Luftaufnahmen - Was ist erlaubt, was nicht?

Forum - Luftrecht
  • Kann mir jemand sagen, welche Auflagen und Beschränkungen für Luftaufnahmen bzw. Beobachtungen aus der Luft bestehen? Ich möchte beispielweise Großübungen der Hilfskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst,...) im Auftrag der Veranstalter ablichten, muss aber sichergehen, dass dabei alles ganz legal zugeht.

    Was muss ich dazu wissen, wo kann ich was nachlesen...?
    Erstma vielen Dank im vorraus ;-)
  • Moin,

    nur mal eben so aus dem Gedächtnis, als Gedankenstütze für die weitere Diskussion:

    - Luftbildaufnahmen sind in Deutschland seit 20 Jahren nicht mehr genehmigungspflichtig
    - Vorsicht ist geboten, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sein könnten (Stichwort: Promivilla)
    - gekennzeichnete militärische Anlagen dürfen nicht fotographiert werden

    Gruß
    ColaBear
  • Hallo FordPerfect,

    > Ich möchte beispielweise Großübungen der Hilfskräfte ... ablichten...

    LuftVo / §6 / Abs.2

    Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen,
    Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt
    die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem
    höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern...


    BlueSky9
  • Moin,
    hat schon mal jemand Menschenansammlung definiert ??

    2 ? 10 ? 100 ? 1000 ? 10.000 ??

    Familie ? Club ? Großübung ? Fußballstadion ??

    Es geht bei der Bestimmung um 2 Faktoren:
    1. Bei Motorausfall Notlandemöglichleit außerhalb der Bebauung/Menschen.
    2. Lärmschutz.

    Letzter Faktor... Wo kein Kläger, da kein Richter. Auf einem Truppenübungsplatz am Wochenende kann man auch mal in 30ft Höhe um die Baumspitzen schlenzen... :-)

    Wenn die Großübung nicht in der Innenstadt von Berlin stattfindet sondern auf dem Land wird es keine Probleme geben. Lärmprobleme wirst Du mit einem UL (außer es ist so ein nerviger 2-Takter)auch bei 500ft nicht bekommen.

    Achim
  • Normalerweise sind doch Gruppen ab 3 Personen eine Menschenansammlung meine ich.

    Wikipedia bräuchte mal eine bessere Definition.

    Cheers,
    Gorden
  • Vielen Dank für eure Antworten :)

    Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich also nur das fliegerisch Übliche beachten (siehe Mindesthöhe). Es scheint keine anderen Beschränkungen zu geben.
    Weiss jemand, wo man sowas Schwarz-Weiß findet? Bei diesen Organisationen hat man das gerne auch schriftlich.

    > Luftbildaufnahmen sind in Deutschland seit 20 Jahren nicht mehr
    genehmigungspflichtig
    Kennt hierzu jemand eine Quelle?

    nochma Danke :-)
  • Du würdest nur etwas s/w finden, wenn es zu dem Thema Einschränkungen/Regularien gäbe. Gibt es aber nicht mehr. Jetzt ist alles genehmigungsfrei und deshalb gibt es dazu nix. Wenn das Forum Dir aber als Quelle zu weich ist, dann ruf den zuständigen RP an, das sind die, die früher die Luftbildgenehmigungen erteilt haben.
  • Nein nein, eure Auskünfte reichen schon. Nix finden weil nix verboten ist auch ne gute Antwort ;-)
    Also besten Dank Euch allen
  • Hallo Ford,

    ich kenne die deutsche Rechtslage natürlich nicht im Vergleich zur österreichischen (ich mache seit mehreren Jahren gwerbliche Luftaufnahmen mit UL), aber mit Luftbildern bewegst Du Dich in mehreren Rechtsbereichen:

    Luftrecht - ist bei Euch schün länger als bei uns nicht mehr genehmigungspflichtig, mit kleinen Einschränkungen

    Gewerberecht (wenn Du das "im Auftrag" machst) - das differiert wohl eher zwischen D und Ö, hier weiß Eure IHK vermutlich mehr; gerne gehen Fotografen gegen Schwarzarbeiter vor.

    Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht - Da mußt Du vermutlich am Meisten aufpassen, siehe Gerichtsurteile bei Prozessen zwischen "Promis" und Fotografen, auch per Stehleiter und Hubschrauber.
    Bei uns wird dazu noch zwischen Fotografieren und Veröffentlichen unterschieden, also informiere Dich besser vorher, es gibt sehr viele selbsternannte "Wächter des Gesetzes".
  • Hallo
    Achim,



    -> Auf einem Truppenübungsplatz am Wochenende kann man

    -> auch mal in 30ft
    Höhe um die Baumspitzen schlenzen...



    ja - aber leider nur illegal!  :))



    In D sind Überlandflüge (d.h. Flüge aussehalb der Platzrunde)

    in min 2000 ft GND zu fliegen.



    Diese 2000 ft GND darfst Du dann bis zur Sicherheitsmindesthöhe

    unterschreiten wenn: Wetter (z.B. Wolken tief), Luftraum (z.B. C
    obendrüber)

    oder _innerhalb_ z.B. einer CTR nach Anweisung des Contollers.



    Ansonsten nur noch für Start und Landung.



    Mir ist schon klar: jeder fliegt tiefer! Nur ob 2000 oder 1400 ft - das
    kann

    kaum einer von unten unterscheiden :-)   Aber 30 ft geht leider garnicht.



     :)



    BlueSky9
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