Gps mit Flugplatzkarten = Flugvorbereitng

Forum - Luftrecht
  • BlueSky9 schrieb:


    Es wird _nicht_ gesagt, welche Karte (ICAO, Jepp, selbstgemalt)

    Es wird, wenn ich mich richtig erinnere nicht einmal

    definiert ob digital oder analog...   :-)))







    GPS = Digitale Karte + GPS Wegführung = obligatorische Strich auf der digitalen Karte :-)
  • -> GPS = Digitale Karte + GPS Wegführung = obligatorische Strich auf der
    digitalen Karte :-)

     :-)))))

    BlueSky9
  • Hallo!
    Alle Technik fällt einmal aus.Meistens dann wenn man es am wenigsten braucht.Deswegen fliege ich meist nach Papierkarte plus Anflugblatt .Das GPS verführt meiner Meinung nach dazu den Flug weniger sorgfältig vorzubereiten was ich für gefährlich halte.Die Fähigkeit nach Kompaß Uhr und Landmarken zu navigieren bedarf ständigen Trainings ,das heißt im Umkehrschluß doch daß die ständige Navigation per GPS diese Kenntnisse absterben läßt.

    Bestes Beispiel ist das Navi im Auto.Fahrt mal eine vollkommen unbekannte Strecke nach Navi und das nächste mal versucht es ohne.Ihr werdet sehen das euch die Strecke unbekannt vorkommt.Das Navi muß wieder herhalten.

    Dann fahrt mal eine Strecke nach Karte, das erfordert natürlich eine "Fahr Vorbereitung".Während der Fahrt ist man gezwungen selber nachzuprüfen ob die Wegmarken eingehalten werden u.s.w.
    Bei der nächsten Fahrt kann die Karte zuhause bleiben-man hat sich die Strecke gemerkt.

    Die Technik ist sicherlich ein Sicherheitsgewinn gegen Verfranzen, aber alle Kenntnisse der Navigation auf ein Gerät zu übertragen halte ich für verkehrt.
  • In der aktuellen LuftVo ist die Flugvorbereitung beschrieben. Dort steht nichts von Karten.

    Versteckt in der 3. DV der LuftBo wird es (seit 3/2009) ein wenig klarer: Von “geeigneten Karten” für die geplante Strecke und Ausweichrouten ist die Rede, die mitzuführen sind. Keine Definition über das Medium, Papier oder elektronisch, keine Definition ob alte, neue oder gemalte, ob mit oder ohne Strich.

    Den juristischen Kommentaren folgend sollte man aber aktuelles Kartenmaterial mitführen, weil man sonst von grober Fahrlässigkeit ausgehen kann. Aktuell ist nicht unbedingt die Karte, die im Jahr des Fluges veröffentlicht wurde. Sie kann schon bei Druck veraltet sein, weil alle rechtlich verbindlichen Veröffentlichungen über Maßnahmen der Flugsicherung selbständig geprüft und eingearbeitet werden müssen. Die elektronischen Nava Data updates, die z.B. Jeppesen seinen Kunden alle 28 Tage zur Verfügung stellt, machen die Nachführarbeit in einer elektronischen Karte natürlich einfacher, als bei einer gedruckten Karte 12 Monate nach Drucklegung.Wobei eine Karte aus dem Vorjahr ach aktuell sein kann, wenn man sie manuell auf dem gültigen Stand hält.

    Ein juristisches “Gutachten” zu Teilen der Flugvorbereitung kann man hier nachlesen:
  • UL-Peter schrieb:
    ......... aber alle Kenntnisse der Navigation auf ein Gerät zu übertragen halte ich für verkehrt.
    Halte ich nicht!
    Wenn, wie die Rechtslage es augenscheinlich erlaubt, elektronische medien zur Flugvorbereitung gestattet sind, dann sollten dort auch ALLE Infos verarbeitet sein. Es gibt z.B Vorbereitungsprogramme, die holen sich die aktuellen Met-Data aus dem Netz und arbeiten diese in die Flugplanung ein. Leider nur in den USA werden aktuell gültige Sperrgebiete eingebaut.
    Warum darauf verzichten, wenn es Teil der Pflichtübung ist?
  • cumulus schrieb:
    ... Wenn, wie die Rechtslage es augenscheinlich erlaubt, elektronische medien zur Flugvorbereitung gestattet sind, ...

    Nach geltendem deutsche Luftrecht ist die rein elektronische Flugvorbereitung ebenso erlaubt, wie die rein elektronische Führung des pers. Flugbuches.


     


    Aber auch hierzu dürfen wir wahrscheinlich in naher Zukunft die überaus kompetenten Empfehlungen und Anweisungen des Bund-Länder-Ausschuss Luftfahrt erwarten. Schließlich eröffnet die elektronische Flugvorbereitung dem Betrug ja Tür und Tor. Und wenn das Flugbuch dann auch noch manipulierbar ist, nicht auszudenken!!


     


    Michael


    PS: Ich führe mein pers. Flugbuch schon jahrelang rein elektronisch und zur Flugvorbereitung benutze ich quasi seit Anbeginn den FlightPlanner der Fa. Ifos. Ich habe auch nicht vor, das zu ändern!

  • Schön mal wieder etwas von Dir zu lesen @FD,
    und schön, dass wir mal gleicher Meinung sind, was die Einbeziehung elektronischer Medien in die Flugvorbereitung angeht.
    Aber entspannter solltest Du Dein Verhältnis zu den Verlautbarungen des Bund-Länder-Ausschusses einrichten. Umfänglich belegt und veröffentlicht ist Deine und deren Auslegung des Rechts. Die Führung des privaten Flugbuches wollen sie nicht. Na und? Mir ist das sss...chonungslos egal. Weil ich sowieso die einfache Art bevorzuge: Mit Kuli ins Bordbuch; kann ich jederzeit machen, auch im Flieger, wenn es mal langweilt. Trotz Iphone und anderer Spielzeuge an Bord. Aber auch sonst würde ich mir wegen der Verordnung des Ausschusses keinen erhöhten Blutdruck anschwitzen.
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