Flugbuch führen - wie macht man es richtig?

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    Erstmal sorry, falls es zu diesem Thema schon einen Thread gibt, eine kurze Suche nach Flugbuch hat jedoch nichts passendes ergeben.

    Ich bin frisch gebackener Inhaber einer SPL-Lizenz und habe gerade meinen ersten Flug nach der Ausbildung hinter mir. Nach dem Flug habe ich wie gewohnt mein Flugbuch ausgefüllt. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob es hierzu irgendwelche Anforderungen gibt, die zwingend erfüllt werden müssen, damit die Einträge auch ′gültig′ sind. Muss die Einträge jemand abzeichnen, muss ich einen Stempel der Plätze haben, auf denen ich gelandet bin oder wie wird, wenn überhaupt, überprüft, dass die Einträge auch der Realität entsprechen?

    Während der Ausbildung wurde bei mir gar nichts abgezeichnet, lediglich bei den Überlandflügen habe ich mir (allerdings auch ohne, dass jemand gesagt hätte, dass das nötig sei) auf den Plätzen einen Stempel reindrücken lassen. Wenn ich dann allerdings an Apps wie AeroPS und an die Reaktionen der meisten Türmer denke, wenn ich nach einem Stempel gefragt habe, scheint das ja nicht Usus zu sein.

    Auch wenn ich im Netz dazu suche, finde ich lediglich den Passus zur Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz, bspw.
    https://www.dulv.de/Dreiachs/Ausbildung/G%C3%BCltigkeit%20und%20Verl%C3%A4ngerung

    Da heisst es

    Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

    Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.

    Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen. Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen.

    Aber was genau muss jetzt durch einen Fluglehrer bestätigt werden? Jeder Flug? Mindestens die Flüge für die 12 Starts/Landungen und Stunden in den letzten 24 Monaten? Oder nur die Stunde bzw. der Befähigungsnachweis mit dem Fluglehrer?

    Wie seht und haltet ihr das? Würde mich freuen, wenn mir da jemand etwas Klarheit bringen kann.

  • Servus, 

    Der zu unterzeichnende Nachweis ist lediglich der Überprüfungsflug. 

    Du brauchst nicht hinter jedem Flug im Flugbuch einen Nachweis. 

    Allerdings sollte sich ein passender Eintrag im Bordbuch finden, sowie auf der Startliste des Flugplatz. 

    Wenn das nämlich mal einer kontrolliert ist es nur dann wirklich glaubhaft ;-) 

    Grüße

    Tobias 

  • Ah okay, mit der Startliste des Platzes ergibts das natürlich Sinn, danke für die Antwort.

  • https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/NfL_2-330-17_BMVI.pdf

    Wenn du dich nach der NFL richtest, bist du vermutlich auf der sicheren Seite.


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