Luftaufnahmen - Was ist erlaubt, was nicht?

Forum - Luftrecht
  • ...man muss ja nicht alles für bare Münze nehmen ;-)

    @Maxmobil: Bei uns in Deutschland ist das ganz entspannt. Wer aus 2000ft Höhe auf eine Stadt herunter fotografiert, der lichtet zwar ab und an tausende Menschen ab, aber berührt nicht die Persönlichkeitsrechte der Menschen. Ich müsste mal nachschauen, wie das alles im Detail geregelt ist, aber unser Gesetzgeber hat die Regelungen so ausgestaltet, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt und trotzdem Fotos in der Öffentlichkeit möglich sind. Man stelle sich mal vor, dass ein Pressereporter kein Foto von einem Flugplatzfest machen darf, weil darauf sicher Menschen zu sehen sind.

    Im Luftbildbereich wird man so schnell keine Probleme bekommen, solange nur "Ameisen" zu sehen sind und keine Staatsgeheimnisse ausspioniert werden.
    In Deutschland darf auch jeder sich Fotograf nennen und damit Geld verdienen. Wenn man nur nebenbei mal eine Veranstaltung gegen Entlohnung ablichtet, fällt das aber noch nicht unter Gewerbe oder Freiberufler. Über die Details und genauen Abgrenzungen könnte man jetzt monatelang diskutieren.
  • Schwarz auf weiß:


    Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes (von 1990?) hat die Genehmigungspflicht für Lufbilder aufgehoben. Es gilt aber weiterhin StGb 109 g Abs 2 (keine sicherheitsgefährdeten Anlagen fotografieren)


     



    Michael


     

  • Besten Dank darauf kann ich mich berufen, das dürfte reichen :-)
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