Frage Luftraum C > 10.000 ft

Forum - Luftrecht
  • Steffen_E schrieb:
    und warum reicht die 125 nicht? Weil Du meinst kein Luftfahrtpersonal zu sein?
    Ähm nein, sondern weil "Sprachkenntnisse nach Anhang I FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sind durch eine Sprachprüfung nachzuweisen".

    Und wie wir gelernt haben: "... In dieser Basisverordnung sind in Annex II bestimmte Luftfahrzeuge von den Regelungen ausgenommen, darunter auch die UL-Kategorie (vgl. Artikel 4 Absatz 5 i.V.m. Annex II der Verordnung 216/2008). Daher findet auch die Regelung zu den Sprachanforderungen keine Anwendung auf UL-Piloten.
    Zusammengefasst sind die UL-Piloten auch nach wie vor nicht von den Sprachnachweisen gemäß FCL.055 betroffen."

    Eigentlich ganz einfach. :)) FCL.055 betrifft UL schlichtweg nicht. Auch nicht, wenn man mit BZF in D oder C einfliegt. FCL.055 schliesst nicht "nicht-BZF-Inhaber", sondern UL ganz pauschal aus. Nebenbei: BZF ist ein rein deutsches Ding.


    Chris

  • Moin,

    ich habe mal einen Lotsen gefragt, wie sie das Handhaben: Grundtenor ist, das sie davon ausgehen, das man alle Vorraussetzungen für den jeweiligen Luftraum erfüllt. Dazu gehört in C halt nen BZF und entsprechende Navigationsmöglichkeiten. So lange es zu keinen erkennbaren Problemen kommt, ist Lotsenseitig alles ok, wenn es klemmt, wird der Sache nachgegangen und mit entsprechenden Sanktionen belegt. Für Lotse wäre es eine bekannte Grauzone, was Ausbildung und Ausrüstung der UL angeht, und jeder handhabt es unterschiedlich bzw auch auf eigenes Risiko. Ist so ähnlich wie beim Flugleiter / Towerlotsen, wenn 2 Erwachsene aus einem UL steigen. Dem ist auch klar, das bei Beladung ein Fragezeichen sein könnte...

    Gruß Raller

  • Chris_EDNC schrieb:
    Und wie wir gelernt haben
    Du merkst noch immer nicht, welche Frage da beantwortet wurde.

    ist mir aber eigentlich egal, ist Deine Sache...

  • raller schrieb:
    ch habe mal einen Lotsen gefragt, wie sie das Handhaben: Grundtenor ist, das sie davon ausgehen, das man alle Vorraussetzungen für den jeweiligen Luftraum erfüllt.
    exactly.

    Schließlich kann der Lotse auch schlecht von Dir eine Kopie von BZF/LP/Foto vom Panel anfordern.
    Meine bisherigen Erfahrungen mit RADAR und  TURM, solange Du verständlich funkst: die Leute haben ALLE einen unglaublichen Servicegedanken: da ist ein Flieger in der Luft, es ist mir eine persönliche Ehre, dem  den bestmöglichen Service zu bieten.
    Das finde ich schon einmal wahnsinnig.. außer in der Fliegerei hab ich so eine Einstellung noch nirgends gesehen.
    Das finde ich schon einmal wahnsinnig.. außer in der Fliegerei hab ich so eine Einstellung noch nirgends gesehen.

    (sorry, ich mußte das 2mal schreiben, weil es stimmt)

    Keiner hatte je gefragt ob ich hier überhaupt sein darf. Das wird vorausgesetzt oder ignoriert... es ist einfach nicht wichtig.

    Ich will durch eine CTR fliegen.. aber erst fragt mich der Turm: hast Du denn überhaupt ein BZF, daß Du mit mir reden darfst???  Unvorstellbar.

    Ganz persönlich,
    Wenn ich über FL100 fliegen wollte würde ich FIS kontaktieren... bitten mir ne Freigabe zu besorgen... die würden telefonieren und mich dann auf die RADAR Frequenz schicken.  RADAR wüßte Bescheid und würde sich um mich kümmern (auch in deutsch). Irgendwann würde ich requesting descent...   später: leave frequency...
    Alle vergnügt, mission accomplished,
    Ob das 100% LEGAL  war interessiert keine Sau, auch nicht die ′officials′. Gut so. Da fliegt einer, dem helfen wir, fertig,

    Die Frage des TS war aber wohl auch bzgl.  Legalität. Da hab ich keine "sachdienlichen Hinweise.

  • Steffen_E schrieb:
    ist mir aber eigentlich egal, ist Deine Sache...
    Wieder falsch, ich nix D-M fliegen... :))

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Wieder falsch, ich nix D-M fliegen...
    hast du auch nicht verstanden...

    Was hat das Kennzeichen damit zu tun, dass Du die Frage zu der Antwort nicht verstehst?

    Hat offensichtlich keinen Zweck.

  • FlyingYogurt schrieb:
    Umsteiger von PPL auf UL und "höhenverliebt".
    Sind sie das wirklich? Ich bin kein Umsteiger, fliege aber gern on top wann immer Wolken und Lufträume es erlauben. Von oberhalb 5000 sehe ich stets den gesamten GA-Verkehr tief unter mir, sowohl Echo wie UL. Mir fällt im Moment kein Fall ein wo mir ein VFR-Flieger in der Höhe begegnet wäre. Man hört allerdings welche auf FIS.
  • francop schrieb:
    ch auch zukünftig wohl zu 0% mit UL), sondern woher die Diskussion kommt. Sprich:
    Zur Zeit meiner UL-Ausbildung Mitte der 2000er war die Voraussetzung für Einflug in Luftraum C die CVFR-Berechtigung (für "Controlled VFR", nicht Luftraum C). In Theorie Luftrecht hieß es, dass UL-Piloten diese Berechtigung grundsätzlich nicht erwerben können, weshalb Einflug in C ausgeschlossen ist.

    2011 wurde die getrennte CVFR-Berechtigung abgeschafft und in die PPL-Ausbildung integriert. Aber die sachlichen Voraussetzungen gelten weiter, und der UL-Pilot kann sie weiterhin nicht erwerben. Es herrscht seitdem teilweise Unsicherheit, aber mein Verständnis ist dass Einflug in C nach wie vor wegen der fehlenden Fähigkeiten nicht gestattet ist.

    Eine spannende und für mich unbeantwortete Zusatzfrage: Wie ist das in anderen Ländern? Es gibt Staaten wo Kontrollzonen als Luftraum C ausgeführt sind, dürfen wir da also nicht landen oder gilt da die deutsche Regelung einfach nicht und wir dürfen?

  • Steffen_E schrieb:
    Was hat das Kennzeichen damit zu tun, dass Du die Frage zu der Antwort nicht verstehst?
    Ach Steffen.... Was soll ich dazu noch gross schreiben? Die Frage verstehe ich wohl, ich habe sie schliesslich höchstselbst gestellt: Braucht ein UL-Pilot in Deutschland einen Sprachnachweis? Ganz pauschal. Ich habe nicht gefragt: Braucht ein UL-Pilot in Deutschland einen Sprachnachweis, solange er sich aus z.B. D raushält? Und das LBA hat ebenso pauschal geantwortet: Nein braucht er nicht, da FCL.055 UL nicht mit einschliesst. Sie haben nicht geschrieben: Braucht er nicht, solange er keine Kontrollzone oder sonstwas mit BZF-Pflicht befliegt. Und das hätte sie getan, denn UL mit BZF ist die Regel, nicht die Ausnahme und keinesfalls exotisch.

    Es ist doch ganz einfach: FCL.055 redet nicht von Lufträumen, sondern von Luftfahrzeugklassen. Und hier wird UL ganz pauschal nicht eingeschlossen, das sollen die Länder bitteschön national regeln, schliesslich fallen die Fetzenflieger sowieso in deren Verantwortung. Die ICAO, von der das ursprünglich kommt, hat UL ebenfalls nicht eingeschlossen, wie auch z.B. Segelflieger nicht. Deutschland hat es national geregelt und zwar so, wie es das LBA klargestellt hat. Frankreich übrigens auch, ebenfalls kein Sprachnachweis und ich darf mit meinem grünen Lappen auch Kontrollzonen befliegen.

    Aber weisst Du was, mein lieber Steffen? Ich habe nun nochmals und extra die unendlich geduldige Frau Maxeiner angeschrieben (ich hoffe, sie hält mich nicht für begriffsstutzig bzw. hat hoffentlich meinen Namen zwischenzeitlich vergessen) und betreffs Sprachnachweis im Zusammenhang mit BZF und D und überhaupt um eine Stellungnahme gebeten für UL-Piloten, die nicht von A nach B denken können. Ich werde die Antwort hier veröffentlichen.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Ich werde die Antwort hier veröffentlichen
    Auf die bin ich gespannt (PS. das ist kein Sarkasmus oder dergleichen). Solche Dinge führen immer wieder zu Streitigkeiten
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