
ehrlich gesagt bin ich zu faul zum suchen
möööönsch Francop ....
https://www.buzer.de/gesetz/6692/a95540.htm
Da steht doch alles was man braucht.
Und wenn man wissen will für welche Geräte der BEAUFTRAGTE ( also hier wohl DULV oder DAeC ) ...wäre es da nicht das einfachste zu erfragen welche Geräte welche Ausnahmen besitzen ?
Wofür zahlen wir denn Verbandbeiträge, da es ja anscheinend im Internet nirgends geschrieben steht, ist ja auch die Frage ob denn ein "Beauftragter" überhaupt mal Ausnahmen ausgesprochen hat.
Und dann steht meine Frage noch immer im Raum :
da es ( ja endlich mal gsd ) NICHT STRIKT und FEST geregelt ist, was man genau wie und nach welcher DIN genormt, auf den Bullerkopp schnallen MUSS....
( endlich haben wir mal die Freiheit und es gibt gleich wieder Leute die aber schwarz auf weiss vorgeschrieben haben möchten was genau man wie und womit machen muss ) ( das gibts so wohl nur in D )
soll jetzt eine Ausnahme von einer (ganz grob gefassten) Empfehlung "dass man seine Rübe mit irgendwas schützen soll" irgendwo im Netz geschrieben stehen ( also dass man seinen Kopp nun nicht mehr schützen soll ? ? oder was soll dadrin stehen ? Wenn diese Frage / Forderung nicht typisch deutsch und albern ist, dann weiss ich auch nicht mehr.
Ja ...ne... is klaaar
Higgy schrieb:Röchtög.....würde fast behaupten irgendwer wird sich mit der Frage schon mal beschäftigt haben
...wäre es da nicht das einfachste zu erfragen welche Geräte welche Ausnahmen besitzen ?
Higgy schrieb:Gibt ja einige die schwören würden schon mal was gesehen zu haben....nur wo ist das dokumentiert
ob denn ein "Beauftragter" überhaupt mal Ausnahmen ausgesprochen hat.
Higgy schrieb:Die typisch deutsch Keule :-) Hast ja Recht....aber in der Praxis lüpp dat doch anders.
Wenn diese Frage / Forderung nicht typisch deutsch und albern ist, dann weiss ich auch nicht mehr.
Ein bisschen Kenntniss wo was steht ist ja nicht das schlechteste und die LuftBO ist da wenig hilfreich.
Vermutlich werden wir es nicht auflösen können....aber Wetter wird gut und vielleicht doch noch eine Runde fliegen?
francop schrieb:besser 2!
....aber Wetter wird gut und vielleicht doch noch eine Runde fliegen?
Higgy schrieb:Hab mir sagen lassen, dass eine Anfrage beim DULV läuft! Nicht das jetzt alle gleichzeitig dort anrufen ;-)
Und wenn man wissen will für welche Geräte der BEAUFTRAGTE ( also hier wohl DULV oder DAeC ) ...wäre es da nicht das einfachste zu erfragen welche Geräte welche Ausnahmen besitzen ?
Grüße
Ralle schrieb:Weil es in Flugzeugen mit Kabine und Vierpunktgurt eben keine Pflicht zu weiterem Kopfschutz gibt. Kabine und Gurt stellen den Schutz dar.
Ich würde Euch jedenfalls fragen, warum das Mädel nicht einen geeigneten Kopfschutz getragen hat....
Das entspricht dem BMW-Roller mit dem Überrollbügel der auch ohne Helm gefahren werden darf.
Aber den Beleg und Eintrag dieser Regel fände ich auch interessant, ich meine es war irgendwann eine Art AMC/Durchführungsverordnung.
Davon abgesehen wäre es die Pflicht Deiner Tochter einen Helm zu tragen, der Pilot sagt ihr bestenfalls, dass es so ist.
WiskeyWiskey schrieb:Das entspricht EXAKT meinem Stand. Ich bin vor etlichen Jahren auch über § 3 LuftBO gestolpert und hab dann nach der Ausnahmeregelung recherchiert und diese damals auch irgendwo in den Weiten des Internets gefunden. Das war auch damals kein "ich hab mal gehört" oder "ich kenne einen, dessen Schwager hat mal gehört", das war eine wasserdichte Fundstelle.Als ich anfing in meinem offenen Hochdecker zu fliegen, stand ich auch vor dieser Frage.
Ich habe damals die Quelle für die Ausnahmeregelung gefunden, nach der man keinen Helm/Kopfschutz braucht in einem geschlossenen Flieger oder wenn der Flieger 4-Punkt-Gurte hat.Leider finde ich die Quelle aktuell nicht mehr (ehrlich gesagt bin ich zu faul zum suchen), aber ich kann bestätigen, dass es diese Ausnahmeregelung gibt.
Das, was francop auch schon erwähnte, waren die Kriterien: Geschlossene Kabine und Vierpunktgurt. Ich bin aber auch zu faul zum Suchen, insofern ist es wieder auf die Stufe "ich hab mal gehört..." oder "ich kenne einen, dessen Schwager hat mal gehört..." abgesackt. *grins*
Ich bin mit meinem Doppeldecker jedenfalls froh, dass da der Begriff "Kopfschutz" und nicht "Helm" steht.
Gruß Lucky
Ach echt?
Nee
Ralle schrieb:@Ralle: Ich habe Deinem Beitrag einen Daumen (hoch) gegeben, weil ich Deine Frage verstehe und nachvollziehen kann. Ich finde sie ist berechtigt und sollte auch entsprechend beantwortet werden.
... ganz ehrlich ärger ich mich recht maßlos über die Antworten (bis auf eine).
Ruf doch mal beim DULV an: 07192 - 930140 (Christina Schonert dürfte die beste Adresse sein) oder schicke eine Mail an info@dulv.de.
@alle anderen (bzw. einen Teil davon), die hier teilweise mit ihren Beiträgen "einen Kübel Dreck" über Ralle ausschütten:
Ich gehe davon aus, dass viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ratschläge von Ralle gerne und bereitwillig aufnehmen und nutzen. Also behandelt ihn (und auch alle anderen im Forum) mit dem gebührenden Respekt.
Überlegt immer, bevor Ihr einen Beitrag losschickt, ob Ihr dies so auch dem Adressaten ins Gesicht sagen würdet.
Mit den besten Wünschen
Bernhard
Aktuell sind 13 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 11 Gäste.