Hallo,
aus gegebenem Anlaß frage ich hier mal in die Runde: wie und wo ist die Mindestflughöhe beim Überflug eines unkontrollierten Flugplatzes geregelt?
In den Regeln für Mindestflughöhen (500/1000/2000ft) stehts nichts zu Flugplätzen. Woanders habe ich jetzt trotz 20min googeln nichts gefunden.
Anlaß ist, daß ein Fluglehrer lehrt, daß der Überflug eines Platzes (z.B. zum Betreten der Platzrunde) über den Rollhalt und in Platzrundenhöhe immer sicher ist, weil die Flugzeuge an dieser Stelle in der Regel am Boden sind (sei es zum Starten oder zum Landen), und die Segelflug-Windenstarts wenn dann am Ende der Piste auf Höhe kommen .. und per Funk anmelden und Augen offen halten gehört natürlich auch immer dazu.
Ein anderer Fluglehrer nannte die Zahl von mindestens 600m GND über Segelflugplätzen ... und die beiden sind - nicht nur dabei ;) - im Konflikt.
Nun suche ich offizielles, schriftliches, verbindliches dazu, und finde nix ...
Grüße aus der Voreifel,
Andy
Auch wenn die Suchfunktion hier im Forum eine eher marginale Funktion hat, könnte man sie dennoch nutzen.
Für dieses Thema hätte man diesen Thread gefunden.
Michael
Hadraniel schrieb:
Anlaß ist, daß ein Fluglehrer lehrt, daß der Überflug eines Platzes (z.B. zum Betreten der Platzrunde) über den Rollhalt und in Platzrundenhöhe immer sicher ist, weil die Flugzeuge an dieser Stelle in der Regel am Boden sind (sei es zum Starten oder zum Landen), und die Segelflug-Windenstarts wenn dann am Ende der Piste auf Höhe kommen ..
Ich würde der Bahnmitte dem Rollhalt hierbei eindeutig den Vorzug geben, denn auf der Hälfte der Bahn sind alle Flieger bei Start und Landung, egal aus welcher Richtung am Boden oder zumindest nicht wesentlich höher.
Michael
Hadraniel schrieb:Die passende NFl sagt:Anlaß ist, daß ein Fluglehrer lehrt, daß der Überflug eines Platzes (z.B. zum Betreten der Platzrunde) über den Rollhalt und in Platzrundenhöhe immer sicher ist....
@Michael
Mit dem Begriff " Low Approach" konnte ich nichts anfangen, und auch beim zweiten Lesen des von Dir verlinkten Threads, den ich schon gefunden hatte, finde ich meine Frage nicht direkt beantwortet - ich hatte erwartet, mit dem "für uns sind nur die 3 Höhen 500/1000/2000ft relevant" sei es nicht getan.
Ist es anscheinend aber doch, wenn ich cumulus Beiträge richtig interpretiere.
Nun, da hat unser Ausbildungsleiter meinen Stamm-Fluglehrer möglicherweise unberechtigterweise angekackt, zumindest, wenn er demnächst nicht doch noch eine passende Vorschrift schwarz auf weiss aus dem Hut zaubert.
Ich sehe gerade, daß ich im Eröffnungsbeitrag die Flughöhe des Anlasses nicht erwähnt hatte: es gab Aufregung, weil ein UL den Platz - nach Anmeldung wohlgemerkt - in Platzrundenhöhe (1700ft MSL, 1000ft GND) am Rollhalt überflogen und so den rechten Gegenanflug betreten hat. 1000ft GND ist tatsächlich unterhalb der Ausklinkhöhe der Winde, da schafft man an guten Tagen auch über 500m - aber eben nur am Platzende.
Und jetzt streiten sich die Kollegen über Mindestflughöhe bei Platzquerung, entweder eben "Platzrundenhöhe" oder aber 600m GND (das wären dann wohl die 2000ft MSL Überlandflug-Mindesthöhe) ...
Wenn ich das richtig verstanden habe hat das mit "low approach" nix zu tun, da zählt man im Endanflug wohl die Eichhörnchen auf den Bäumen und zieht sich mit Schleppgas rein (ich hab bei einem passionierten Gleitschirm- und Segelflieger gelernt und nehme ab der Position der C42 das Gas raus, bis zum touchdown).
Eines habe ich in den letzten 3 Monaten auf jeden Fall gelernt: wie auch bei Juristen gibts bei Flugvereinen am Platz auf 5 Fluglehrer mindestens 7 verschiedene Meinungen - und 3 von diesen 5 Leuten halten ihre Lehre dann auch für die einzig wahre und zulässige .. *seufz*
Grüße aus der Voreifel,
Andy
Wahrscheinlich verstehe ich Dich nicht richtig: Platzquerung bzw. Einflug in den Gegenanflug über den Rollhalt??
Michael
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