Luft - Luft Funk nun auch im 8.33 kHz Raster

Forum - Luftrecht
  • NOTAM′s gibts bei der DFS jederzeit von jedem privaten Rechner, Tablett, usw. kostenlos. Man muss sich nur einmalig kostenlos registrieren. Mit diesem Zugang kann man dann auch direkt Flugpläne eingeben, aktivieren, ändern. Das praktische hierbei ist, dass der DFS Zugang von jedem beliebigen Rechner genutzt werden kann, auch die eigenen Mobilteile gerade mal unwillig sind.

  • Ihr wisst aber schon, dass hier weder nach AIP, noch nach NOTAM gefragt wurde...

  • Hallo,

    >
    > Ihr wisst aber schon, dass hier weder nach AIP, noch nach NOTAM gefragt wurde...
    >

    genau so sieht′s aus!

    Es geht hier z.B. um die NfL, die in D doch einen elementaren Grundbaustein
    der hier gültigen Luftfahrtgesetzgebung darstellen - genauso wie z.B. die
    AIP-SUPs, die oft nur "mit viel Glück", auch international lesbar, nicht nur
    als verstümmelte TRIGGER-NOTAMs auftauchen...

    ...auf all′ das erhebt dann die DFS über die "Verlegung" durch Eisenschmidt das
    alleinige "Verwertungsrecht" - was schon als eine gewisse Perversion bezeichnet
    werden könnte.

    Zumindest dürfte man all′ das wohl ungeschoren weiterkopieren können, da
    man z.B. das Urheberrecht nur auf Werke mit ausreichender Schaffenstiefe
    anwenden kann - Und ich bin mir sicher, dass einem AIP-SUP Text
    keine solche Schaffenstiefe attestiert werden könnte, oder ;-)



    >
    > Ich gebe zu, es ist total lästig, da in die Flugvorbereitungsbude
    > reinzustürmen und sich mal eben schlau zu machen,
    >

    Bitte erweitere Deinen Horizont ein wenig...

    Der Franzose, der nach Schweden fliegt und dabei durch D muss, der
    wird für seine Flugvorbereitung sicher erstmal 3 Tage Urlaub nehmen,
    um an einem deutschen Landeplatz in die "Flugvorbereitungsbude
    reinzustürmen..."  ...ja, ne, is′ klaar.

    Der ist für Frankreich, Luxembourg, Dänemark und Schweden
    perfekt gebrieft, aber duch Deutschland fliegt der erstmal
    "einfach so" durch - denn eine andere Wahl hat er praktisch nicht...

    Das ist der Beitrag der DFS zum Thema VFR-Flugsicherheit in D.


    Naja - die ganze Welt bekommt es hin - wir eben nicht.

    Aber wir haben ja zum Glück unsere Flugleiterbewachten Flugvorbereitungsbuden ;-)))


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:

    Naja - die ganze Welt bekommt es hin - wir eben nicht.
    Und die Liste der Dinge für die das gilt, wäre so lang, dass es das Forum sprengen würde.........
  • hob schrieb:
    Was regt Ihr Euch auf? Das ist lupenreines Nazi-Denken.

    Deren Spruch lautet: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. ...und wer sein Spind nicht abschließt, begeht Anstiftung/Beihilfe zum Kameradendiebstahl.

    Dein Therapeut hat über die Feiertage frei, gell !?
  • Der Spruch war gut 😁

    Ich habe mir das NFL mal durchgelesen und bin noch nicht 100% sicher, ob 123,425mhz jetzt per se nicht mehr zulässig ist, weil nicht mehr aufgeführt oder weiterhin erlaubt ist, weil nicht explizit ausgeschlossen. Aus meiner Sicht ist das einfach schlecht formuliert. Es wäre ja keine Mehrarbeit gewesen in einem Halbsatz auf die bisherige 123.425mhz einzugehen, schließlich ist die Vorgabe für Piloten und nicht für Juristen....bestätigt mich wieder in der Tatsache, dass man Jura studiert, wenn man sonst nichts mehr auf die Kette kriegt.

  • microlight schrieb:
    Ich habe mir das NFL mal durchgelesen und bin noch nicht 100% sicher, ob 123,425mhz jetzt per se nicht mehr zulässig ist, weil nicht mehr aufgeführt oder weiterhin erlaubt ist, weil nicht explizit ausgeschlossen. Aus meiner Sicht ist das einfach schlecht formuliert. Es wäre ja keine Mehrarbeit gewesen in einem Halbsatz auf die bisherige 123.425mhz einzugehen, schließlich ist die Vorgabe für Piloten und nicht für Juristen....bestätigt mich wieder in der Tatsache, dass man Jura studiert, wenn man sonst nichts mehr auf die Kette kriegt.

    Die alten Frequenzen im 25 kHz-Raster waren durch NfL-I-135-02 genehmigt. Diese NfL wurde mit Erscheinen von NfL-1-2525-18 am 20.12.2018 außer Kraft gesetzt.
  • Hallo Mädels und Jungs,

    erst einmal - gesundes Neues.

    Habe da noch ein paar Ergänzungen.

    Freiballonsport und Verfolgungsbetrieb: 122,255

    Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb:  123,405

    Fallschirmspungbetrieb: 126,730

    Betrieb Luftschiffahrt: 134,005

    Flugplatzübergreifender Ausbildungs- und Übungsbetrieb (Flugschulen) : 123,465

    Die NfL sind seit dem 20.12.2018 in Kraft. Die bisher gültigen Fequenzen dürfen nicht mehr genutzt werden.

  • microlight schrieb:
    ob 123,425mhz
    ist zwar obsolet, weil nicht mehr gestattet, aber war das nicht 123.450? Bei uns zumindest...

    GM

  • look696 schrieb:
    ist zwar obsolet, weil nicht mehr gestattet, aber war das nicht 123.450? Bei uns zumindest..
    Die Frequenz 123.450 MHz war und ist in Deutschland nicht freigegeben (https://www.fliegermagazin.de/news/detail.php?objectID=11746&class=6).
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