Hallo,
Als Franzose darf man mit französischer Lizenz und F-registriertem UL in Deutschland fliegen. Als Deutscher nicht.
Wie sieht es als Österreicher aus? Darf ich als Österreicher mit einem F-registrierten UL (120kg) in Deutschland fliegen?
vielen Dank
Daniel
Nicht die Nationalitaet ist entscheidend, sondern der Hauptwohnsitz. Ich fliege als Deutscher ganz easy und legal mit meinem F-registrierten UL nach D, weil ich in der Schweiz wohne.
Chris
Hauptwohnsitz ist in Österreich.
In Deutschland haben wir es ja explizit in den Regeln. Sinngemäß: "Will jemand mit Wohnsitz in Deutschland ein fremdes UL betreiben, bedarf es der Musterzulassung."
Was steht denn in Euren Regeln?
Hauptwohnsitz ist in Österreich.
Ja dann auf geht‘s. :)
Chris
Ich habe gerade den ersten Post noch einmal gelesen und gesehen dass ich nur die Hälfte der Frage gestellt habe.
Darf ich als Österreicher in Österreich mit einem F-zugelassenen oder einem D-zugelassenen UL fliegen?
Falsche Adresse. Da musst Du die entspr. Behoerden in AUT fragen. Du willst schliesslich eine Antwort, die Hand und Fuss hat, oder?
Chris
DeepB schrieb:Hast ja an anderer Stelle schon mal gefragt. Ich bin Österreicher und fliege mit deutschem UL-Schein mein UL mit deutschem Kennzeichen in Österreich legal.
Darf ich als Österreicher in Österreich mit einem F-zugelassenen oder einem D-zugelassenen UL fliegen?
Moin Moin,
als Österreicher kannst du in der BRD UL fliegen (D-Reg)
http://www.dulv.de/sites/default/files/Einfache_Seite_Files/Gaesteflugregelung_auslaendische%20Lizenzen%20NfL%201-415-15.pdf
Ob du F-Reg fliegen darfst hängt nach meiner Auffassung davon ab, ob ...
a) F-Reg UL in der BRD fliegen dürfen...das ist wohl der Fall: http://www.dulv.de/Flugbetrieb/Information_for_foreign_pilots
b) ob die Lizengebende Stelle in Frankreich deine Austria UL Lizenz anerkennt...hier vielleicht beim Ministerium nachfragen: https://www.ecologique-solidaire.gouv.fr/pilotes-dulm
Solange die Art der Lizenz unbekannt ist kann man das gar nicht beurteilen:
120kg-Klasse gibt es in Ö nicht, die wäre nur bei normaler UL-Zulassung legal zu fliegen. Mit Ö PPL zB darf man im Ausland gar kein UL fliegen, da nationale Zuständigkeit. Der deutsche UL-Schein macht schon Sinn.
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