Mal zum Thema Regeln:
Ich bin vor Jahren in Kenia (Segelflug) geflogen.
Die Startbahn war beidseitig eingezäunt Nach 2 Wochen dachte ich, schau an, es geht auch ohne hindernisfreien Winkel in Startrichtung. Bis dann ein Klappi starten wollte. Der Helfer hielt die Fläche zulange, er kam aus der Startrichtung, und natürlich machte ein Zaunpfosten ein schönes Loch in seine Fläche.
Erkenntnis: Viele, nicht alle Regeln sind richtig.
Hallo,
danke für die zahlreichen Beiträge. Der Lebhaftigkeit der Diskussion sowie den Beiträgen selbst entnehme ich, daß die Situation - "overhead joint"/"midfield crossing into right downwind" - nicht eindeutig geregelt ist.
§ 22 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, 4. sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten;
Ok. Die Maschine hat sich in den Verkehrsfluß eingefügt, erkennbar, nach Anmeldung, unter Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe. Mal gucken wie ich das jetzt dem Betreffenden vermittelt bekomme ...
@BlueSky9
Wer bei einem Streckenflug einfach mal in nur 1000ft GND durch eine fremde Platzrunde kesselt, egal ob über der Schwelle, der Mitte oder der Kneipe, der sollte kein Fluglehrer sein! :-)
Das ist sonnenklar, ist allerdings nicht geschehen und hat hier aber auch niemand behauptet, daß sowas erlaubt wäre ;-)
Grüße aus der Voreifel,
Andy
(der nach dem heutigen Tag noch eine Seilriß- und eine Trudelübung ausstehen hat, dann kann ich mich endlich auch auf der ASK21 freifliegen ^^)
Hadraniel schrieb:(der nach dem heutigen Tag noch eine Seilriß- und eine Trudelübung ausstehen hat, dann kann ich mich endlich auch auf der ASK21 freifliegen ^^)
Trudelübung auf der 21?? Wie macht Ihr das???
Michael
Hadraniel schrieb:Wo hasste das den her? Bisher dachte ich das Thema hier bezieht sich auf UL-Fliegeri in D-Land. Da ist das o.g. Verfahren aber auch nirgendwo veröffentlicht.Andere Länder, andere Sitten....."overhead joint"/"midfield crossing into right downwind" - nicht eindeutig geregelt ist.
FlyingDentist schrieb:gar nicht: Trudeln machen wir natürlich auf der guten alten ASK13 ;)Trudelübung auf der 21?? Wie macht Ihr das???Michael
Mal was allgemeines dazu:
Egal was irgendwo an Mindesthöhe geregelt ist oder auch nicht. An unserem Nachbarplatz hat man eine Elektowinde mit Kunststoffseilen. Bei einer Schleppstrecke von weit über 1000 m, ist die Ausklinkhöhe meistens um die 700 m. Bei richtigem Wind, geht es auch schon mal deutlich höher.
Ich würde zu Betriebszeiten keinen Flugplatz mit Segelflugbetrieb ohne Rücksprachen mit START o. TOWER überfliegen. Auch 5000 ff über dem Platz kann was los sein. Z.B. ein angemeldetet Segelkunstflug o.ä.
Was spricht aus Sicherheitsgründen gegen einen "kleinen" Umweg
Gruß, DeSa
Bei Mischbetrieb ist der aktive Windenschlepp in aller Regel durch eine gelbe Warnblinkleuchte am Rollhalt oder auf der Winde selbst angezeigt.
Segelkunstflug nur mir entsprechendem NOTAM.
@Hadraniel Wie schön!! Eine 13 habe ich schon lange nicht mehr fliegen gesehen :-(
Michael
Das sieht dann so aus...
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