Mindestflughöhe - Platzüberflug

Forum - Luftrecht
  • Hallo,

    aus gegebenem Anlaß frage ich hier mal in die Runde: wie und wo ist die Mindestflughöhe beim Überflug eines unkontrollierten Flugplatzes geregelt?

    In den Regeln für Mindestflughöhen (500/1000/2000ft) stehts nichts zu Flugplätzen. Woanders habe ich jetzt trotz 20min googeln nichts gefunden.

    Anlaß ist, daß ein Fluglehrer lehrt, daß der Überflug eines Platzes (z.B. zum Betreten der Platzrunde) über den Rollhalt und in Platzrundenhöhe immer sicher ist, weil die Flugzeuge an dieser Stelle in der Regel am Boden sind (sei es zum Starten oder zum Landen), und die Segelflug-Windenstarts wenn dann am Ende der Piste auf Höhe kommen .. und per Funk anmelden und Augen offen halten gehört natürlich auch immer dazu.

    Ein anderer Fluglehrer nannte die Zahl von mindestens 600m GND über Segelflugplätzen ... und die beiden sind - nicht nur dabei ;) - im Konflikt.

    Nun suche ich offizielles, schriftliches, verbindliches dazu, und finde nix ...

    Grüße aus der Voreifel,

    Andy

  • Auch wenn die Suchfunktion hier im Forum eine eher marginale Funktion hat, könnte man sie dennoch nutzen.


    Für dieses Thema hätte man diesen Thread gefunden.


     


    Michael


  • Hadraniel schrieb:


    Anlaß ist, daß ein Fluglehrer lehrt, daß der Überflug eines Platzes (z.B. zum Betreten der Platzrunde) über den Rollhalt und in Platzrundenhöhe immer sicher ist, weil die Flugzeuge an dieser Stelle in der Regel am Boden sind (sei es zum Starten oder zum Landen), und die Segelflug-Windenstarts wenn dann am Ende der Piste auf Höhe kommen ..


    Ich würde der Bahnmitte dem Rollhalt hierbei eindeutig den Vorzug geben, denn auf der Hälfte der Bahn sind alle Flieger bei Start und Landung, egal aus welcher Richtung am Boden oder zumindest nicht wesentlich höher.


    Michael

  • Aus der Sicht eines ATClers (bin nicht ich):

    Low approach in CTR:........die Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhen liegen in der Verantwortung des verantwortlichen Piloten...........ein cleared low approach bedeutet, dass der "weg" zur bahn frei ist. Mehr nicht...........der Pilot simuliert dann seinen anflug in Höhen nach eigener Entscheidung, soweit ihn der Lotse nicht einschränkt.......juristisch ist ab dem Überfliegen der Schwelle der Landeanflug beendet und der Startvorganng eingeleitet...

    An unkontrollierten Plätzen, die geöffnet sind:Weder bfl/Luftaufsicht noch Flugleiter können einen tiefen Überflug genehmigen.Anflüge mit Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe sind immer zum Zwecke einer späteren Landung erlaubt, also nicht um nur “Späßchen” für die Zuschauer und den Tower zu machen.
    Midfield crosssing unterhalb der Sicherheitsmindeshöhe ist nicht erlaubt, weil nicht Teil eines Landeanfluges.


    An unkontrollierten Plätzen, die nicht geöffnet sind:Juristisch ist eine dortige Unterschreitung der Sicherheitsmindeshöhe zu beurteilen wie eine außerhalb eines Flughafens.


    Sonstiges:In Notfällen sind selbstredend andere Verfahren möglich.In Sonderfällen wie Bannerschlepp, Abwurf, Notlandeübungen etc. können Genehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden. Die können auf Antrag pauschal für ein Gebiet, einen Fluggelände, einen Zeitraum, eine Person, ein Unternehmen, eine Aktivität oder eine Kombination davon erteilt werden. Oder sie gelten nur für einen Vorgang. Deshalb gibt es so viele Erzählungen von unterschiedlichen Möglichkeiten. Jeder RP, jedes Luftamt entscheidet allein, jeder Antragsteller ist anders geartet....


    Noch eine Anmerkung:bfl/Luftaufsicht haben eine Bestellung durch Luftfahrtbehörde des Landes und dürfen zur “Gefahrenabwehr Anweisungen in die Luft erteilen”.  Flugleiter sind nicht durch die Luftfahrtbehörde bestellt und haben deswegen grundsätzlich keine Befugnis für Anweisungen.  

     
  • Hadraniel schrieb:

    Anlaß ist, daß ein Fluglehrer lehrt, daß der Überflug eines Platzes (z.B. zum Betreten der Platzrunde) über den Rollhalt und in Platzrundenhöhe immer sicher ist....

    Die passende NFl sagt: 
    "Der Einflug in die Platzrunde erfolgt in der Regel in den Gegenanflug". Diese Formulierung ließe einen Einflug in die Platzrund auch nach einem Platzüberflug zu. Die LuftVO sagt aber zusätzlich, dass man sich an die Veröffentlichungen der Luftfahrbehörden zu halten habe, die die Platzrunen für die nicht kontrollierten Plätze festlegen. Wenn also in der spezifischen Platzrunde der Einflugpunkt oder Winkel nicht angegeben ist, dann ist das entry wohl auch nach midfield crossing möglich. 
    Mein Bauch, meine Fliegererfahrung, mein Verhalten sagen mir: Von außen im 45° Winkel in den downwind ist üblich und erwarten die meisten Piloten 
  • @Michael

    Mit dem Begriff " Low Approach" konnte ich nichts anfangen, und auch beim zweiten Lesen des von Dir verlinkten Threads, den ich schon gefunden hatte, finde ich meine Frage nicht direkt beantwortet - ich hatte erwartet, mit dem "für uns sind nur die 3 Höhen 500/1000/2000ft relevant" sei es nicht getan.

    Ist es anscheinend aber doch, wenn ich cumulus Beiträge richtig interpretiere.

    Nun, da hat unser Ausbildungsleiter meinen Stamm-Fluglehrer möglicherweise unberechtigterweise angekackt, zumindest, wenn er demnächst nicht doch noch eine passende Vorschrift schwarz auf weiss aus dem Hut zaubert.

    Ich sehe gerade, daß ich im Eröffnungsbeitrag die Flughöhe des Anlasses nicht erwähnt hatte: es gab Aufregung, weil ein UL den Platz - nach Anmeldung wohlgemerkt - in Platzrundenhöhe (1700ft MSL, 1000ft GND) am Rollhalt überflogen und so den rechten Gegenanflug betreten hat. 1000ft GND ist tatsächlich unterhalb der Ausklinkhöhe der Winde, da schafft man an guten Tagen auch über 500m - aber eben nur am Platzende.

    Und jetzt streiten sich die Kollegen über Mindestflughöhe bei Platzquerung, entweder eben "Platzrundenhöhe" oder aber 600m GND (das wären dann wohl die 2000ft MSL Überlandflug-Mindesthöhe) ...

    Wenn ich das richtig verstanden habe hat das mit "low approach" nix zu tun, da zählt man im Endanflug wohl die Eichhörnchen auf den Bäumen und zieht sich mit Schleppgas rein (ich hab bei einem passionierten Gleitschirm- und Segelflieger gelernt und nehme ab der Position der C42 das Gas raus, bis zum touchdown).

    Eines habe ich in den letzten 3 Monaten auf jeden Fall gelernt: wie auch bei Juristen gibts bei Flugvereinen am Platz auf 5 Fluglehrer mindestens 7 verschiedene Meinungen - und 3 von diesen 5 Leuten halten ihre Lehre dann auch für die einzig wahre und zulässige .. *seufz*

    Grüße aus der Voreifel,

    Andy

  • Wahrscheinlich verstehe ich Dich nicht richtig: Platzquerung bzw. Einflug in den Gegenanflug über den Rollhalt??


     


    Michael

  • @Hadraniel
    Ich möchte ein wenig sortieren:

    Der Gegenanflug ist keine Kneipe, die man betreten kann, sondern eine Kurslinie, die am unter einem Winkel anfliegt. Der Rollhalt ist der Punkt, an dem man in die Startbahn zwecks Start einrollt. Wenn Du über diesem Punkt in eine Rechtsplatzrunde eindrehst, dann kommt Du nie in den Gegenanflug, sondern gleich in den Queranflug oder fast das Endteil.Wenn Du aber am anderen Ende der Landebahn über das Pistenende geflogen bist, dann ist das kein Rollhalte, sondern nur die Schwelle, weil dort im Augenblick keiner hin rolllt und von dort keiner startet. Aber da oben auf Deinem Weg zum Gegenanflug sind gerade die gestarteten Flieger airborne = nicht gut.

    Zu Deinen Höhen: Auch wenn ich die Möglichkeit sehe (nicht schätze), dass man den Gegenanflug nach einer MItte-Platz-Querung anfliegen darf, ist dieser Teil KEIN Teil der Platzrunde, die juristisch klar definiert ist. Sie beginnt eindeutig zum Zwecke der Landung mit dem Einflug in den Gegenanflug. Also sind alle Teile des Flugweges vorher in einer anderen Höhe als Platzrundenhöhe zu fliegen. Das bedeutet aber nicht, dass dies in Überland-Höhe zu erfolgen hat. Eindeutig raushalten aus der Platzrunde, so heisst es eindeutig in den Regeln und eindeutig die Platzrundenverfahren einhalten.

    Wenn Du von der “falschen Seite” Deinen geplanten Landeplatz anfliegst und die Platzrunde auf der anderen Seite des Flugfeldes liegt, dann musste u.U. schon mal einen Umweg fliegen, um Dich von der anderen Seite eindeutig in den Gegenanflug einzufädeln, dort wo Dich jeder erwartet. Niemals über die Landebahnenden, wenn überhaupt in Sonderfällen im Mitte Platz Überflug.Das midfield crossing wird klugerweise praktiziert an größeren Flughäfen, um langsamere Flugzeug von der einen Seite auf die “richtige” Seite der Landebahn zu bringen, damit diese nicht an den Landebahnenden vorbei kriechen und landende und startende Schnellflieger von ihrem Vorhaben abzuhalten. Es gibt sogar Fälle, wo der Lotse in einer CTR dem lahmen Vogel anbietet, statt außen um die Ecken der CTR zu eiern, schön gerade durch den toten Winkel über der Platzmitte die Kontrollzone zu passieren. DAs hat aber nix dem Verhalten an einem UL-PLatz zu tun.Das eine ist kontrolliert, das andere unkontrolliert.
  • Es gibt sogar Plätze, wo der Einflug über die Platzmitte quer zur Piste in der Sichtanflugkarte (AIP) veröffentlicht ist (z.B. EDWO). Im Gegensatz zu cumulus (dessen Beiträge ich ansonsten sehr schätze), bin ich der Meinung, dass man auch so einen Überflug, wie auch den normalen Einflug in die Platzrunde schon auf Platzrundenhöhe machen sollte. D.h. man sollte schon vor dem erreichen der Platzrunde auf Platzrundenhöhe sein, um rechtzeitig den Platzrundenverkehr auf Augenhöhe zu haben, und nicht von oben in die Platzrunde "reinzustechen".
    Überfliegen in Platzrundenhöhe für das Eindrehen in den Gegenanflug würde ich auch in der Mitte. Über der Schwelle der aktiven Piste ist möglicherweise sogar noch sicherer, da dort ja alle (startende und landende) am tiefsten Punkt sind. Natürlich wird mein Gegenanflug dann relativ kurz, und ich muß evtl. mit einem 270 Grad-Kreis landen. Sinnvoll ist es sicherlich sich beim Anflug über das Midfield auch zusätzlich mittig über dem Platz zu melden. Gefährlich kann es werden, wenn in der vor dem Midfield durchflogenen Platzrunde Segelflugverkehr stattfindet.
  • @hips sagt
    "Es gibt sogar Plätze....” Natürlich gibt es alle Formen von Platzrunden, die von den zuständigen Luftfahrtbehörden den örtlichen Gegebenheiten angepasst und als gültig veröffentlicht wurden. Auch eben mit einem Anflug nach einem midfield crossing oder ohne Gegenanflug oder eine Platzrunde, die kein Rechteck sondern ein Trapez ist.....Dann weiß aber jeder Pilot, dass es so an diesem Platz zu machen ist und der Einflug in die Platzrunde und die Ausführung derselben findet eindeutig statt, wie es das Gesetzt erfordert.

    Von “reinstechen” in die Platzrunde ist keine Rede, wenn ich sage, dass der Anflug zur Platzrunde weder in Platzrundenhöhe noch in Überlandflughöhe zu erfolgen hat. Wie wir alle wissen, können Flugzeuge keine Treppen steigen. Deshalb werden Abstiege in Flugplatznähe von verantwortungsvollen Piloten selbstredend in moderaten Winkeln ausgeführt.

    Das Eindrehen über der “aktiven” Schwelle in den Gegenanflug ist aus meiner Sicht ein gravierender Verstoss gegen die Pflicht zur Eindeutigkeit der Einhaltung der Platzrunde . Andere Piloten, die den Gegenanflug sauber angeflogen haben, finden plötzlich eine “reinstechende” Maschine vor sich. WIe Du selber schreibst, in einer 270° Kurve. Ein Unding! 90° Kurven sind maximal in normalen Platzrunden ausgewiesen. In einer Rechtsplatzrunde kannst Du so einen anderen Piloten zum Abbruch des Anfluges zwingen. bei einer Linksplatzrunde müsstest Du diesem Flieger sogar ausweichen, nach links, um dann einen Vollkreis zu fliegen, mitten in der Platzrunde. 
    NA wunderbar!! Begegne Du mir mal so in einer Platzrunde. Ich, Gewitterwolke, würde mich spätestens am Boden mit Blitz und Donner entladen. 
    Die BFU schafft einen guten Überblick über die Piloten, die unglücklich verwickelt waren in unsaubere Platzrunden
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