Hi habe eine Frage zum Übungsflug der alle 2 Jahre statt finden muss. Ich habe zwar genug stunden, also mehr als 12 in 24 Monaten, aber durch Corona und Co. Könnte es sein, dass ich die Frist zum Übungsflug nicht erreiche.
Reicht es dann einfach im Anschluss den Übungsflug mit FL nachzuholen, wenn immer noch die 12 h vorhanden sind oder muss ich etwas anderes beachten? Natürlich darf ich in der Zeit nicht alleine fliegen
Danke
Grüße Olli
Moin,
das kann man alles beim DULV nachlesen, Du hast bis zum 31.12.21 Zeit den Überprüfungsflug zu machen.
Stefan
Und auch ohne Corona: Hast Du die 12h, reicht der Übungsflug mit FI und du bist wieder current.
https://www.dulv.de/Dreiachs/Ausbildung/G%C3%BCltigkeit%20und%20Verl%C3%A4ngerung
Trust only the original sources...
Tom971 schrieb:Nicht nur lesen sondern auch verstehen,Und auch ohne Corona: Hast Du die 12h, reicht der Übungsflug mit FI und du bist wieder current.
https://www.dulv.de/Dreiachs/Ausbildung/G%C3%BCltigkeit%20und%20Verl%C3%A4ngerung
Trust only the original sources...
Er kann aktuell auch ohne Überprüfungsflug bis zum 31.12.21 fliegen, sonst war es ja so, daß nach Ablauf der 2 Jahre erst ein Überprüfungsflug gemacht werden mußte um weiter fliegen zu dürfen.
Postbote schrieb:erst lesen, dann ganz genau lesen, dann verstehen, dann schreiben. In der Reihenfolge. 😳
Nicht nur lesen sondern auch verstehen,
Sorry.
Dass es unter Corona bis Ende Jahr reicht, hast Du ja schon geschrieben. Und für den Fall, dass kein Corona mehr gilt (also nach dem 31.12.21), reicht der einfache Ü-Flug mit FI.
Postbote schrieb:Na, da wäre ich vorsichtig.
Er kann aktuell auch ohne Überprüfungsflug bis zum 31.12.21 fliegen, sonst war es ja so, daß nach Ablauf der 2 Jahre erst ein Überprüfungsflug gemacht werden mußte um weiter fliegen zu dürfen.
Klar sagt der DULV, dass bis zu, 31.12 eine Karenzzeit besteht, aber auch: Fehlende Flüge gemäß LuftPersV § 45 bzw. DULV-Ausbildungshandbuch sind so bald wie möglich nachzuholen.
Oder kurz: Sobald die Landesregierung bzw die Bundesverordnung dich nicht dran hindert kannst du den Flug nachholen.
Praktisch wird das wahrscheinlich erst relevant, wenn was schief gegangen ist und das Gericht klärt oder wenn eine motivierte Behörde nachhakt
Achtung, der 31.12.2021 gilt nur für DULV Lizenzen. Das Luftsportgerätebüro hat NICHT über den 30.4. hinaus verlängert.
Gruß
Andreas
Zitat:
Das Luftsportgeräte-Büro hat beschlossen, keine weitere Fristenverlängerungen zu erlassen. Alle zur Ausübung der Rechte der Lizenz nicht erfüllten Mindestforderungen an Flügen, Starts und Landungen die im vergangenen Sommer, Herbst und verlängert bis 30.04.2021 nicht nachgeholt wurden, müssen ab 01.05.2021 unter Beachtung der behördlichen und gesetzlichen Verordnungen mit und unter Aufsicht eines dazu berechtigten Fluglehrers durchgeführt werden (gemäß LuftPersV). Ebenso sind Befähigungsüberprüfungen möglich. Sollte im Einzelfall ein Antrag auf Ausnahme von den geltenden Anforderungen gestellt werden, würde dieser vom Luftsportgeräte-Büro geprüft und dem Prüfungsergebnis entsprechend beschieden. Weitere Entscheidungen behält sich das Luftsportgeräte-Büro vor.
Frank Einführer, 23.04.2021
Da Flugschulen geöffnet sind steht einem Überprüfungsflug mit Fluglehrer nichts Wege.
Moskito_Andi schrieb:Muss ja jeder selber wissen, ob es wirklich zu "mühsam" ist, eine Stunde mit FI zu fliegen.
Achtung, der 31.12.2021 gilt nur für DULV Lizenzen. Das Luftsportgerätebüro hat NICHT über den 30.4. hinaus verlängert.
Ähm...nee....also zum DULV wechseln ist schon gut, aber:
Es gibt ja derzeit nirgendwo in der BRD Einschränkungen um mit Fluglehrer zu fliegen (ui...nun bin ich gespannt😀).
Daher ist die Freigabe vom DULV schon obsolet