Mindestflughöhe - Platzüberflug

Forum - Luftrecht
  • Ich hätte bei der Schilderung der Ausgangsfrage auch eher an den Standard Overhead joint gedacht, der ja überall dort beliebt ist, wo noch keine Regel-Verliebte sich mit Individual-Regeln austoben durften.

    "Eines habe ich in den letzten 3 Monaten auf jeden Fall gelernt: wie auch
    bei Juristen gibts bei Flugvereinen am Platz auf 5 Fluglehrer
    mindestens 7 verschiedene Meinungen - und 3 von diesen 5 Leuten halten
    ihre Lehre dann auch für die einzig wahre und zulässige .. *seufz*"

    Wow! Schon nach 3 Monaten? Welcome to Aviation! Dann bist Du reif für die nächste Lektion. Es gibt an jedem Platz (und in Foren) 2 Sorten "Piloten": Die einen Fliegen und die anderen erzählen wieder anderen, wie man zu fliegen hat. Du wirst auch bald erkennen, dass gesunder Menschenverstand dann weichen muss, wenn jemand eine Regel kennt, sie zu kennen glaubt oder einen Zusammenhang erkennen will, der zu einer Regel passen kann. Das ist wie früher beim Quartett. Nicht die Qualität ist entscheidend, nur die Höhe der Zahl. Es gibt in der Gruppe noch ganz narrische, die mit der möglichen Abwesenheit einer passenden Regel nicht klar kommen und dann zu einem Problem werden. Deswegen haben wir soviele Ärzte in der Fliegerei. Schon Zahnärzte reichen meistens aus, um einem das Leben zu erklären, wenn sie nicht gerade fernöstlichen Zahnersatzherstellern die Funktion des Deutschen Gesundheitssystems erklären.

    Es geht immer irgendwie um das erklären, um Regeln und darum, dass eine Regel falsch, die andere richtig ist. Fliegen? Ja, auch. Wenn Zeit dafür ist. Würde man Regeldiskutieren auf die Pflichtstunden anrechnen können, würde auch das passieren.

    Truxxon

  • Mal zum Thema Regeln:


    Ich bin vor Jahren in Kenia (Segelflug) geflogen.


    Die Startbahn war beidseitig eingezäunt Nach 2 Wochen dachte ich, schau an, es geht auch ohne hindernisfreien Winkel in Startrichtung. Bis dann ein Klappi starten wollte. Der Helfer hielt die Fläche zulange, er kam aus der Startrichtung, und natürlich  machte ein Zaunpfosten ein schönes Loch in seine Fläche.


    Erkenntnis: Viele, nicht alle Regeln sind richtig.


     

  • Hi Andy,



    > wie und wo ist die Mindestflughöhe beim Überflug eines
    unkontrollierten
    Flugplatzes geregelt?



    Es ist vollkommen einfach!



    es gibt nur 2 Möglichkeiten:



    Ich will _landen_,

    dann  sinke ich behutsam auf Platzrundenhöhe und fliege dann

    in den Gegenanflug ein (oder was auch immer das Anflugblatt vorschlägt)



    oder



    Ich will _nicht landen_,

    dann bin ich gerade auf einem Überlandflug und

    dann habe ich mich als Pilot _erkennbar_ aus dem Platzrundenverkehr
    rauszuhalten!!!!!!

    Da bedeutet: Ausreichend horizontalen Abstand halten oder _deutlich_

    drüber über die Platzrunde - denn auf meinem (Überland) Flug habe ich

    sowieso die 2000ft GND einzuhalten.



    ---------------------------------------------------



    LuftVO:



    § 6 Sicherheitsmindesthöhe,

    Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln



    3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen
    Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von

    mindestens 600 Meter (2000 Fuß)
    über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus

    Sicherheitsgründen ... eine größere Höhe
    einzuhalten ist.



    § 22 Flugbetrieb

    auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung

    (1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung
    führt, ist verpflichtet,
    4. sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich
    erkennbar aus ihm herauszuhalten;
    ---------------------------------------------------



    Wer bei einem Streckenflug einfach mal in nur 1000ft GND durch eine

    fremde Platzrunde kesselt, egal ob über der Schwelle, der Mitte oder der
    Kneipe,

    der sollte kein Fluglehrer sein!  :-)



    BlueSky9
  • Hallo,

    danke für die zahlreichen Beiträge. Der Lebhaftigkeit der Diskussion sowie den Beiträgen selbst entnehme ich, daß die Situation - "overhead joint"/"midfield crossing into right downwind" - nicht eindeutig geregelt ist.

    § 22 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
    (1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, 4. sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten; 

    Ok. Die Maschine hat sich in den Verkehrsfluß eingefügt, erkennbar, nach Anmeldung, unter Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe. Mal gucken wie ich das jetzt dem Betreffenden vermittelt bekomme ...

    @BlueSky9
    Wer bei einem Streckenflug einfach mal in nur 1000ft GND durch eine fremde Platzrunde kesselt, egal ob über der Schwelle, der Mitte oder der Kneipe, der sollte kein Fluglehrer sein! :-)

    Das ist sonnenklar, ist allerdings nicht geschehen und hat hier aber auch niemand behauptet, daß sowas erlaubt wäre  ;-)

    Grüße aus der Voreifel,

    Andy

    (der nach dem heutigen Tag noch eine Seilriß- und eine Trudelübung ausstehen hat, dann kann ich mich endlich auch auf der ASK21 freifliegen ^^)

  • Hadraniel schrieb:

    (der nach dem heutigen Tag noch eine Seilriß- und eine Trudelübung ausstehen hat, dann kann ich mich endlich auch auf der ASK21 freifliegen ^^)


    Trudelübung auf der 21?? Wie macht Ihr das???


    Michael

  • Hadraniel schrieb:

    "overhead joint"/"midfield crossing into right downwind" - nicht eindeutig geregelt ist.

    Wo hasste das den her? Bisher dachte ich das Thema hier bezieht sich auf UL-Fliegeri in D-Land. Da ist das o.g. Verfahren aber auch nirgendwo veröffentlicht.Andere Länder, andere Sitten.....
    Ich vermute mal, dass ein gemeinsames Treffen aller 5 Fluglehrer am Platz mit Dir ein wenig Ordnung bringen könnte in die vielen Begriffe der Fliegerei. Wenn Du trotz der Bedenken von FD noch dazu kommst.....
  • FlyingDentist schrieb:
    Trudelübung auf der 21?? Wie macht Ihr das???

    Michael

    gar nicht: Trudeln machen wir natürlich auf der guten alten ASK13 ;)
  • Mal was allgemeines dazu:


    Egal was irgendwo an Mindesthöhe geregelt ist oder auch nicht. An unserem Nachbarplatz hat man eine Elektowinde mit Kunststoffseilen. Bei einer Schleppstrecke von weit über 1000 m,  ist die Ausklinkhöhe meistens um die 700 m. Bei richtigem Wind, geht es auch schon mal deutlich höher. 


    Ich würde zu Betriebszeiten keinen Flugplatz mit Segelflugbetrieb ohne Rücksprachen mit START o. TOWER überfliegen. Auch 5000 ff über dem Platz kann was los sein. Z.B. ein angemeldetet Segelkunstflug o.ä.


    Was spricht aus Sicherheitsgründen gegen einen "kleinen" Umweg


     


    Gruß, DeSa

  • Bei Mischbetrieb ist der aktive Windenschlepp in aller Regel durch eine gelbe Warnblinkleuchte am Rollhalt oder auf der Winde selbst angezeigt.


    Segelkunstflug nur mir entsprechendem NOTAM.


    @Hadraniel Wie schön!! Eine 13 habe ich schon lange nicht mehr fliegen gesehen :-(


    Michael

  • Das sieht dann so aus...




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