@francop nein, ich konnte munter deutsch mit dem Bremer Radarlotsen sprechen.
@Chris ich wiederlege deine Unwissenheit so gerne
LBA. Und was die schreiben, hat Gewicht. Und sie haben es auch noch wunderschön nachvollziehbar und verständlich (wie ich finde) begründet. Deinem Irrtum mit LP für UL sind schon sehr viele aufgesessen, auch hier im Forum gab es öfter mal Diskussionen, weil immer und immer wieder jemand damit um die Ecke kommt, obwohl der daran hängende Bart mittlerweile ewig lang ist. Aber es ist irgendwie nicht auszurotten... ;)
schreib deinem LBA Kontakt doch bitte mal warum sie geltendes Recht und Gesetz falsch vermitteln. Das LBA untersteht einem Ministerium und muss deutsches und europäisches Recht beachten. Dein Kontakt möge doch bitte nachfolgendes Gesetz lesen und dann seine Auskunft was UL Lizenz ohne BZF darf überdenken!
Und nun nochmal für alle zum nachlesen das geltende Recht gem. LuftPersV 44:
(1) Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer wird durch Aushändigung des Luftfahrerscheins nach Muster 5 der Anlage 1 zu dieser Verordnung erteilt. Bei der Erteilung und der Erneuerung einer Berechtigung und bei einer sonstigen Änderung der eingetragenen Daten wird der Luftfahrerschein vom Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes neu ausgestellt.
(2) Der Luftfahrerschein berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Er umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.
Gern geschehen
Belchman
Belchman schrieb:Da musst Du früher aufstehen ;))
@Chris ich wiederlege deine Unwissenheit so gerne
Belchman schrieb:Hast Du überhaupt gelesen, worum es in diesem Tröt geht? Und um was es im LBA-Schreiben ging? Bzw. kann es sein, dass Du BZF und LP miteinander verwechselst oder gar glaubst, das sei ein und dasselbe?
seine Auskunft was UL Lizenz ohne BZF darf überdenken!
Chris
ja C > 10kft mit UL. Die Fakten sind:
UL Lizenz alleine reicht nicht aus weil keine Ausbildung Comms, daher BZF und Sprachlevel nachholen
und auch dann geht es gem. geltendem Recht nicht nicht weil erforderliche min Ausrüstung (bzw, zertifiziertes UL) nicht existiert
Was letztlich ein Lotze erlaubt steht außer Frage. Er geht davon aus, der Pilot führt seine Rechte gem. seiner gültigen Lizenz, Tauglichkeit, usw aus und das Luftfahrzeug ist für sein Vorhaben entsprechend zugelassen, da er alleinig verantwortlich ist.
Die hier z.T. vertretene Meinung für UL trifft ICAO, EASA, Luftrecht, what ever nicht zu ist nun mal falsch.
Chris_EDNC schrieb:Du wendest das LBA Schreiben aber leider falsch an.
Falsch, siehe LBA-Schreiben.
Ja, ein UL-Pilot benötigt kein Sprachlevel, wenn er den Flugfunkdienst ausführt wie in seiner Lizenz berechtigt.
Es gilt aber:
Jeder ohne Ausnahme benötigt ein Funksprechzeugnis samt Sprachlevel, wenn er in den Lufträumen unterwegs ist, die Funkkontakt erfordern.
Steffen_E schrieb:Leider auch falsch.Es gilt aber:
Jeder ohne Ausnahme benötigt ein Funksprechzeugnis samt Sprachlevel, wenn er in den Lufträumen unterwegs ist, die Funkkontakt erfordern.
Lies Dich mal in das Thema ein. Fang z.B. hier oder hier an.
UL-Piloten unterliegen pauschal nicht den Anforderungen in FCL.055 und damit auch nicht den Anforderungen zum Sprachlevel. Wirklich so schwer zu verstehen?
Chris
Chris_EDNC schrieb:ist es so schwer zu verstehen, dass Du falsch anwendest?
UL-Piloten unterliegen pauschal nicht den Anforderungen in FCL.055 und damit auch nicht den Anforderungen zum Sprachlevel. Wirklich so schwer zu verstehen?
UL-Pilot: kein Sprachlevel, kein BZF
Luftraum mit BZF: Sprachlevel für alle und jeden und jedermann, egal welcher Schein, und wenn es ein Fussgänger ist.
Steffen_E schrieb:Und wo steht das, auf welcher Grundlage soll das gelten? Komm jetzt bitte nicht mit § 125 LuftPersV... :)
Luftraum mit BZF: Sprachlevel für alle und jeden und jedermann, egal welcher Schein, und wenn es ein Fussgänger ist.
Chris
Chris_EDNC schrieb:und warum reicht die 125 nicht? Weil Du meinst kein Luftfahrtpersonal zu sein?
Und wo steht das, auf welcher Grundlage soll das gelten? Komm jetzt bitte nicht mit § 125 LuftPersV... :)
Bist Du aber, Du bist nur in Luftraum EFG davon freigestellt...
Aber Du kannst Dich ja gerne anderweitig einlesen, fang mal mit der FlugFunkV an...
Aber da meinst Du wahrscheinlich auch, dass Dich das als UL Pilot nichts angeht.
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