Moin,
das LBA hat bzgl. der Gültigkeiten von Berechtigungen und Ausübungsvoraussetzungen von Rechten aus Fluglizenzen weitere Ausnahmeregelungen auch über den 31.12.2020 hinaus erlassen (siehe auch: lba.de).
Hat irgendjemand Informationen, ob ähnliches auch im DULV oder im Luftsportgerätebüro geplant ist?
Gruß
Andreas
Danke Markus,
genau das hatte ich gesucht.
Jetzt habe ich es auch beim LSGB hier gefunden.
Allen einen guten Rutsch...
Andreas
Es war eigentlich ausreichend Zeit und Wetter zwischen den Lockdowns alles notwendige zu erfliegen. Selbst Medical konnte und kann man derzeit ohne Probleme verlängern.
Schüler .... naja das muss man im Einzelfall individuell (Ausbildungsbeginn, Prüfungsmöglichkeiten) betrachten.
Gute Entscheidung, ich hätte im September meine 2 Jahre Check gehabt und aus diversen Gründen u.a. "C" war das nicht machbar. So kann ich wenigstens noch ein wenig im Winter rumdödeln mit der Maschine :-)
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